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Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Nummer 2/046/2026 Haushalt, Finanzausgleich, Abgaben Datum 16.07.2026 Karch, Viktor Aktenzeichen 00.42.04-001 Bezugnummer Beratungsfolge Termin Status Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Höhr-Grenzhausen 24.09.2026 öffentlich beschließend Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk 1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.: Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Sach- und Rechtslage: Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Rechnungsprüfungsausschuss abweichend von § 46 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden. In entsprechender Anwendung dieser Regelung wählt der Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden. Beschlussvorschlag: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO, die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in offener Abstimmung durch Handzeichen vorzunehmen. 2. Abweichend von § 46 GemO wird in entsprechender Anwendung des §110 Abs. 1 Satz 2 GemO _____________________________ als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für die restliche Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt. Vorlagen-Nr.: 2/046/2026 Seite: 1

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