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Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2/046/2026
Haushalt, Finanzausgleich, Abgaben Datum 16.07.2026
Karch, Viktor Aktenzeichen 00.42.04-001
Bezugnummer
Beratungsfolge Termin Status
Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Höhr-Grenzhausen 24.09.2026 öffentlich beschließend
Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk
1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.:
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Rechnungsprüfungsausschuss abweichend von § 46 GemO
ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden. In entsprechender Anwendung dieser Regelung wählt der
Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO, die Wahl des
stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in offener Abstimmung durch
Handzeichen vorzunehmen.
2. Abweichend von § 46 GemO wird in entsprechender Anwendung des §110 Abs. 1 Satz 2 GemO
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als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für die restliche Dauer der
Wahlzeit des Stadtrates gewählt.
Vorlagen-Nr.: 2/046/2026 Seite: 1
Text aus PDF extrahiert