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"Kunst am Bau" für das Mehrzweckgebäude auf dem Marktplatz

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Brohltal
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage Nummer 255/3145 Bauen, Wohnen, Umwelt Datum 20.08.2026 Durben, Nadja / DW: 215 Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Niederzissen 21.09.2026 öffentlich beschließend TOP: 4 "Kunst am Bau" für das Mehrzweckgebäude auf dem Marktplatz Sachdarstellung: Gemäß dem Bewilligungsbescheid zur Förderung der Errichtung des Mehrzweck- gebäudes auf dem Marktplatz ist als letztes „Puzzleteil“ noch die Umsetzung der Kunst am Bau mit einem Gesamtbudget von 14.700 € brutto vorgesehen. Hierfür ist ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen, bei dem mindestens drei geeignete Künstler zur Abgabe eines Gestaltungsvorschlags aufgefordert werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Künstler mindestens eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Künstlerverband nachweisen können. Um das Anfrage- und Vergabeverfahren durchführen zu können, sind im Vorfeld durch die Ortsgemeinde die wesentlichen Anforderungen, Kriterien und gestalterischen Rahmenbedingungen für das gewünschte Kunstobjekt festzulegen. Kernpunkte, die vor der Interessenabfrage festgelegt werden sollten: 1. Art der Kunst – z. B. Skulptur, Plastik, Installation, Malerei o. Ä. 2. Aufstellungsort – Innen- oder Außenbereich. 3. Konkreter Standort – sofern bereits ein bestimmter Bereich auf dem Marktplatz vorgesehen ist. 4. Maximale Abmessungen – z. B. Höhe, Breite und Tiefe. 5. Beleuchtung – keine Beleuchtung, direkte oder indirekte Beleuchtung. 6. Materialien – z. B. Metall, Holz, heimischer Naturstein oder ein Materialmix. 7. Gestalterischer Bezug – ggf. Vorgaben hinsichtlich des Bezugs zum Marktplatz, zur Ortsgemeinde oder zum Mehrzweckgebäude. Nach Beschlussfassung mit der Festlegung der Ausführungsart und der gestalterischen Rahmenbedingungen wird in den kommenden Wochen eine öffentliche Interessenabfrage durchgeführt. Im Rahmen dieser Umfrage wird zusätzlich die grundsätzliche Eignung der teilnehmenden Künstler geprüft. Im anschließenden Vergabeverfahren werden auf Grundlage einer zuvor festgelegten Bewertungsmatrix mindestens drei geeignete Künstler für die weitere Teilnahme am Verfahren ausgewählt. Diese Bewertung sollte dabei anhand transparenter und nachvollziehbarer Kriterien erfolgen. Ob die Auswertung durch die Verbandsgemeinde oder ein Gremium der Ortsgemeinde erfolgt, wird durch die Ortsgemeinde festgelegt. Die Künstler sollen für die Ausarbeitung und Einreichung eines Gestaltungsvorschlags eine Aufwandsentschädigung erhalten, die ggf. mit dem Auftrag verrechnet wird. Die Verwaltung schlägt hier eine Vergütung in Höhe von jeweils 500 €/Künstler vor. In einer vorherigen Abfrage wurden den Gemeinderatsmitgliedern die oben genannten Kernpunkte bereits zur Abstimmung mitgeteilt. Die Arbeiten im Bereich „Kunst am Bau“ sind entsprechend dem Bewilligungsbescheid vom 02.09.2026 zur temporären Nutzungsänderung des Mehrzweckgebäudes bis zum 01. Juni 2027 vollständig abzuschließen. Finanzielle Auswirkung: Mittel sind im Rahmen der Maßnahme in den Haushalt 2027 einzustellen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat legt folgende Rahmenbedingungen zur Interessensabfrage sowie des Vergabeverfahrens fest: 1. ________________________________ 2. ________________________________ 3. ________________________________ 4. ________________________________ 5. ________________________________ 6. ________________________________ 7. ________________________________ Die Prüfung der eingegangenen Interessensbekundungen erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Im Weiteren stimmt der Gemeinderat einer Vergütung in Höhe von 500,00 € je Künstler zu, sofern dieser nicht erfolgreich am Vergabeverfahren teilgenommen hat. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Interessenabfrage sowie das anschließende Vergabeverfahren zur Gestaltung des Kunstwerkes am Mehrzweckgebäude entsprechend den festgelegten Rahmenbedingungen durchzuführen. Die Entscheidung über die Beauftragung eines geeigneten Künstlers obliegt dem zuständigen Gremium der Ortsgemeinde. Unterschriften: Sachbearbeiter: Bürgermeister: Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V. Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen X ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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