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Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Brohltalstraße; Einrichtung eines Durchfahrverbots für LKW´s in der Kapellenstraße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Brohltal
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage Nummer 255/3149 Bürgerdienste, Ordnung, Soziales Datum 10.09.2026 Schüller, Melanie / DW: 114 Wiedervorlage AKTZ. 161-02/055 Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Niederzissen 21.09.2026 öffentlich beschließend TOP: 3 Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Brohltalstraße; Einrichtung eines Durchfahrverbots für LKW in der Kapellenstraße Sachdarstellung: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Brohltalstraße Im Bereich der Brohltalstraße (L 111) zwischen der Einmündung „Villa Romantica“ und der Einmündung Kapellenstraße kommt es aufgrund der dort abgestellten Fahrzeuge wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen sowie zu Beinaheunfällen. Besonders betroffen sind Verkehrsteilnehmer, die aus der Kapellenstraße kommend in Richtung Oberzissen auf die Brohltalstraße einfahren möchten. Trotz der vorhandenen Verkehrsspiegel wird die Sicht auf den fließenden Verkehr durch die parkenden Fahrzeuge erheblich eingeschränkt. Dadurch ist eine sichere Einschätzung der Verkehrslage nur eingeschränkt möglich, was zu einer erhöhten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führt. Die Ortsgemeinde beantragt daher die Einrichtung eines absoluten Halteverbots (Zeichen 283 StVO) auf der Brohltalstraße (L 111) im Abschnitt zwischen der Einmündung „Villa Romantica“ und der Einmündung Kapellenstraße. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Seitens der Polizeiinspektion Remagen sowie des Landesbetriebs Mobilität Cochem- Koblenz bestehen gegen diese Maßnahme keine Bedenken. Einrichtung eines Durchfahrverbots für LKW in der Kapellenstraße Aufgrund des stetig zunehmenden Schwerlastverkehrs innerhalb der Ortslage beabsichtigt die Ortsgemeinde, die Kapellenstraße ab der Einmündung Arweg für den LKW-Durchgangsverkehr durch die Anordnung eines entsprechenden Verkehrsverbots zu beschränken. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastungen für die Anwohner. Seitens der Polizeiinspektion Remagen bestehen gegen die Maßnahmen grundsätzlich keine Bedenken. Für einen nachhaltigen Erfolg ist jedoch erforderlich, dass die angeordnete Regelung eingehalten sowie Verstöße kontrolliert und geahndet werden. Polizeiliche Kontrollen können aufgrund der Einsatzsituation lediglich punktuell und im Rahmen des Streifendienstes erfolgen. Seitens des Landesbetriebs Mobilität Cochem-Koblenz können zur Sperrung des LKW- Verkehrs im Bereich der Kapellenstraße keine Aussagen getroffen werden, da es sich um eine reine Gemeindestraße handelt. Hinsichtlich einer Sperrung für den LKW- Verkehr auf der Mittelstraße (L 82), die in die Kapellenstraße einmündet, wäre laut LBM zunächst zu klären, auf welchem Weg der Schwerlastverkehr künftig die L 82 in Fahrtrichtung Wehr erreichen soll. Die Horststraße (L 82) ist derzeit mit einem Verbot für Lastkraftwagen mit einer Gesamtlänge von mehr als 9,5 m beschildert. Darüber hinaus dürfen Sattelzüge sowie Lastkraftwagen mit Anhänger im Bereich der Kirche ausschließlich nach rechts in die Mittelstraße abbiegen; ein Linksabbiegen in Fahrtrichtung Wehr ist nicht zulässig. Somit verbleiben dem Schwerlastverkehr als alternative Fahrstrecken lediglich die Kapellenstraße beziehungsweise die Zehnthofstraße. Eine Anordnung einer Beschilderung mittels Zeichen 262 StVO (tatsächliche Masse) oder Zeichen 266 StVO (Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite) erscheint daher derzeit nicht ohne Weiteres umsetzbar. Eine derartige Verkehrsregelung bedarf für die L 82 Mittelstraße der Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Aus hiesiger Sicht kann die dargestellte Problematik nur durch eine frühzeitige Ableitung des Schwerlastverkehrs gelöst werden. Hierzu sollte der aus Richtung Norden und Süden kommende Schwerlastverkehr bereits an der Autobahnabfahrt Wehr entsprechend umgeleitet werden, um zusätzliche Belastungen innerhalb der Ortslage zu vermeiden. Finanzielle Auswirkung: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Brohltalstraße Für die Anschaffung des Verkehrszeichen 283 StVO fallen Kosten in Höhe von ca. 350,00 € an. Beschlussvorschlag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Brohltalstraße Auf der Brohltalstraße (L 111) wird im Abschnitt von der Einmündung „Villa Romantica“ bis zur Einmündung Kapellenstraße ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet. Einrichtung eines Durchfahrverbots für LKWs in der Kapellenstraße Auf einen Beschlussvorschlag wird verzichtet. Ein entsprechender Beschluss kann durch den Gemeinderat gefasst werden. Unterschriften: Sachbearbeiter: Bürgermeister: Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V. Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen X ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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