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Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet "Deichstraße"; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeUetersen
Datum2026-09-24
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Vorlagennummer: 2026/0191 Datum: 25.08.2026 Bezugsnummern: 2020/0396 Aktenzeichen: Amt: Amt für Stadtplanung und Tiefbau Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet "Deichstraße"; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich beschließend E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☐ Ja ☒ Nein F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☐ Ja ☒ Nein G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein A: Beschlussvorschlag Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet „Deichstraße“ wird aufgehoben. B: Zuständigkeiten Zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Uetersen i.V.m. § 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss. C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung Zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 26.11.2020 wurde zur Vorlage 2020/0396 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 gefasst. Planungsziel war die Erweiterung und Sicherung des Betriebsgeländes der Firma OleoServ GmbH an der Deichstraße. Am 29.03.2021 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Ein Planungsbüro wurde nicht beauftragt und keine weiteren Verfahrensschritte bislang eingeleitet. Während der wirtschaftlich angespannten Zeit in der Corona-Pandemie wurde zunächst das Bauleitplanverfahren ausgesetzt. Im Jahr 2024 erfolgte eine Nachfrage, ob das Verfahren fortgeführt werden soll. Es wurde hierzu mitgeteilt, man prüfe dies. Nach erneuter Nachfrage soll das Bauleitplanverfahren nunmehr nicht mehr fortgeführt werden. Damit ist der Aufhebungsbeschluss zu fassen, welches das Verfahren nach Bekanntmachung auf der Homepage und in der Zeitung offiziell beendet. D: Begründung der Nichtöffentlichkeit Entfällt, da öffentliche Beratung. E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in dieser Angelegenheit nicht erforderlich. F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen Die Interessen von Senioren und Seniorinnen sind in dieser Angelegenheit nicht betroffen. - 2 - G: Finanzielle Auswirkungen Wenn ja = ☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe ☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich, ☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet ☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz ☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte ☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen ☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant Wenn ja = bei Stellenplan ☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen erforderlich veranschlagen) betroffen Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind (Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen) HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3 PK Zusätzlich zu veranschlagen € € € Gegebenenfalls weitere Erläuterungen Dirk Woschei Bürgermeister

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