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Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet "Deichstraße"; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Uetersen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagennummer: 2026/0191
Datum: 25.08.2026
Bezugsnummern: 2020/0396
Aktenzeichen:
Amt: Amt für Stadtplanung
und Tiefbau
Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet
"Deichstraße";
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beratungsfolge Termin Status
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich beschließend
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☐ Ja ☒ Nein
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☐ Ja ☒ Nein
G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein
A: Beschlussvorschlag
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 119 für das Gebiet „Deichstraße“
wird aufgehoben.
B: Zuständigkeiten
Zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Uetersen i.V.m.
§ 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss.
C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung
Zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 26.11.2020 wurde zur Vorlage
2020/0396 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 gefasst. Planungsziel
war die Erweiterung und Sicherung des Betriebsgeländes der Firma OleoServ GmbH an
der Deichstraße. Am 29.03.2021 erfolgte die Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses. Ein Planungsbüro wurde nicht beauftragt und keine weiteren
Verfahrensschritte bislang eingeleitet.
Während der wirtschaftlich angespannten Zeit in der Corona-Pandemie wurde zunächst
das Bauleitplanverfahren ausgesetzt. Im Jahr 2024 erfolgte eine Nachfrage, ob das
Verfahren fortgeführt werden soll. Es wurde hierzu mitgeteilt, man prüfe dies. Nach
erneuter Nachfrage soll das Bauleitplanverfahren nunmehr nicht mehr fortgeführt werden.
Damit ist der Aufhebungsbeschluss zu fassen, welches das Verfahren nach
Bekanntmachung auf der Homepage und in der Zeitung offiziell beendet.
D: Begründung der Nichtöffentlichkeit
Entfällt, da öffentliche Beratung.
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in dieser Angelegenheit nicht
erforderlich.
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen
Die Interessen von Senioren und Seniorinnen sind in dieser Angelegenheit nicht
betroffen.
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G: Finanzielle Auswirkungen
Wenn ja =
☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe
☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich,
☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet
☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz
☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte
☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren
Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen
☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant
Wenn ja = bei Stellenplan
☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen
Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf
Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von
betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen
erforderlich veranschlagen) betroffen
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind
(Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen)
HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3
PK
Zusätzlich zu veranschlagen € € €
Gegebenenfalls weitere Erläuterungen
Dirk Woschei
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert