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Satzung der Stadt Uetersen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für das Gebiet "Katzhagen 8-14"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Aufhebungsverfahren
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Uetersen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagennummer: 2026/0192
Datum: 26.08.2026
Bezugsnummern: 2026/0004
Aktenzeichen:
Amt: Amt für Stadtplanung
und Tiefbau
Satzung der Stadt Uetersen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32
für das Gebiet "Katzhagen 8-14";
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Aufhebungsverfahren
Beratungsfolge Termin Status
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich beschließend
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☒ Ja ☐ Nein
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☒ Ja ☐ Nein
G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie
waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
A: Beschlussvorschlag
1. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für das
Gebiet „Katzhagen 8-14“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 und die
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu
benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich
zu machen.
3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB.
B: Zuständigkeiten
Zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Uetersen i.V.m.
§ 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss.
C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung
Zur Sitzung am 22.01.2026 (Vorlage 2026/0004) wurde der Aufhebungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für das Gebiet „Katzhagen 8-14“ gefasst. Der
Vorhabenträger und Eigentümer des Grundstücks hatte sich diesbezüglich an die Stadt
gewendet und um Aufhebung des B-Plans gebeten, da das ursprünglich geplante
Vorhaben nicht mehr umgesetzt werden soll.
Bei der Aufhebung eines rechtswirksamen B-Plans ist, wie bei der Aufstellung, ein
förmliches Verfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
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Öffentlichkeit erforderlich. Für das Aufhebungsverfahren wurde kein Planungsbüro
beauftragt, da lediglich eine einfache Planzeichnung (Anlage 1) und Begründungstext
(Anlage 2) angefertigt wurden. Beide Unterlagen sind im nächsten Schritt öffentlich
auszulegen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
D: Begründung der Nichtöffentlichkeit
Entfällt, da öffentliche Beratung.
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Zuge des Gleichsatzes des
Baugesetzbuches, dass die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu den Planinhalten äußern zu können.
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen
Eine Beteiligung von Senioren und Seniorinnen erfolgt im Zuge des Gleichsatzes des
Baugesetzbuches, dass die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu den Planinhalten äußern zu können.
G: Finanzielle Auswirkungen
Wenn ja =
☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe
☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich,
☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet
☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz
☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte
☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren
Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen
☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant
Wenn ja = bei Stellenplan
☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen
Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf
Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von
betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen
erforderlich veranschlagen) betroffen
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind
(Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen)
HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3
PK
Zusätzlich zu veranschlagen € € €
Gegebenenfalls weitere Erläuterungen
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Dirk Woschei
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert