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Satzung der Stadt Uetersen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für das Gebiet "Katzhagen 8-14"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Aufhebungsverfahren

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeUetersen
Datum2026-09-24
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Vorlagennummer: 2026/0192 Datum: 26.08.2026 Bezugsnummern: 2026/0004 Aktenzeichen: Amt: Amt für Stadtplanung und Tiefbau Satzung der Stadt Uetersen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für das Gebiet "Katzhagen 8-14"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Aufhebungsverfahren Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich beschließend E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☒ Ja ☐ Nein F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☒ Ja ☐ Nein G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... A: Beschlussvorschlag 1. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für das Gebiet „Katzhagen 8-14“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB. B: Zuständigkeiten Zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Uetersen i.V.m. § 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss. C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung Zur Sitzung am 22.01.2026 (Vorlage 2026/0004) wurde der Aufhebungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für das Gebiet „Katzhagen 8-14“ gefasst. Der Vorhabenträger und Eigentümer des Grundstücks hatte sich diesbezüglich an die Stadt gewendet und um Aufhebung des B-Plans gebeten, da das ursprünglich geplante Vorhaben nicht mehr umgesetzt werden soll. Bei der Aufhebung eines rechtswirksamen B-Plans ist, wie bei der Aufstellung, ein förmliches Verfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der - 2 - Öffentlichkeit erforderlich. Für das Aufhebungsverfahren wurde kein Planungsbüro beauftragt, da lediglich eine einfache Planzeichnung (Anlage 1) und Begründungstext (Anlage 2) angefertigt wurden. Beide Unterlagen sind im nächsten Schritt öffentlich auszulegen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. D: Begründung der Nichtöffentlichkeit Entfällt, da öffentliche Beratung. E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Zuge des Gleichsatzes des Baugesetzbuches, dass die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu den Planinhalten äußern zu können. F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen Eine Beteiligung von Senioren und Seniorinnen erfolgt im Zuge des Gleichsatzes des Baugesetzbuches, dass die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu den Planinhalten äußern zu können. G: Finanzielle Auswirkungen Wenn ja = ☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe ☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich, ☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet ☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz ☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte ☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen ☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant Wenn ja = bei Stellenplan ☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen erforderlich veranschlagen) betroffen Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind (Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen) HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3 PK Zusätzlich zu veranschlagen € € € Gegebenenfalls weitere Erläuterungen - 3 - Dirk Woschei Bürgermeister

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