Startseite › Uetersen › Dokument
Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "Westlich von "Dessaus Kamp", östlich "Sonntagsmoor" und nördlich der "Reuterstraße""; hier: Verlängerung der Veränderungssperre auf Grund besonderer Umstände um ein weiteres Jahr
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Uetersen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagennummer: 2026/0189
Datum: 25.08.2026
Bezugsnummern: 2022/0276
2022/0287
2024/0226
2024/0261
2025/0178
2025/0216
Aktenzeichen:
Amt: Amt für Stadtplanung
und Tiefbau
Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet
"Westlich von "Dessaus Kamp", östlich "Sonntagsmoor" und nördlich der
"Reuterstraße"";
hier: Verlängerung der Veränderungssperre auf Grund besonderer Umstände um
ein weiteres Jahr
Beratungsfolge Termin Status
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich vorberatend
Ratsversammlung 05.10.2026 öffentlich beschließend
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☐ Ja ☒ Nein
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☐ Ja ☒ Nein
G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein
A: Beschlussvorschlag
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der
Ratsversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 39 für das Gebiet „Westlich des Dessaus Kamp, östlich
Sonntagsmoor und nördlich der Reuterstraße“ wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein
weiteres Jahr bis zum 18.10.2027 verlängert.
B: Zuständigkeiten
Vorberatend zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt
Uetersen i.V.m. § 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss.
Zuständig für die Verlängerung der Veränderungssperre ist gem. § 28 S. 1 Nr. 4 GO die
Ratsversammlung.
C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 22.09.2022 wurde zur Vorlage
2022/0276 beschlossen, dass für das Quartier an der „Reuterstraße 46-62“ ein
qualifizierter B-Plan aufgestellt und mit einer Veränderungssperre belegt werden soll. Die
Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Bauliche Vorhaben,
wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden.
- 2 -
Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre. Auf Grund der Verkündung der
Bekanntmachung wäre diese am 18.10.2024 ausgelaufen. In der Ratsversammlung
wurde zur Vorlage 2024/0261 beschlossen, die Veränderungssperre um ein Jahr bis zum
18.10.2025 zu verlängern. Eine weitere Verlängerung wurde zur Vorlage 2025/0216
gefasst. Aktuell würde die Veränderungssperre am 18.10.2026 auslaufen.
Die orientierende Untersuchung ist abgeschlossen und ein Altlastenbestand konnte
entkräftet werden. Es ist noch eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen. Auf
Grund von Verzögerungen in der Beauftragung und Auslastung von Büros wird das
Lärmschutzgutachten nicht rechtzeitig vor Ablauf der Veränderungssperre vorliegen und
der Satzungsbeschluss erfolgen können. Daher soll nach § 17 Abs. 2 BauGB die
Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden (siehe Anlage 1).
D: Begründung der Nichtöffentlichkeit
Entfällt, da öffentliche Beratung.
E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in dieser Angelegenheit nicht
erforderlich.
F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen
Die Interessen von Senioren und Seniorinnen sind in dieser Angelegenheit nicht
betroffen.
G: Finanzielle Auswirkungen
Wenn ja =
☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe
☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich,
☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet
☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz
☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte
☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren
Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen
☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant
Wenn ja = bei Stellenplan
☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen
Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf
Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von
betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen
erforderlich veranschlagen) betroffen
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐
Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐
Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind
- 3 -
(Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen)
HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3
PK
Zusätzlich zu veranschlagen € € €
Gegebenenfalls weitere Erläuterungen
Dirk Woschei
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert