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Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "Westlich von "Dessaus Kamp", östlich "Sonntagsmoor" und nördlich der "Reuterstraße""; hier: Verlängerung der Veränderungssperre auf Grund besonderer Umstände um ein weiteres Jahr

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeUetersen
Datum2026-09-24
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Vorlagennummer: 2026/0189 Datum: 25.08.2026 Bezugsnummern: 2022/0276 2022/0287 2024/0226 2024/0261 2025/0178 2025/0216 Aktenzeichen: Amt: Amt für Stadtplanung und Tiefbau Satzung der Stadt Uetersen über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "Westlich von "Dessaus Kamp", östlich "Sonntagsmoor" und nördlich der "Reuterstraße""; hier: Verlängerung der Veränderungssperre auf Grund besonderer Umstände um ein weiteres Jahr Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2026 öffentlich vorberatend Ratsversammlung 05.10.2026 öffentlich beschließend E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☐ Ja ☒ Nein F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen ☐ Ja ☒ Nein G: Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein A: Beschlussvorschlag Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung folgende Beschlussfassung: Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 39 für das Gebiet „Westlich des Dessaus Kamp, östlich Sonntagsmoor und nördlich der Reuterstraße“ wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr bis zum 18.10.2027 verlängert. B: Zuständigkeiten Vorberatend zuständig ist, gemäß § 6 Abs. 1 d) Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Uetersen i.V.m. § 1 Abs. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Uetersen, der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss. Zuständig für die Verlängerung der Veränderungssperre ist gem. § 28 S. 1 Nr. 4 GO die Ratsversammlung. C: Sachbericht und Stellungnahme der Verwaltung Auf der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 22.09.2022 wurde zur Vorlage 2022/0276 beschlossen, dass für das Quartier an der „Reuterstraße 46-62“ ein qualifizierter B-Plan aufgestellt und mit einer Veränderungssperre belegt werden soll. Die Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. - 2 - Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre. Auf Grund der Verkündung der Bekanntmachung wäre diese am 18.10.2024 ausgelaufen. In der Ratsversammlung wurde zur Vorlage 2024/0261 beschlossen, die Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 18.10.2025 zu verlängern. Eine weitere Verlängerung wurde zur Vorlage 2025/0216 gefasst. Aktuell würde die Veränderungssperre am 18.10.2026 auslaufen. Die orientierende Untersuchung ist abgeschlossen und ein Altlastenbestand konnte entkräftet werden. Es ist noch eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen. Auf Grund von Verzögerungen in der Beauftragung und Auslastung von Büros wird das Lärmschutzgutachten nicht rechtzeitig vor Ablauf der Veränderungssperre vorliegen und der Satzungsbeschluss erfolgen können. Daher soll nach § 17 Abs. 2 BauGB die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden (siehe Anlage 1). D: Begründung der Nichtöffentlichkeit Entfällt, da öffentliche Beratung. E: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in dieser Angelegenheit nicht erforderlich. F: Interessen von Senioren und Seniorinnen betroffen Die Interessen von Senioren und Seniorinnen sind in dieser Angelegenheit nicht betroffen. G: Finanzielle Auswirkungen Wenn ja = ☐ Freiwillige Aufgabe ☐ Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung ☐ Pflichtaufgabe ☐ Keine Anpassung beim Haushaltsansatz erforderlich, ☐ da ausreichend vorhanden ☐ da Deckung im Deckungskreis gewährleistet ☐ Mehr- oder Minderbedarf gegenüber dem Haushaltsansatz ☐ gfs. förderfähig ☐ zusätzliche Fremdfinanzierung durch Dritte ☐ durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im HHPlan zu finanzieren Wenn ja = bei Erträgen / Einzahlungen ☐ umsatzsteuerrelevant ☐ nicht umsatzsteuerrelevant Wenn ja = bei Stellenplan ☐ Mehrbedarf ☐ Minderbedarf ☐ Ohne Auswirkungen Haushaltsmittel nur nachrichtlich oder gfs. Änderungsbedarf Lfd. HHJahr HHAnsatz Neuer Differenz Folgejahre von betroffen auskömmlich HHAnsatz (noch zu Änderungen erforderlich veranschlagen) betroffen Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ein. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein ☐ Aus. PK € € € Ja ☐ Nein ☐ Soweit Folgejahre von Änderungen beim Planansatz betroffen sind - 3 - (Hinweis: sind mehrere Produktkonten betroffen, bitte weitere Zeilen einfügen) HHJahr +1 HHJahr +2 HHJahr +3 PK Zusätzlich zu veranschlagen € € € Gegebenenfalls weitere Erläuterungen Dirk Woschei Bürgermeister

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