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Haushaltssatzung 2026/2027 hier: Aufhebung eines Sperrvermerkes für die Einrichtung von zwei Stellen für Gärtner für den Baubetriebshof
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Sinzig |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr. 2026/070
VORLAGE
Sachbearbeiter/-in:
Bernhard Ockenfels, Fachbereich 5 Bauen und Umwelt
Öffentlich
Gremium Termin TOP
Haupt- und Umweltausschuss 21.09.2026 2
TOP
Haushaltssatzung 2026/2027
hier: Aufhebung eines Sperrvermerkes für die Einrichtung von zwei Stellen für Gärtner für den
Baubetriebshof
Sachverhalt:
Im Stellenplan zum Haushaltsplan 2026/2027 sind zwei Stellen für den Baubetriebshof neu
eingerichtet worden. In den Haushaltsberatungen wurde durch den Stadtrat am 26.02.2026
beschlossen, einen Sperrvermerk anzubringen. Für die Aufhebung des Sperrvermerks sollen
verwaltungsseitig Einsparpotentiale beziffert werden.
Im Vorfeld wurde das Angebot über Grünflächen-Pflegeleistungen Los 1 (Sinzig Kernstadt) geprüft. Am
30.12.2024 wurde der Auftrag mit einer Angebotssumme von 79.651,46 € (brutto) an eine Fremdfirma
erteilt. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre (01.02.2025 bis 31.12.2026),
es besteht im Anschluss die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Pflegearbeiten der Fremdfirma wurden kritisch beurteilt. Arbeitsweise und Arbeitsqualität wurden
beanstandet. Nicht zuletzt durch häufige Beschwerden von Anwohnenden wurde die Entscheidung
getroffen, zwei Garten- und Landschaftsbauer für den Baubetriebshof einzustellen. Gegenüber dem
Anbieter wurde fristgerecht erklärt, dass eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung seitens der Stadt
Sinzig nicht gewünscht ist. Mithin endet der Vertrag für Los 1 (Sinzig Kernstadt) zum 31.12.2026.
Die Bruttopersonalkosten für eine Vollzeitstelle mit der Vergütung nach TVÖD E5 Stufe 6 (Endstufe)
werden mit ca. 74.000,00 € (bei zwei Stellen insgesamt ca. 148.000,00 €) angegeben. Bei einer
durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 2.028 Arbeitsstunden (bei zwei Stellen insgesamt
4.048Stunden) ergibt sich ein Stundenlohn von rd. 36,50 €.
Die Einsparmöglichkeiten durch die Beendigung der Rahmenvereinbarung mit der Fremdfirma und die
Übernahme weiterer Aufgaben werden wie folgt dargestellt:
1.) Keine Verlängerung der Rahmenvereinbarung
über Grünflächen-Pflegeleistungen für die Kernstadt Sinzig
gemäß Leistungsverzeichnis 79.651,46 €
2.) Unterstützung beim Aufbau von Spielgeräten und Austausch von Fallschutzmatten
auf Spiel- und Freizeitanlagen, geschätzt 20.000,00 €
3.) Straßenreinigung und Winterdienst vor städtischen Grundstücken, geschätzt 6.000,00 €
4.) Unterstützung bei Grünpflege auf Friedhöfen, geschätzt 18.000,00 €
5.) Pflasterarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum und auf Friedhöfen, geschätzt 25.000,00 €
Summe: 148.651,46 €
Bei der Darstellung wird ersichtlich, dass den Bruttopersonalkosten für zwei Vollzeitstellen von
148.000,00 € Einsparungen durch Aufgabe oder Verzicht von Fremdvergaben in nahezu gleicher Höhe
entgegenstehen.
Die Vorteile durch Einsatz des eigenen Personal sind Folgende:
- flexibler Einsatz der Kollegen bei Sonderaufgaben (Stadtfeste),
- stärkere Identifikation der Kollegen mit ihren Aufgaben,
- langjährige Erfahrung, bessere Kenntnis der Örtlichkeiten,
- sorgfältigere und zuverlässigere Ausführung der Arbeiten,
- geringerer Aufwand durch Beschwerden und Nachbesserung.
Die Nachteile beim Einsatz eigenes Personals sind:
- größerer Aufwand für administrative Arbeiten (Personaleinsatz, Arbeitsplatz, Buchhaltung),
- Ausfall durch Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Urlaub etc. muss kompensiert werden.
Verwaltungsseitig überwiegen die Vorteile, so dass empfohlen wird, den Sperrvermerk im Haushalt
2026/27 zur Einrichtung von zwei Stellen für Garten- und Landschaftsbauer im Baubetriebshof
aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von Ausgaben für Fremdvergabe und weiteren Aufgaben von rd. 148.000 €. Zusätzliche
Personalausgaben im Baubetriebshof fallen in vergleichbarer Höhe an.
Umwelt- und Klimarelevanzprüfung
Der Beschluss hat direkten Einfluss auf…
☐ den Klimaschutz ☐ die Klimaanpassung ☐ den natürlichen Umweltschutz ☐ keines
Besonders auf das Wirkungsfeld... Negativ Neutral Positiv Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2eq:
Treibhausgasemissionen (CO2eq) Anstieg ☐ Neutral ☐ Reduktion ☐ Erhebliche Reduktion > 400 t/a ☐
Biodiversität Reduktion ☐ Neutral ☐ Steigerung ☐ Mittlere Reduktion < ca. 400 t/a ☐
Hitzeschutz Verringerung ☐ Neutral ☐ Steigerung ☐ Geringfügige Reduktion < ca. 10 t/a ☐
Versiegelungsgrad Versiegelung ☐ Neutral ☐ Entsiegelung ☐ Geringfügige Erhöhung < ca. 10 t/a ☐
Starkregen- und Hochwassermanagement negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Mittlere Erhöhung < ca. 400 t/a ☐
Sonstiges (bitte erläutern) negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Erhebliche Erhöhung > 400 t/a ☐
Begründung:
2/3
Vorgeschlagene Gegenmaßnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufhebung des Sperrvermerks im
Stellenplan zum Doppelhaushalt 2026/27 für die Einstellung von zwei Garten- und
Landschaftsbauern im Baubetriebshof.
Sinzig, den 17.07.2026
A. Geron Bernhard Ockenfels
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Anlagen:
Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihre Befangenheit nach §22 GemO ja / nein
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