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Anhörung - Beschlussfassung des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV "Eisleben-Süßer See"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSeegebiet Mansfelder Land
Datum2026-09-23
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Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Anhörungsvorlage 2026/03/Hor Einreicher: öffentlich: ja Amt: Bauamt Az.: Bearbeiter: Herr Blümel erstellt am: 08.09.2026 Beratungsfolge Nr. Gremium Datum TOP-Nr. Status Ergebnis Ortschaftsrat OT Hornburg 23.09.2026 8 öffentlich Betreff Anhörung - Beschlussfassung des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV "Eisleben-Süßer See" Beschlussentwurf Der Ortschaftsrat befürwortet den in der Anlage befindlichen Vertrag zur Einbringung des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV „Eisleben-Süßer See“ einschließlich Anlagen und ermächtigt den Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen. Anlage 1 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 28. März 2023 (Beschluss-Nr. GR/23/16) Anlage 2 Vereinbarung RE-Nr. 03/2024 in Vorbereitung des Übernahmevertrages zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land an den Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ Anlage 3 Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht/ Kreistagsangelegenheiten vom 9. Oktober 2025 und unsere Antwortmail vom 21. Oktober 2025 Anlage 4 Entwurf des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV „Eisleben-Süßer See“ Darlegung des Sachverhalts/Begründung Gemäß § 79 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), in der derzeit gültigen Fassung, sind Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) von den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung zu erstellen und der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Auf das Entsorgungsgebiet der Gemeinde bezogen, sind mehrere Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung zuständig. So hat der jeweilige Abwasserzweckverband für das Schmutzwasser sowie die Gemeinde für das Niederschlagswasser der Ortsteile Amsdorf, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg, Neehausen, Röblingen am See, Stedten und Wansleben am See ein ABK zu erbringen. Für die Ortsteile Aseleben, Lüttchendorf und Seeburg ist aufgrund des Vorhandenseins eines Mischwasserkanalsystems bereits der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ verantwortlich. Die jeweiligen Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte der vorbenannten acht Ortsteile wurden bereits in den Jahren 2008/ 2009 für die damals noch eigenständigen Gemeinden erstellt, durch diese beschlossen und seitens der Unteren Wasserbehörde genehmigt. Im Jahr 2014 wurden diese nochmals durch den Gemeinderat mit Beschluss (GR/14/10) vom 25.03.2014 bestätigt. Nunmehr sind diese entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Abständen von 5 Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuführen. Inhaltliche Voraussetzungen, die laut gesetzlicher Vorgaben an ein ABK geknüpft sind, ist das Verfassen eines Erläuterungsberichtes als beschreibender Textteil des betreffenden Gebietes, eine Übersichtskarte über das gesamte Entsorgungsgebiet des Aufgabenträgers im Format DIN A 4, eine tabellarische Übersicht über die kommunalen Einleitstellen, die einer zusätzlichen separaten Genehmigung bedürfen, sowie einen Lageplan zur Niederschlagswasserbeseitigung. Auf diesem ABK basieren die zu erhebenden und von der Aufsichtsbehörde mit Nachdruck geforderten Niederschlagswassergebühren. Zuletzt mit beigefügten Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht/ Kreistagsangelegenheiten vom 9. Oktober 2025, auf das unsererseits per Mail vom 21. Oktober 2025 mit Verweis auf das laufende Verfahren geantwortet wurde. Seit der Einführung der Pflicht zur Erstellung der ABK, das auch als Grundlage für die laufenden Entwässerungsaufgaben und -instandsetzungsarbeiten dient, wurden die zu erbringenden Unterlagen zunehmend komplexer, sodass lediglich die Möglichkeit bestünde, laufend ein Ingenieurbüro einzubinden oder die Gesamtaufgabe an einen AZV zu übertragen. Da der AZV „Eisleben-Süßer See“ diese Aufgabe bereits für die Ortsteile Aseleben, Lüttchendorf und Seeburg übernimmt, würde es sich anbieten, mit diesem die Übertragung der Aufgabe der schadlosen Niederschlagswasserbeseitigung (Grundstücksentwässerung) mit Veräußerung des dazu erforderlichen Niederschlagswassersystems für die übrigen Ortsteile der Gemeinde zu verhandeln. Diesbezüglich fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. März 2023 den Grundsatzbeschluss (Beschluss-Nr. GR/23/16), die Übertragung der Aufgabe und das Anlagevermögen der Niederschlagswasserentsorgung von der Gemeinde (dies betrifft die Ortsteile Aseleben, Amsdorf, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg, Lüttchendorf, Röblingen am See, Seeburg, Stedten und Wansleben am See) auf den AZV „Eisleben- Süßer See“ anzustreben. Basierend darauf wurde die vertragliche Vereinbarung RE- Nr. 03/2024 in Vorbereitung des Übernahmevertrages zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ geschlossen. Seit diesem Zeitpunkt wurde innerhalb der kommunalen Gremien intensiv zu dieser Thematik diskutiert, in dessen Ergebnis der nunmehr zwischen beiden Vertragsparteien endverhandelte Vertrag einschließlich Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang bleibt auf die nachfolgenden Punkte zu verweisen: - der Ortsteil Neehausen mit Elbitz und Volkmaritz wird hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung bereits durch den WAZV Saalkreis betreut - es bestehen noch Differenzen zwischen den in der Anlage 1a tabellarisch angeführten Straßen und den in der Anlage 1b verzeichneten Regenwasseranlagen, da in diesen Ortslagen die Kanäle noch gänzlich zu befahren und mit ihrer eindeutigen Lage nachzutragen sind Anlagen: 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 1 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 2 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 3 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4 Vertragsentwurf 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4 Vertragsentwurf Deckblatt Anlage 1a 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4 Vertragsentwurf Kaufpreisermittlung - AfA bis 31.10.2026 260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4 Vertragsentwurf Deckblatt Anlage 1b Hornburg

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