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Anhörung - Beschlussfassung des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV "Eisleben-Süßer See"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Seegebiet Mansfelder Land |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Seegebiet Mansfelder Land
Anhörungsvorlage 2026/03/Hor
Einreicher: öffentlich: ja
Amt: Bauamt Az.:
Bearbeiter: Herr Blümel erstellt am: 08.09.2026
Beratungsfolge
Nr. Gremium Datum TOP-Nr. Status Ergebnis
Ortschaftsrat OT Hornburg 23.09.2026 8 öffentlich
Betreff
Anhörung - Beschlussfassung des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens
der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder
Land auf den AZV "Eisleben-Süßer See"
Beschlussentwurf
Der Ortschaftsrat befürwortet den in der Anlage befindlichen Vertrag zur Einbringung
des Anlagevermögens der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde
Seegebiet Mansfelder Land auf den AZV „Eisleben-Süßer See“ einschließlich Anlagen
und ermächtigt den Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen.
Anlage 1
Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 28. März 2023 (Beschluss-Nr.
GR/23/16)
Anlage 2
Vereinbarung RE-Nr. 03/2024 in Vorbereitung des Übernahmevertrages zur
Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet
Mansfelder Land an den Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“
Anlage 3
Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht/ Kreistagsangelegenheiten vom 9.
Oktober 2025 und unsere Antwortmail vom 21. Oktober 2025
Anlage 4
Entwurf des Vertrages zur Einbringung des Anlagevermögens der
Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf
den AZV „Eisleben-Süßer See“
Darlegung des Sachverhalts/Begründung
Gemäß § 79 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), in der
derzeit gültigen Fassung, sind Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) von den
Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung zu erstellen und der zuständigen
Wasserbehörde anzuzeigen.
Auf das Entsorgungsgebiet der Gemeinde bezogen, sind mehrere Aufgabenträger für
die Abwasserbeseitigung zuständig. So hat der jeweilige Abwasserzweckverband für
das Schmutzwasser sowie die Gemeinde für das Niederschlagswasser der Ortsteile
Amsdorf, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg, Neehausen, Röblingen am See, Stedten
und Wansleben am See ein ABK zu erbringen. Für die Ortsteile Aseleben, Lüttchendorf
und Seeburg ist aufgrund des Vorhandenseins eines Mischwasserkanalsystems
bereits der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ verantwortlich.
Die jeweiligen Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte der vorbenannten acht
Ortsteile wurden bereits in den Jahren 2008/ 2009 für die damals noch eigenständigen
Gemeinden erstellt, durch diese beschlossen und seitens der Unteren Wasserbehörde
genehmigt. Im Jahr 2014 wurden diese nochmals durch den Gemeinderat mit
Beschluss (GR/14/10) vom 25.03.2014 bestätigt. Nunmehr sind diese entsprechend
der gesetzlichen Vorschriften in Abständen von 5 Jahren sowie bei wesentlichen
Änderungen fortzuführen.
Inhaltliche Voraussetzungen, die laut gesetzlicher Vorgaben an ein ABK geknüpft sind,
ist das Verfassen eines Erläuterungsberichtes als beschreibender Textteil des
betreffenden Gebietes, eine Übersichtskarte über das gesamte Entsorgungsgebiet
des Aufgabenträgers im Format DIN A 4, eine tabellarische Übersicht über die
kommunalen Einleitstellen, die einer zusätzlichen separaten Genehmigung bedürfen,
sowie einen Lageplan zur Niederschlagswasserbeseitigung. Auf diesem ABK basieren
die zu erhebenden und von der Aufsichtsbehörde mit Nachdruck geforderten
Niederschlagswassergebühren. Zuletzt mit beigefügten Schreiben des Amtes für
Kommunalaufsicht/ Kreistagsangelegenheiten vom 9. Oktober 2025, auf das
unsererseits per Mail vom 21. Oktober 2025 mit Verweis auf das laufende Verfahren
geantwortet wurde.
Seit der Einführung der Pflicht zur Erstellung der ABK, das auch als Grundlage für die
laufenden Entwässerungsaufgaben und -instandsetzungsarbeiten dient, wurden die
zu erbringenden Unterlagen zunehmend komplexer, sodass lediglich die Möglichkeit
bestünde, laufend ein Ingenieurbüro einzubinden oder die Gesamtaufgabe an einen
AZV zu übertragen.
Da der AZV „Eisleben-Süßer See“ diese Aufgabe bereits für die Ortsteile Aseleben,
Lüttchendorf und Seeburg übernimmt, würde es sich anbieten, mit diesem die
Übertragung der Aufgabe der schadlosen Niederschlagswasserbeseitigung
(Grundstücksentwässerung) mit Veräußerung des dazu erforderlichen
Niederschlagswassersystems für die übrigen Ortsteile der Gemeinde zu verhandeln.
Diesbezüglich fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. März 2023 den
Grundsatzbeschluss (Beschluss-Nr. GR/23/16), die Übertragung der Aufgabe und das
Anlagevermögen der Niederschlagswasserentsorgung von der Gemeinde (dies betrifft
die Ortsteile Aseleben, Amsdorf, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg, Lüttchendorf,
Röblingen am See, Seeburg, Stedten und Wansleben am See) auf den AZV „Eisleben-
Süßer See“ anzustreben. Basierend darauf wurde die vertragliche Vereinbarung RE-
Nr. 03/2024 in Vorbereitung des Übernahmevertrages zur Übertragung der
Niederschlagswasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land
und dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ geschlossen.
Seit diesem Zeitpunkt wurde innerhalb der kommunalen Gremien intensiv zu dieser
Thematik diskutiert, in dessen Ergebnis der nunmehr zwischen beiden
Vertragsparteien endverhandelte Vertrag einschließlich Anlagen zur
Beschlussfassung vorgelegt wird.
In diesem Zusammenhang bleibt auf die nachfolgenden Punkte zu verweisen:
- der Ortsteil Neehausen mit Elbitz und Volkmaritz wird hinsichtlich der
Niederschlagswasserbeseitigung bereits durch den WAZV Saalkreis betreut
- es bestehen noch Differenzen zwischen den in der Anlage 1a tabellarisch
angeführten Straßen und den in der Anlage 1b verzeichneten
Regenwasseranlagen, da in diesen Ortslagen die Kanäle noch gänzlich zu
befahren und mit ihrer eindeutigen Lage nachzutragen sind
Anlagen:
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 1
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 2
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 3
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4
Vertragsentwurf
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4
Vertragsentwurf Deckblatt Anlage 1a
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4
Vertragsentwurf Kaufpreisermittlung - AfA bis 31.10.2026
260828 Erl Vertrag zur Übertragung NSW an AZV GRS 29092026 Anlage 4
Vertragsentwurf Deckblatt Anlage 1b
Hornburg
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