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Anhörung - Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Nachtragshaushalt 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Seegebiet Mansfelder Land |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Seegebiet Mansfelder Land
Anhörungsvorlage 2026/01/Hor
Einreicher: öffentlich: ja
Amt: Kämmerei Az.:
Bearbeiter: Frau Mennicke erstellt am: 08.09.2026
Beratungsfolge
Nr. Gremium Datum TOP-Nr. Status Ergebnis
Ortschaftsrat OT Hornburg 23.09.2026 6 öffentlich
Betreff
Anhörung - Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Nachtragshaushalt 2026
Beschlussentwurf
Der Ortschaftsrat befürwortet das Haushaltskonsolidierungskonzept zum
Nachtragshaushalt 2026. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung des Konzeptes
beauftragt. Finanzielle Auswirkungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind in
den Nachtragshaushalt 2026 und in die Finanzplanung der Folgejahre einzustellen.
Darlegung des Sachverhalts/Begründung
Gemäß §1 Abs.2 Nr.7 KomHVO hat die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, da
sie gem. § 100 Abs.3 KVG LSA den Haushaltsausgleich entgegen den Grundsätzen
des § 98 Abs.3 nicht erreicht, dem HH-Plan ein vom Gemeinderat beschlossenes
Haushaltskonsolidierungskonzept beizufügen.
Dieses dient, gemäß § 100 Abs.3 KVG LSA dem Ziel, die künftige, dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen.
Innerhalb der Haushaltskonsolidierung sind alle Aufwendungen der Gemeinde auf
ihre Notwendigkeit und Höhe und alle Erträge auf ihre Vollständigkeit und
Erhöhungsmöglichkeiten zu überprüfen, um der gesetzlichen Verpflichtung zum
Ausgleich des Haushaltes innerhalb des in § 100 Abs. 3 KVG LSA festgelegten
Zeitraumes Folge zu leisten.
Über die Auswahl der zu ergreifenden Konsolidierungsmaßnahmen entscheidet die
Gemeinde in eigener Zuständigkeit. Die umzusetzenden Aufgaben sind inhaltlich zu
konkretisieren und die daraus zu erwartenden Einsparungen bzw.
Ertragserhöhungen müssen sich auch in der Finanzplanung widerspiegeln.
Ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept ist
Voraussetzung für eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2026.
Beratungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept finden in den OR-Sitzungen und
in der HA/FA Sitzung am 22.09.2026 statt.
Anlagen:
HH-Konsolidierungskonzept zum Nachtrag per 04.08.26
Text aus PDF extrahiert