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Anhörung - Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Nachtragshaushalt 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSeegebiet Mansfelder Land
Datum2026-09-23
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Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Anhörungsvorlage 2026/01/Hor Einreicher: öffentlich: ja Amt: Kämmerei Az.: Bearbeiter: Frau Mennicke erstellt am: 08.09.2026 Beratungsfolge Nr. Gremium Datum TOP-Nr. Status Ergebnis Ortschaftsrat OT Hornburg 23.09.2026 6 öffentlich Betreff Anhörung - Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Nachtragshaushalt 2026 Beschlussentwurf Der Ortschaftsrat befürwortet das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Nachtragshaushalt 2026. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung des Konzeptes beauftragt. Finanzielle Auswirkungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind in den Nachtragshaushalt 2026 und in die Finanzplanung der Folgejahre einzustellen. Darlegung des Sachverhalts/Begründung Gemäß §1 Abs.2 Nr.7 KomHVO hat die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, da sie gem. § 100 Abs.3 KVG LSA den Haushaltsausgleich entgegen den Grundsätzen des § 98 Abs.3 nicht erreicht, dem HH-Plan ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept beizufügen. Dieses dient, gemäß § 100 Abs.3 KVG LSA dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Innerhalb der Haushaltskonsolidierung sind alle Aufwendungen der Gemeinde auf ihre Notwendigkeit und Höhe und alle Erträge auf ihre Vollständigkeit und Erhöhungsmöglichkeiten zu überprüfen, um der gesetzlichen Verpflichtung zum Ausgleich des Haushaltes innerhalb des in § 100 Abs. 3 KVG LSA festgelegten Zeitraumes Folge zu leisten. Über die Auswahl der zu ergreifenden Konsolidierungsmaßnahmen entscheidet die Gemeinde in eigener Zuständigkeit. Die umzusetzenden Aufgaben sind inhaltlich zu konkretisieren und die daraus zu erwartenden Einsparungen bzw. Ertragserhöhungen müssen sich auch in der Finanzplanung widerspiegeln. Ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept ist Voraussetzung für eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2026. Beratungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept finden in den OR-Sitzungen und in der HA/FA Sitzung am 22.09.2026 statt. Anlagen: HH-Konsolidierungskonzept zum Nachtrag per 04.08.26

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