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Umsetzung Trafostation Hardinghauser Straße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Uelsen
Datum2026-09-21
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Gemeinde Uelsen Beschlussvorlage Abteilung: Zentrale Dienste Verfasser(in): Heinemann, Tomke öffentlich Datum: 24.08.2026 Aktenzeichen: 2026/517 Bezug-Nr.: 2026/495 Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Verwaltungsausschuss 07.09.2026 54. Sitzung des nichtöffentlich Verwaltungsausschusses Gemeinderat 21.09.2026 27. Sitzung des Rates der öffentlich Gemeinde Uelsen Betreff: Umsetzung Trafostation Hardinghauser Straße Sach- und Rechtslage: Auf die Bezugsvorlage 2026/495 nebst Protokoll wird inhaltlich verwiesen. Der Verwaltungsausschuss hat den Abriss der alten Trafostation befürwortet und dem daraus resultierenden angrenzenden Grundstücksverkauf mit neuem Aufbau durch die nvb einstimmig in seiner Sitzung am 06.07.2026 zugestimmt. Die grundsätzliche Entscheidung ist mit der nvb kommuniziert worden. Die alte Turmstation an der Hardinghauser Straße soll durch eine Kompaktstation ersetzt werden. Für die neue Station wird ein Ersatzplan benötigt und ein Teilgrundstück der Gemarkung Uelsen, Flur 27, Flurstück 3/3. Eigentümerin ist die politische Gemeinde Uelsen. Ein genauer Lageplan mit entsprechender Angabe der gewünschten Grundstücksfläche von ca. 42,83 m² ist als Anlage beigefügt. Ebenso ist ein Beispiel der neuen Trafostation zur Veranschaulichung anliegend. Die neue Station muss vor Abriss in Betrieb genommen werden, daher der zusätzliche Flächenbedarf. Nach dem Abriss würde durch die nvb an dieser Stelle ein Baum gepflanzt werden und in Abstimmung mit der Gemeinde Uelsen eine Hecke auf der Rückseite der Station gesetzt werden. Unter Hinzuziehung von Bodenrichtwerten und einer Faktorisierung als evtl. zukünftiges Bauerwartungsland wurde ein Kaufpreis von 30 € pro Quadratmeter benannt. Die Kosten/Nebenkosten des Grundstückskaufs liegen beim Käufer. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, dem Grundstücksverkauf zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließt, dass Grundstück zu verkaufen. Der Gemeindedirektor wird zur Verkaufsabwicklung ermächtigt. Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen in Höhe von etwa 1.200 € als Grundstückspreis Anlagen

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