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Umsetzung Trafostation Hardinghauser Straße
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Uelsen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Uelsen
Beschlussvorlage Abteilung: Zentrale Dienste
Verfasser(in): Heinemann, Tomke
öffentlich Datum: 24.08.2026
Aktenzeichen:
2026/517 Bezug-Nr.: 2026/495
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Verwaltungsausschuss 07.09.2026 54. Sitzung des nichtöffentlich
Verwaltungsausschusses
Gemeinderat 21.09.2026 27. Sitzung des Rates der öffentlich
Gemeinde Uelsen
Betreff: Umsetzung Trafostation Hardinghauser Straße
Sach- und Rechtslage:
Auf die Bezugsvorlage 2026/495 nebst Protokoll wird inhaltlich verwiesen. Der
Verwaltungsausschuss hat den Abriss der alten Trafostation befürwortet und dem daraus
resultierenden angrenzenden Grundstücksverkauf mit neuem Aufbau durch die nvb einstimmig
in seiner Sitzung am 06.07.2026 zugestimmt.
Die grundsätzliche Entscheidung ist mit der nvb kommuniziert worden. Die alte Turmstation
an der Hardinghauser Straße soll durch eine Kompaktstation ersetzt werden. Für die neue
Station wird ein Ersatzplan benötigt und ein Teilgrundstück der Gemarkung Uelsen, Flur 27,
Flurstück 3/3. Eigentümerin ist die politische Gemeinde Uelsen. Ein genauer Lageplan mit
entsprechender Angabe der gewünschten Grundstücksfläche von ca. 42,83 m² ist als Anlage
beigefügt. Ebenso ist ein Beispiel der neuen Trafostation zur Veranschaulichung anliegend. Die
neue Station muss vor Abriss in Betrieb genommen werden, daher der zusätzliche
Flächenbedarf.
Nach dem Abriss würde durch die nvb an dieser Stelle ein Baum gepflanzt werden und in
Abstimmung mit der Gemeinde Uelsen eine Hecke auf der Rückseite der Station gesetzt
werden.
Unter Hinzuziehung von Bodenrichtwerten und einer Faktorisierung als evtl. zukünftiges
Bauerwartungsland wurde ein Kaufpreis von 30 € pro Quadratmeter benannt. Die
Kosten/Nebenkosten des Grundstückskaufs liegen beim Käufer.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, dem
Grundstücksverkauf zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt, dass Grundstück zu verkaufen. Der Gemeindedirektor wird zur
Verkaufsabwicklung ermächtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe von etwa 1.200 € als Grundstückspreis
Anlagen
Text aus PDF extrahiert