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36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Spelle (Darstellung von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Lünne) - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Spelle
Datum2026-09-22
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SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2026/187 DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER Spelle, den 14.07.2026 Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö) Umwelt-, Planungs- und 22.09.2026 öffentlich Bauausschuss Samtgemeinde Spelle Samtgemeindeausschuss 29.09.2026 nichtöffentlich Samtgemeinde Spelle 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Spelle (Darstellung von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Lünne) - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG: Für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Zeit vom 10.02.2026 bis einschließlich 11.03.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Das Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung wurde vom Rat der Samtgemeinde Spelle in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen. Als nächster Schritt ist der auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung erarbeitete Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dazu ist ein entsprechender Beschluss erforderlich. Der erarbeitete Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt. STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN: 1. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Kostenstelle bzw. Investitionsnummer 2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur: Keine Auswirkungen Auswirkungen: Die Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet. 3. Bei Auftragsvergaben: Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der vorgestellte Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Entwurfsbegründung, dem Umweltbericht sowie den Fachgutachten (Schallgutachten, Geruchsgutachten, Artenschutzgutachten, Bodengutachten, wassertechnisches Konzept) ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Vorlage genehmigt:__________________

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