Startseite › Samtgemeinde Neuenhaus › Dokument
Jahresabschluss der Stadt Neuenhaus zum 31.12.2022
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Neuenhaus Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
Amt20 11131.04 07.09.2026 2026/0263
Beratungsfolge Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss 16.09.2026
Rat der Stadt Neuenhaus 29.09.2026
TOP-Bezeichnung:
Jahresabschluss der Stadt Neuenhaus zum 31.12.2022
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Stadt Neuenhaus zum 31.12.2022 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
In der Bilanz wird auf der Passivseite ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.167.518,32 €
ausgewiesen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 1.532.752,50 € sowie einem Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 634.765,82 €.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses ist in die Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses umzubuchen, der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in die
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.
Der gesamte Rücklagenbestand beträgt danach 5.800.051,80 €.
Dem Stadtdirektor der Stadt Neuenhaus wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG vorbehaltlos
Entlastung erteilt.
Auf eine Stellungnahme des Stadtdirektors gem. § 129 Abs. 1 NKomVG wird verzichtet.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreis Grafschaft Bentheim über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2022 liegt vor. Die Prüfung hat im Zeitraum 08. Dezember 2025 – 07.
September 2026 (mit Unterbrechungen) stattgefunden und zu keinen Einwendungen geführt.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Neuenhaus über die
haushaltswirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2022 bereits in der Sitzung vom 05.10.2023
unterrichtet wurde. In dieser Sitzung hat der Rat auch die Haushaltsüberschreitungen des Jahres
2022 genehmigt.
…
- 2 -
Neben dem Prüfbericht sind dieser Beschlussvorlage
- die Bilanz
- die Ergebnisrechnung
- die Finanzrechnung
- der Anhang sowie
- der Rechenschaftsbericht
beigefügt.
Finanzielle Entscheidungsgrundlage:
Auswirkungen: Nein
Euro
Veranschlagung: Lfd. Verwaltungstätigkeit
Ansatz: Die Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsvorschlag: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Günter Oldekamp Stefan Lefers
Stadtdirektor Sachbearbeiter
Text aus PDF extrahiert