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Vorläufiger Jahresabschluss und Haushaltsüberschreitungen 2025 - Stadt Neuenhaus
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Neuenhaus Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
Amt20 11131.04 20.08.2026 2026/0244
Beratungsfolge Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss 16.09.2026
Rat der Stadt Neuenhaus 29.09.2026
TOP-Bezeichnung:
Vorläufiger Jahresabschluss und Haushaltsüberschreitungen 2025 - Stadt Neuenhaus
Beschlussvorschlag:
Die Erläuterungen zum vorläufigen Jahresabschluss 2025 werden vom Rat zur Kenntnis genom-
men. Die Stadt Neuenhaus schließt das Jahr 2025 mit einem vorläufigen Jahresergebnis in Höhe
von – 2.403.360,47 Euro ab.
Die Haushaltsüberschreitungen nach den vorliegenden Listen und Erläuterungen (s. Anlage) wer-
den genehmigt.
Problembeschreibung/Begründung:
Bis zur Prüfung und Erstellung des endgültigen Jahresabschlusses 2025 wird noch einige Zeit ver-
gehen. Aus diesem Grund soll dem Rat mit den als Anlagen beigefügten Tabellen und Erläuterun-
gen ein Einblick in die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Neuenhaus zum Ende des Jahres
2025 vermittelt werden. Daneben werden die Haushaltsüberschreitungen 2025 zur Kenntnis ge-
bracht und die wesentlichen Überschreitungen erläutert. Aufgrund der durch den Rat festgelegten
Budgetregeln sind lediglich die Budgetüberschreitungen des Teilhaushaltes 1 genehmigungs-
pflichtig. Die Abweichungen zur Haushaltsplanung sollten mit dem entsprechenden Beschluss
(s.o.) genehmigt werden.
Als Anlage sind dieser Vorlage folgende Unterlagen beigefügt:
1. Ergebnisrechnung
2. Investitionstätigkeit
3. Anhang zum Jahresabschluss
4. Rechenschaftsbericht
Berichtigungen im Rahmen der noch ausstehenden Prüfungen führen erfahrungsgemäß noch zu
Veränderungen in den Jahresabschlüssen. Die Ausführungen sind insofern noch mit entsprechen-
den Vorbehalten behaftet.
Hinsichtlich der Prüfung der Jahresabschlüsse ist zu berichten, dass sich der Jahresabschluss des
Jahres 2022 derzeit in der Prüfung befindet. Die Jahre 2022 bis 2025 sollen durch das RPA des
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Landkreises voraussichtlich an einen externen Prüfer vergeben werden. Hiervon erhofft man sich
eine deutliche Verbesserung bei der Schnelligkeit der zu prüfenden Jahresabschlüsse.
Günter Oldekamp Michael Wübben
Stadtdirektor Sachbearbeiter
Text aus PDF extrahiert