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Förderprogramm "Sanierung Außensportanlagen"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Recklinghausen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Recklinghausen Drucksache
Bürgermeister Nr. 0439/2026
40 - Bildung und Sport
Recklinghausen, 27.07.2026
Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung
Sportausschuss (21.09.2026)
Förderprogramm "Sanierung Außensportanlagen"
1. Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt, die Gewährung eines Zuschusses jeweils in Höhe von
25.000 € für die Durchführung der Maßnahme auf der Sportanlage „Am Leiterchen“ und
für die Durchführung der Maßnahme auf der Sportanlage „BSA Hillen In den Heuwiesen“
im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung Außensportanlagen“.
Summe der Folgekosten: siehe Haushatlwirtschaftliche Auswirkungen
Termin für die Beschlussdurchführung: 21.09.2026
Verantwortlich: Beigeordneter Herr Dr. Sanders
2. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Das Förderprogramm „Sanierung von Außensportanlagen“ steht den Sportvereinen im
Jahr 2026 zur Verfügung.
Für die Sanierung der Außensportanlagen stehen 100.000 € jährlich zweckgebunden im
konsumtiven Budget des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Verfügung. Die seit 2017
bestehende Regelung (DS 0139/2017) wird fortgesetzt. Der Sportausschuss hat in seiner
Sitzung am 23.05.2022 (DS 0287/2022) die Fortführung des Förderprogramms
„Sanierung Außensportanlagen“ beschlossen. Nicht benötigte Haushaltsmittel verbleiben
im Bauunterhaltungsbudget des Fachbereichs Gebäudewirtschaft. Weiterhin wird auf die
Drucksache 0098/2026 verwiesen (Etat 2026 für den Produktbereich Sportförderung).
3. Sonstige Auswirkungen:
Die Belange von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Kindern und Frauen
sind dahingehend berührt, dass diese Personengruppen betroffen sind, sofern sie die
Sportanlage nutzen. Die Plätze sind barrierefrei erreichbar.
4. Belange des Klimaschutzes, Belange der Klimaanpassung:
1. Sanierung der Außenfassade „Am Leiterchen“
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Die Maßnahme dient der Erneuerung der vorhandenen Überdachung mit vorgehängter
Außenfassade aufgrund witterungsbedingter Schäden. Sie führt weder zu einer
Erweiterung der baulichen Anlagen noch zu einer wesentlichen Veränderung der
energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Unmittelbare Auswirkungen auf den
Klimaschutz oder die Klimaanpassung sind daher nicht zu erwarten.
2. Erd- und Pflasterarbeiten „BSA Hillen“
Durch die Erneuerung der Fläche werden keine zusätzlichen versiegelten Flächen
geschaffen. Das geplante wasserdurchlässige Öko-Betonpflaster ermöglicht die
Versickerung von Niederschlagswasser unmittelbar auf der Pflasterfläche und trägt
dadurch zur Entlastung der Kanalisation sowie zur Förderung der natürlichen
Grundwasserneubildung bei. Gleichzeitig wird die Staubentwicklung der bisherigen
Aschefläche reduziert und die Aufenthaltsqualität für Sportler*innen und
Zuschauer*innen verbessert.
5. Berücksichtigung von Barrierearmut:
Die Verbesserung der Barrierearmut ist bei dem Projekt bei „BSA Hillen“ durch die
verbesserte Wegeführung gegeben. Bei dem Projekt „Am Leiterchen“ ist das nicht das
direkte Ziel. In weiteren Planungen können Kriterien der Barrierearmut im Rahmen der
sportlichen Nutzung berücksichtigt werden.
6. Sachverhalt:
Durch das Förderprogramm „Sanierung Außensportanlagen“ haben Recklinghäuser
Sportvereine mit Außensportanlagen die Möglichkeit, an von ihnen genutzten städtischen
Objekten Baumaßnahmen durchzuführen.
Folglich hatten Sportvereine auch im Jahr 2026 die Möglichkeit, Zuschüsse für
Baumaßnahmen auf Außenanlagen zu beantragen.
Je nachdem, ob die angedachte Baumaßnahme zur Aufrechterhaltung von Infrastruktur
und Spielbetrieb erforderlich ist und ob es sich um eine städtische Anlage handelt, werden
Material- und Lohnkosten zwischen 60 % und 90 % bezuschusst, wobei sich der Verein –
in der Regel – eigenverantwortlich um die Durchführung der Maßnahme kümmert.
Infrastruktur bezeichnet die Ausstattung, die für das Funktionieren und die Entwicklung
einer Sportanlage nötig ist.
Der maximale Zuschuss je Verein und Jahr beträgt 25.000 €.
Durch den vorgesehenen finanziellen Eigenanteil soll zum einen die Akzeptanz der
durchgeführten Maßnahme unter den Vereinsmitgliedern erreicht werden, zum anderen
können dadurch mehrere Maßnahmen umgesetzt werden.
Gemäß der Richtlinie können Zuschussbeträge unterhalb von 4.000 € durch die
Sportverwaltung bewilligt werden. Sofern der Zuschussbetrag zwischen 4.000 € und
7.500 € liegt, bedarf es der Zustimmung des Sportausschussvorsitzenden und dessen
Vertretung im informellen Umlaufverfahren. Der Sportausschuss entscheidet bei
Zuschussbeträgen höher als 7.500 €.
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Folgende Anträge liegen dem Sportausschuss zur Entscheidung über die Vergabe
von Zuschüssen im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung
Außensportanlagen“ vor:
1. Sanierung der Außenfassade „Am Leiterchen“
Der Sportverein Sportfreunde Stuckenbusch – Hochlarmark e.V., mit Sitz an der
Sportanlage Am Leiterchen 31, 45659 Recklinghausen, hat am 22.07.2026 einen Antrag
auf finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Außenfassade gestellt.
Die vorhandene Überdachung mit vorgehängter Fassade weist aufgrund langjähriger
witterungsbedingter Einflüsse erhebliche Verschleißerscheinungen auf und soll daher
fachgerecht erneuert werden. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Instandsetzung der
Gebäudehülle sowie der langfristige Erhalt der baulichen Substanz.
Die Arbeiten sollen in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma durchgeführt werden.
Die Fachbereiche 18 (Gebäudewirtschaft) und 61 (Stadtplanung) haben die Maßnahme
geprüft und keine Bedenken angemeldet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 27.912,40 € brutto. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass im Zuge der detaillierten Umsetzung noch
Kostensteigerungen auftreten können.
Gemäß der geltenden Richtlinie ist eine Bezuschussung von bis zu 90 % der
förderfähigen Kosten möglich, wobei der maximale Förderbetrag 25.000 € beträgt. In
diesem Fall würde somit ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € für die Maßnahme gewährt.
Etwaige darüberhinausgehende Mehrkosten wären vom Verein zu tragen und würden den
Eigenanteil entsprechend erhöhen.
Die Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 25.000 € wird hiermit zur Entscheidung
vorgelegt.
2. Erd- und Pflasterarbeiten „BSA Hillen“
Der Sportverein SG DJK Hillen, mit Sitz an der Sportanlage BSA Hillen, In den
Heuwiesen 26, 45665 Recklinghausen, hat am 19.04.2026 einen Antrag auf finanzielle
Unterstützung für Erd- und Pflasterarbeiten im Zuschauerbereich der Sportanlage gestellt.
Der bestehende Zuschauerbereich besteht derzeit aus einer losen Aschefläche, die
aufgrund ihrer Beschaffenheit uneben ist und insbesondere im Übergangsbereich zur
bereits vorhandenen Pflasterfläche eine Stolpergefahr darstellt. Darüber hinaus kommt es
in den Sommermonaten aufgrund der trockenen Oberfläche zu einer erheblichen
Staubentwicklung.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Nutzungsqualität soll der Bereich
künftig mit Öko-Betonpflaster befestigt werden. Dieses ermöglicht die Versickerung des
anfallenden Regenwassers direkt über die Pflasterfläche und reduziert somit den
Oberflächenwasserabfluss auf angrenzende Flächen.
Die Arbeiten werden durch eine Fachfirma ausgeführt.
Die Fachbereiche 61 (Stadtplanung) sowie 60 (Bauverwaltung, Klima und Umwelt) haben
die Maßnahme geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 27.847,49 € brutto. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass im Zuge der detaillierten Umsetzung noch
Kostensteigerungen auftreten können.
Gemäß der geltenden Richtlinie ist eine Bezuschussung von bis zu 90 % der
förderfähigen Kosten möglich, wobei der maximale Förderbetrag 25.000 € beträgt. In
diesem Fall würde somit ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € für die Maßnahme gewährt.
Etwaige darüberhinausgehende Mehrkosten wären vom Verein zu tragen und würden den
Eigenanteil entsprechend erhöhen.
Die Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 25.000 € wird hiermit zur Entscheidung
vorgelegt.
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