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Förderprogramm "Sanierung Außensportanlagen"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeRecklinghausen
Datum2026-09-21
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Stadt Recklinghausen Drucksache Bürgermeister Nr. 0439/2026 40 - Bildung und Sport Recklinghausen, 27.07.2026 Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung Sportausschuss (21.09.2026) Förderprogramm "Sanierung Außensportanlagen" 1. Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss beschließt, die Gewährung eines Zuschusses jeweils in Höhe von 25.000 € für die Durchführung der Maßnahme auf der Sportanlage „Am Leiterchen“ und für die Durchführung der Maßnahme auf der Sportanlage „BSA Hillen In den Heuwiesen“ im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung Außensportanlagen“. Summe der Folgekosten: siehe Haushatlwirtschaftliche Auswirkungen Termin für die Beschlussdurchführung: 21.09.2026 Verantwortlich: Beigeordneter Herr Dr. Sanders 2. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Das Förderprogramm „Sanierung von Außensportanlagen“ steht den Sportvereinen im Jahr 2026 zur Verfügung. Für die Sanierung der Außensportanlagen stehen 100.000 € jährlich zweckgebunden im konsumtiven Budget des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Verfügung. Die seit 2017 bestehende Regelung (DS 0139/2017) wird fortgesetzt. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 (DS 0287/2022) die Fortführung des Förderprogramms „Sanierung Außensportanlagen“ beschlossen. Nicht benötigte Haushaltsmittel verbleiben im Bauunterhaltungsbudget des Fachbereichs Gebäudewirtschaft. Weiterhin wird auf die Drucksache 0098/2026 verwiesen (Etat 2026 für den Produktbereich Sportförderung). 3. Sonstige Auswirkungen: Die Belange von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Kindern und Frauen sind dahingehend berührt, dass diese Personengruppen betroffen sind, sofern sie die Sportanlage nutzen. Die Plätze sind barrierefrei erreichbar. 4. Belange des Klimaschutzes, Belange der Klimaanpassung: 1. Sanierung der Außenfassade „Am Leiterchen“ 2 Die Maßnahme dient der Erneuerung der vorhandenen Überdachung mit vorgehängter Außenfassade aufgrund witterungsbedingter Schäden. Sie führt weder zu einer Erweiterung der baulichen Anlagen noch zu einer wesentlichen Veränderung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Unmittelbare Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die Klimaanpassung sind daher nicht zu erwarten. 2. Erd- und Pflasterarbeiten „BSA Hillen“ Durch die Erneuerung der Fläche werden keine zusätzlichen versiegelten Flächen geschaffen. Das geplante wasserdurchlässige Öko-Betonpflaster ermöglicht die Versickerung von Niederschlagswasser unmittelbar auf der Pflasterfläche und trägt dadurch zur Entlastung der Kanalisation sowie zur Förderung der natürlichen Grundwasserneubildung bei. Gleichzeitig wird die Staubentwicklung der bisherigen Aschefläche reduziert und die Aufenthaltsqualität für Sportler*innen und Zuschauer*innen verbessert. 5. Berücksichtigung von Barrierearmut: Die Verbesserung der Barrierearmut ist bei dem Projekt bei „BSA Hillen“ durch die verbesserte Wegeführung gegeben. Bei dem Projekt „Am Leiterchen“ ist das nicht das direkte Ziel. In weiteren Planungen können Kriterien der Barrierearmut im Rahmen der sportlichen Nutzung berücksichtigt werden. 6. Sachverhalt: Durch das Förderprogramm „Sanierung Außensportanlagen“ haben Recklinghäuser Sportvereine mit Außensportanlagen die Möglichkeit, an von ihnen genutzten städtischen Objekten Baumaßnahmen durchzuführen. Folglich hatten Sportvereine auch im Jahr 2026 die Möglichkeit, Zuschüsse für Baumaßnahmen auf Außenanlagen zu beantragen. Je nachdem, ob die angedachte Baumaßnahme zur Aufrechterhaltung von Infrastruktur und Spielbetrieb erforderlich ist und ob es sich um eine städtische Anlage handelt, werden Material- und Lohnkosten zwischen 60 % und 90 % bezuschusst, wobei sich der Verein – in der Regel – eigenverantwortlich um die Durchführung der Maßnahme kümmert. Infrastruktur bezeichnet die Ausstattung, die für das Funktionieren und die Entwicklung einer Sportanlage nötig ist. Der maximale Zuschuss je Verein und Jahr beträgt 25.000 €. Durch den vorgesehenen finanziellen Eigenanteil soll zum einen die Akzeptanz der durchgeführten Maßnahme unter den Vereinsmitgliedern erreicht werden, zum anderen können dadurch mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Gemäß der Richtlinie können Zuschussbeträge unterhalb von 4.000 € durch die Sportverwaltung bewilligt werden. Sofern der Zuschussbetrag zwischen 4.000 € und 7.500 € liegt, bedarf es der Zustimmung des Sportausschussvorsitzenden und dessen Vertretung im informellen Umlaufverfahren. Der Sportausschuss entscheidet bei Zuschussbeträgen höher als 7.500 €. 3 Folgende Anträge liegen dem Sportausschuss zur Entscheidung über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung Außensportanlagen“ vor: 1. Sanierung der Außenfassade „Am Leiterchen“ Der Sportverein Sportfreunde Stuckenbusch – Hochlarmark e.V., mit Sitz an der Sportanlage Am Leiterchen 31, 45659 Recklinghausen, hat am 22.07.2026 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Außenfassade gestellt. Die vorhandene Überdachung mit vorgehängter Fassade weist aufgrund langjähriger witterungsbedingter Einflüsse erhebliche Verschleißerscheinungen auf und soll daher fachgerecht erneuert werden. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Instandsetzung der Gebäudehülle sowie der langfristige Erhalt der baulichen Substanz. Die Arbeiten sollen in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma durchgeführt werden. Die Fachbereiche 18 (Gebäudewirtschaft) und 61 (Stadtplanung) haben die Maßnahme geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 27.912,40 € brutto. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Zuge der detaillierten Umsetzung noch Kostensteigerungen auftreten können. Gemäß der geltenden Richtlinie ist eine Bezuschussung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten möglich, wobei der maximale Förderbetrag 25.000 € beträgt. In diesem Fall würde somit ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € für die Maßnahme gewährt. Etwaige darüberhinausgehende Mehrkosten wären vom Verein zu tragen und würden den Eigenanteil entsprechend erhöhen. Die Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 25.000 € wird hiermit zur Entscheidung vorgelegt. 2. Erd- und Pflasterarbeiten „BSA Hillen“ Der Sportverein SG DJK Hillen, mit Sitz an der Sportanlage BSA Hillen, In den Heuwiesen 26, 45665 Recklinghausen, hat am 19.04.2026 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Erd- und Pflasterarbeiten im Zuschauerbereich der Sportanlage gestellt. Der bestehende Zuschauerbereich besteht derzeit aus einer losen Aschefläche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit uneben ist und insbesondere im Übergangsbereich zur bereits vorhandenen Pflasterfläche eine Stolpergefahr darstellt. Darüber hinaus kommt es in den Sommermonaten aufgrund der trockenen Oberfläche zu einer erheblichen Staubentwicklung. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Nutzungsqualität soll der Bereich künftig mit Öko-Betonpflaster befestigt werden. Dieses ermöglicht die Versickerung des anfallenden Regenwassers direkt über die Pflasterfläche und reduziert somit den Oberflächenwasserabfluss auf angrenzende Flächen. Die Arbeiten werden durch eine Fachfirma ausgeführt. Die Fachbereiche 61 (Stadtplanung) sowie 60 (Bauverwaltung, Klima und Umwelt) haben die Maßnahme geprüft und keine Bedenken angemeldet. 4 Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 27.847,49 € brutto. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Zuge der detaillierten Umsetzung noch Kostensteigerungen auftreten können. Gemäß der geltenden Richtlinie ist eine Bezuschussung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten möglich, wobei der maximale Förderbetrag 25.000 € beträgt. In diesem Fall würde somit ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € für die Maßnahme gewährt. Etwaige darüberhinausgehende Mehrkosten wären vom Verein zu tragen und würden den Eigenanteil entsprechend erhöhen. Die Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 25.000 € wird hiermit zur Entscheidung vorgelegt.

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