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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Calw

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeNagold
Datum2026-09-24
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An den zur zur Beratung Beschlussfassung öffentlichen nichtöffentlichen am am Gemeinderat x 24.09.2026 DS 220/2026 III-32-grä 20.08.2026 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Calw Anlagen: 2026-08-11-Überlandhilfevertrag Beschlussvorschlag Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuer- wehren im Landkreis Calw wird, wie angehängt, beschlossen. Jürgen Großmann Oberbürgermeister Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei Von den Ausgaben sind finanziert durch VE Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen. Deckungsvorschlag: Gesehen Stadtkämmerei: ___________________________________ Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme förderlich nicht förderlich nicht relevant Weiterführende Erläuterungen / Begründung: Sachdarstellung Der bisherige Überlandhilfevertrag stammt aus dem Jahr 2004. Dieser entspricht hinsichtlich der Kostensätze und dem festgelegten Berechnungsmodus nicht mehr den aktuellen Anforde- rungen. Deshalb wurde der Vertrag durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunalverwaltun- gen und Feuerwehren grundlegend überarbeitet. Die Neufassung ermöglicht eine deutlich realistischere Kostendeckung für die hilfeleistende Feuerwehr, ohne die hilfeersuchende Kommune, insbesondere bei lang andauernden Einsät- zen, unverhältnismäßig finanziell zu belasten. Gleichzeitig wird die Abrechnung vereinfacht und somit die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert. Aus Sicht der Stadt Nagold stellt die Neufassung eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar. Eine Zustimmung zum neuen Überlandhilfevertrag wird daher empfohlen.

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