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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Calw
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Nagold |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
An den zur zur Beratung Beschlussfassung
öffentlichen nichtöffentlichen am am
Gemeinderat x 24.09.2026 DS 220/2026
III-32-grä
20.08.2026
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der
Feuerwehren im Landkreis Calw
Anlagen:
2026-08-11-Überlandhilfevertrag
Beschlussvorschlag
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuer-
wehren im Landkreis Calw wird, wie angehängt, beschlossen.
Jürgen Großmann
Oberbürgermeister
Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei
Von den Ausgaben sind finanziert durch VE
Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen.
Deckungsvorschlag:
Gesehen Stadtkämmerei:
___________________________________
Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme
förderlich nicht förderlich nicht relevant
Weiterführende Erläuterungen / Begründung:
Sachdarstellung
Der bisherige Überlandhilfevertrag stammt aus dem Jahr 2004. Dieser entspricht hinsichtlich
der Kostensätze und dem festgelegten Berechnungsmodus nicht mehr den aktuellen Anforde-
rungen.
Deshalb wurde der Vertrag durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunalverwaltun-
gen und Feuerwehren grundlegend überarbeitet.
Die Neufassung ermöglicht eine deutlich realistischere Kostendeckung für die hilfeleistende
Feuerwehr, ohne die hilfeersuchende Kommune, insbesondere bei lang andauernden Einsät-
zen, unverhältnismäßig finanziell zu belasten. Gleichzeitig wird die Abrechnung vereinfacht und
somit die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert.
Aus Sicht der Stadt Nagold stellt die Neufassung eine wesentliche Verbesserung gegenüber
der bisherigen Regelung dar. Eine Zustimmung zum neuen Überlandhilfevertrag wird daher
empfohlen.
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