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Bebauungsplan "4. Änderung Wolfsberg II" in Nagold (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Trägeranhörung des Bebauungsplanentwurfes "4. Änderung Wolfsberg II" und Satzungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Nagold |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
An den zur zur Beratung Beschlussfassung
öffentlichen nichtöffentlichen am am
Technischer Ausschuss x 24.09.2026 DS 171/2026
Gemeinderat x 24.09.2026 II-61-Akg
30.06.2026
Bebauungsplan "4. Änderung Wolfsberg II" in Nagold (Vereinfachtes Verfahren gemäß §
13 BauGB)
Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
und Trägeranhörung des Bebauungsplanentwurfes "4. Änderung Wolfsberg II" und Sat-
zungsbeschluss
Anlagen:
1.1 Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung und zur öffentlichen Auslegung
1.2 Abwägungsvorschläge zur erneuten Offenlage
2 Textliche Festetzungen
3 Begründung
3.1 Angaben zum besonderen Artenschutz
4 Bebauungsplanentwurf zur Satzung (unmaßstäblich)
5 Satzung
6 Informationen zu privaten Stellungnahmen - nö
Beschlussvorschlag
Mit dem Bebauungsplan „4. Änderung Wolfsberg II“ in Nagold werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Anpassung und Erweiterung der bestehenden gewerblichen Nutzung
geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „4. Änderung Wolfsberg II“ in Nagold ist durch die
entsprechende Signatur in der Planurkunde, Maßstab 1:500, gemäß Planzeichenverordnung
(PlanZV) eindeutig festgesetzt und wird durch folgende Flurstücke (Flst.-Nr.) wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südgrenze der Flst.-Nr. 5050/1, 5525 und 5060 (je anteilig) sowie durch
Flst.-Nr. 5062,
im Osten: durch die Westgrenzen der Flst.-Nr. 5033, 5034, Anteil von Flst.-Nr. 5523, sowie
durch die Flst.-Nr. 5035 bis 5041,
im Westen: durch die Ostgrenzen der Flst.-Nr. 5050 und 5050/1.
im Süden: durch die Nordgrenze des Flst.-Nr. 5095/2 (Hoher-Baum-Weg);
und ist durch entsprechende Signatur im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.
Der Gemeinderat stimmt dem Ergebnis der Abwägung zur erneuten Offenlage und Trägeranhö-
rung dieses Bebauungsplans gemäß § 1 Absatz 6 BauGB sowie gemäß § 1 Absatz 7 BauGB zu.
Der Gemeinderat der Stadt Nagold beschließt entsprechend dem Abwägungsergebnis den Be-
bauungsplan als Satzung.
Ebenfalls beschließt der Gemeinderat der Stadt Nagold, die in den Bebauungsplan integrierten,
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften § 74 Absatz 7 LBO) als Sat-
zung.
Jürgen Großmann
Oberbürgermeister
Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei
Von den Ausgaben sind finanziert durch VE
Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen.
Deckungsvorschlag:
Gesehen Stadtkämmerei:
___________________________________
Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme
förderlich nicht förderlich nicht relevant
Weiterführende Erläuterungen / Begründung:
Sachdarstellung
Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat am 16.11.2010 die Aufstellung der 4. Änderung des Be-
bauungsplanes „Wolfsberg II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Anlass der Planung war die Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes an die aktuellen
Nutzungsanforderungen. Hierfür sollten insbesondere die Erschließungssituation neu geordnet
sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte bauliche Nutzung geschaffen
werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öf-
fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2010 bis 06.12.2010 durch-
geführt.
Anschließend beschloss der Gemeinderat am 23.04.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes
und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Offenlage
erfolgte in der Zeit vom 13.05.2013 bis 03.06.2013.
Im Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplanentwurf nochmals über-
arbeitet. Dabei wurde die maximal zulässige Gebäudehöhe von 10 m auf 12 m erhöht, die über-
baubaren Grundstücksflächen angepasst und der Geltungsbereich um das westlich angrenzende
Flurstück 5050/2 einschließlich des bisher als Feldweg festgesetzten Bereichs erweitert. Diese
Änderungen machten eine erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Da diese Änderungen die Planunterlagen betrafen, beschloss der Gemeinderat am 08.04.2014
die räumliche Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die Durchführung einer erneuten öffent-
lichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB. Gleichzeitig wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Behördenbeteiligung fanden in der Zeit vom
22.04.2014 bis einschließlich 13.05.2014 statt.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung ging eine Stellungnahme des Landratsamtes Calw sowie
eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein. Von den übrigen beteiligten Behörden und sonsti-
gen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und entsprechend den als Anlagen 1.1 und
1.2 beigefügten Abwägungsvorschlägen behandelt. Soweit erforderlich, wurden Hinweise in den
Bebauungsplan bzw. dessen Begründung übernommen oder im Rahmen der Abwägung berück-
sichtigt.
Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplanentwurf unverän-
dert beibehalten werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegenden Abwägungsvorschläge zu be-
schließen und den Bebauungsplan „4. Änderung Wolfsberg II“ einschließlich der örtlichen Bau-
vorschriften als Satzung zu beschließen.
Text aus PDF extrahiert