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Zuschuss der Stadt Mühlacker gemäß Trägervertrag zur Terrassenerneuerung im kath. Kindergarten St. Josef Erläuterung: Der Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der kath. Kirchengemeinde beantragt gemäß Trägervertrag einen Zuschuss der Stadt für die Erneuerung der Terrasse des Kindergartens mit Fallschutzplatten. Der Zuschuss soll ggf. in den Haushalt für 2027 eingeplant werden.
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 172/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Amt für Bildung und Kultur
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Verwaltungsausschuss öffentlich 22.09.2026
Betreff:
Zuschuss der Stadt Mühlacker gemäß Trägervertrag zur Terrassenerneuerung im kath. Kinder-
garten St. Josef
Erläuterung:
Der Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der kath. Kirchengemeinde beantragt gemäß Träger-
vertrag einen Zuschuss der Stadt für die Erneuerung der Terrasse des Kindergartens mit Fall-
schutzplatten. Der Zuschuss soll ggf. in den Haushalt für 2027 eingeplant werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Mühlacker gewährt der kath. Kirchengemeinde Mühlacker vertragsgemäß für die Er-
neuerung der Terrasse des Kindergartens St. Joseph einen Investitionskostenzuschuss in Höhe
von max. 13.500 EUR, entsprechend 50% der aufgerufenen Kosten. Die Mittel werden im
Haushaltsjahr 2027 bereitgestellt.
Sachdarstellung:
Die Ausgangslage:
Die kath. Kirchengemeinde Mühlacker betreibt in Mühlacker die beiden Kindergärten St. Johan-
nes (Berliner Ring) und St. Josef (Zeppelinstraße). Beide Kindergärten sind in die Bedarfspla-
nung aufgenommen. Der Betrieb und die Förderung der Kindergärten ist durch den „Vertrag
über den Betrieb und die Unterhaltung der kirchlichen Kindergärten in Mühlacker“ (im Weiteren
hier „Trägervertrag“ genannt) in seiner Fassung vom 09.11.1993 geregelt.
Der Trägervertrag regelt unter anderem den Umgang mit Investitionskosten für die für den Kin-
dergartenbetrieb genutzten räumliche Anlagen (Gebäude, Außenanlagen).
So heißt es in den §§ 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2 des Trägervertrags:
- Es wird „im Einzelfall über Ersatz-, Um- und Erweiterungsbauten, grundlegende Gebäu-
deinstandsetzungen (Substanzerhaltung) und größere Instandsetzungen entschieden.“
(§ 5 Abs. 2)
- Soweit die Kosten der laufenden Unterhaltung der Gebäude und der Grundstücke samt
Außenanlagen die in § 6 Ziffer 3e1 genannten Aufwendungen übersteigen bis zu jährlich
7.000 DM […], beteiligt sich die Stadt mit 50% […].“ (§ 7 Abs. 2)
1 „Kleinreparaturen an Gebäuden und Grundstücken samt Außenanlagen/Spielplätze; Pflege der Außen-
anlagen/Spielplätze; Steuern, Abgaben, Gebühre und Versicherungen, soweit sie die Gebäude und
Grundstücke betreffen; bis insgesamt 3.000,-- DM und Jahr je Abteilung.
Der aktuelle Sachverhalt:
Für die Terrasse des Kindergartens St. Josef mahnte der TÜV beim Kindergartenträger bereits
mehrfach eine Lösung an, da deren Nutzung durch Stolperfallen nicht mehr ausreichend sicher
ist. Der aktuelle Zustand wird wie folgt beschrieben:
„Zwischen Sandspielfläche und Gebäude sind Fallschutzplatten mit unterseitigem Polyesterbe-
ton verbaut. Darunter befindet sich vermutlich eine wasserundurchlässige Betonschicht. Durch
die Jahre und Witterungseinflüsse lösen sich einige Platten auf. Teilweise wurden Platten in der
Vergangenheit schon ausgetauscht und durch Vollgummiplatten ersetzt.“
Nun soll die Fläche erneuert werden. Da die Fläche bislang nicht versickerungsfähig ist, soll die
Betontragschicht ausgebaut und durch eine versickerungsfähige Schottertragschicht ersetzt
werden. Als Fallschutzbelag soll Doppel-T-Pflaster (z.B. terralastic Elasticpflaster) verwendet
werden.
Dieses erweist sich auch als günstiger als große Fallschutzplatten – wenn auch nicht erheblich.
Die kath. Kirchengemeinde hat drei Angebote eingeholt und will den Auftrag an den günstigsten
Bieter vergeben.
Insgesamt sollen für die Maßnahme Kosten in Höhe von rd. 27.000 EUR entstehen.
Weitere vorliegende Angebote belaufen sich auf rd. 33.000 EUR sowie rd. 34.000 EUR.)
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt unter Berufung auf den bereits zitierte Trägervertrag vor, sich mit 50%
der aufgerufenen Kosten, max. jedoch 13.500 EUR an den Kosten für die Erneuerung der Ter-
rasse zu beteiligen. Die Mittel sollen im Haushalt 2027 zum Abruf bereitgestellt werden. Das
Fachamt hat die Summe bereits vorsorglich für den Haushalt 2027 mit angemeldet.
31.08.2026
B ä c h l e
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten: 13.500 EUR 43180010 36515063
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Nein Stichwort: ---
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