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Vorstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts für den Zeitraum 2027 bis 2032
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mechernich |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mechernich V 0195/2026
Der Bürgermeister X öffentlich
nichtöffentlich
Datum: 12.08.2026
Ergebnis
An den ein- ja nein Enth.
stimmig
Betriebs-, Umwelt- und Energieausschuss am 22.09.2026 TOP 2
Stadtrat am 29.09.2026 TOP
Vorstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts für den Zeitraum 2027 bis 2032
Kostenstelle/Konto HH-Ansatz (Euro) bisher verfügt (Euro)
Mittel stehen haushaltsrechtlich - nicht -
zur Verfügung.
Mittel werden überplanmäßig -
außerplanmäßig - bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Bürgermeister: Erster Beigeordneter: Kämmerei:
gez. M. Fingel (08.09.2026) gez. T. Hambach (07.09.2026) gez. S. Mannz (07.09.2026)
Sachbearbeiter/in: Huppertz, Roland federführender Fachbereich: FB 6 - Eigen- Fachbereich :
gez. R. Huppertz (07.09.2026) betrieb Stadtwerke – Abwasserbeseitigung
gez. M. Dittmann (10.09.2026)
RPA: Gleichstellungsbeauftragte: Fachbereich :
Beschlussvorschlag für das letztentscheidende Gremium:
Der Rat der Stadt Mechernich beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in der 7. Fortschreibung
für den Zeitraum 2027 – 2032.
Begründung der Vorlage:
Gemäß Landeswassergesetz sind Kommunen in NRW verpflichtet alle 6 Jahre ein Abwasserbeseitigungs-
konzept aufzustellen und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Über laufende Veränderungen ist
laufend zu berichten.
Für den Zeitraum 2027 bis 2032 müssen die Stadtwerke ein neues ABK (7. Fortschreibung) aufstellen, wel-
ches dem Betriebsausschuss durch Herrn Prof. Dr. –Ing. Kirschbauer in der Sitzung vom 22.09.2026 vorge-
stellt und danach dem Rat der Stadt Mechernich zum Beschluss vorgelegt wird.
Anschließend erfolgt die Einreichung zur Genehmigung des ABK bei der Bezirksregierung Köln.
Text aus PDF extrahiert