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Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-24
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-221/2026 1. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Soziales und Bürgerservice Erstellt durch: Erstellt am: 07.09.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II 15 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme 25 30 Sachverhalt: Seite 1 35 Ausgangslage und Zielsetzung Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat im Jahr 2026 die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegen- heiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 16d SGB II initiiert. Hintergrund ist unter anderem die zunehmende Zahl von langzeitleistungsbeziehenden Personen, bei denen trotz 40 bisheriger Förder- und Vermittlungsbemühungen weiterhin grundsätzlich eine Perspektive für eine Integration in den Arbeitsmarkt besteht. Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen die Teilnehmenden schrittweise an das Arbeitsleben her­ angeführt werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Herstellung einer Tagesstruktur, 45 die Stärkung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Erweiterung beruflicher Fähigkeiten und Perspektiven sowie die Verbesserung der Deutschsprachkenntnisse. Insbesondere Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund nach einer ersten Sprachförderung sollen erreicht wer­ den. 50 Die Arbeitsgelegenheiten müssen nach § 16d SGB II zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral ausgestaltet werden. Sie dürfen somit keine reguläre Beschäf­ tigung ersetzen oder verdrängen. Beteiligung der Stadt Rheda-Wiedenbrück 55 Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beteiligt sich an dem Projekt als Träger von Arbeitsgelegenhei­ ten und stellt hierfür insgesamt vier Teilnehmerplätze zur Verfügung. Zwei der Teilnehmer­ plätze sind im Bereich der Gärtnerei des Bauhofes und zwei im Bereich der Hausmeistertätig­ keiten in den städtischen Unterkünften eingerichtet. 60 Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten mit Bewilli­ gungsbescheid vom 23.07.2026 für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 bewil­ ligt. Die Zuweisung von Teilnehmenden erfolgt durch die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters. Eine einzelne Person kann grundsätzlich für längstens 65 sechs Monate einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit der Teilnehmenden darf 30 Stunden nicht überschreiten. Förderfähig sind grundsätzlich nur tat­ sächlich besetzte Teilnehmerplätze und tatsächlich geleistete Beschäftigungsstunden. Die Arbeitsgelegenheiten der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind als AGH Typ 6 „Arbeit und 70 Sprache“ ausgestaltet. Bei diesem Maßnahmentyp ist neben der praktischen Beschäftigung insbesondere eine praktische Sprachförderung vorgesehen. Finanzierung 75 Für die vier bewilligten Teilnehmerplätze erfolgt die Finanzierung über das Jobcenter Kreis Gütersloh. Für die als AGH Typ 6 bewilligte Maßnahme ist eine monatliche Maßnahmenkostenpau- schale von 492 Euro je Teilnehmer/in vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt teilnehmerbezo­ 80 gen und berücksichtigt die tatsächliche Teilnahme. Bei vollständiger Besetzung aller vier Plätze entspricht dies einer maximalen Maßnahmenkostenpauschale von 1.968 Euro monat- lich bzw. 23.616 Euro für zwölf Monate, sofern alle vier Plätze durchgehend besetzt und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 85 Die Maßnahmekostenpauschale dient insbesondere der Deckung der mit der Durchführung verbundenen Personal- und Verwaltungskosten, der fachlichen Anleitung und Betreuung so­ wie der erforderlichen Sachkosten. Für den städtischen Haushalt entsteht durch die Maß­ nahme grundsätzlich keine zusätzliche Kostenbelastung. Die mit der Durchführung verbunde­ nen förderfähigen Aufwendungen werden im Rahmen der bewilligten Maßnahmekostenpau­ 90 schale durch den Kreis Gütersloh refinanziert. Seite 2 Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,70 Euro je tatsächlich geleisteter Anwesenheitsstunde. Die Mehraufwandsentschädigung wird über den Träger an die Teilnehmenden weitergeleitet. 95 Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und den Teilnehmenden Die Besetzung der vier Arbeitsgelegenheiten erfolgt durch das Jobcenter Kreis Gütersloh. Die Stadt erhält für jede zugewiesene Person ein entsprechendes Zuweisungsschreiben und ist 100 verpflichtet, insbesondere Veränderungen in der Teilnehmerstruktur, Fehlzeiten und das Aus­ scheiden von Teilnehmenden an das Jobcenter zu melden. Darüber hinaus sind monatliche Stundenaufstellungen zur Abrechnung vorzulegen. Für jeden Teilnehmenden ist eine individuelle Beurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils zu erstellen. 105 Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Ergebnisbericht mit einer Dokumentation des Verlaufs, der Arbeitsergebnisse, Wirkungen und Erfahrungen zu erstellen. Die administrative Begleitung der Maßnahme sowie die pädagogische Betreuung der Teilneh­ menden erfolgt durch eine städtische Mitarbeitende aus der Abteilung Integration und Unter­ 110 bringung. Sie steht den Teilnehmenden während der Maßnahme als Ansprechperson zur Ver­ fügung und übernimmt die erforderliche Abstimmung mit dem Jobcenter. Die fachliche Anleitung der Teilnehmenden erfolgt unmittelbar durch die Mitarbeitenden in den jeweiligen Einsatzorten. Diese übernehmen insbesondere die Einarbeitung, die tätigkeitsbe­ zogene Unterweisung sowie die laufende fachliche Begleitung und Kontrolle der Teilnehmen­ 115 den. Ausblick Mit der Beteiligung der Stadt Rheda-Wiedenbrück an dem Projekt werden vier zusätzliche Ar­ 120 beitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte geschaffen. Die Maßnahme ver­ bindet dabei eine praktische Beschäftigung im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Beschäfti­ gungsfähigkeit, Arbeits- und Sozialverhalten sowie insbesondere die sprachliche und berufli­ che Integration der Teilnehmenden zu fördern. 125 Die Erfahrungen aus der Durchführung sollen nach Abschluss der Maßnahme ausgewertet und dem Jobcenter Kreis Gütersloh im Rahmen des vorgesehenen Ergebnisberichts zur Ver­ fügung gestellt werden. Über die Erfahrungen wird auch im Ausschuss für Chancengerechtig­ keit und Integration sowie im Ausschuss für Soziales und Migration berichtet. 130 Hinweis auf die Anfrage der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.07.2026 eine Anfrage zum Themenfeld Langzeit­ arbeitslosigkeit in Rheda-Wiedenbrück gestellt. Gegenstand der Anfrage sind unter anderem die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, bestehende Fördermöglichkeiten sowie die Rolle 135 und Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt. Die Verwaltung beabsichtigt, die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen umfassend aufzube­ reiten und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu beantworten sowie Vertreter des Jobcenters des Kreises Gütersloh einzuladen. 140 In Vertretung 145 Dr. Ina Epkenhans-Behr Beigeordnete Geschäftsbereich II Seite 3 Seite 4

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