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Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-221/2026 1. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Soziales und Bürgerservice
Erstellt durch:
Erstellt am: 07.09.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026
Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis
SGB II
15
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme
25
30
Sachverhalt:
Seite 1
35 Ausgangslage und Zielsetzung
Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat im Jahr 2026 die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegen-
heiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 16d SGB II initiiert. Hintergrund ist unter
anderem die zunehmende Zahl von langzeitleistungsbeziehenden Personen, bei denen trotz
40 bisheriger Förder- und Vermittlungsbemühungen weiterhin grundsätzlich eine Perspektive für
eine Integration in den Arbeitsmarkt besteht.
Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen die Teilnehmenden schrittweise an das Arbeitsleben her
angeführt werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Herstellung einer Tagesstruktur,
45 die Stärkung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Erweiterung beruflicher Fähigkeiten und
Perspektiven sowie die Verbesserung der Deutschsprachkenntnisse. Insbesondere Personen
mit Migrations- und Fluchthintergrund nach einer ersten Sprachförderung sollen erreicht wer
den.
50 Die Arbeitsgelegenheiten müssen nach § 16d SGB II zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse
liegen und wettbewerbsneutral ausgestaltet werden. Sie dürfen somit keine reguläre Beschäf
tigung ersetzen oder verdrängen.
Beteiligung der Stadt Rheda-Wiedenbrück
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Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beteiligt sich an dem Projekt als Träger von Arbeitsgelegenhei
ten und stellt hierfür insgesamt vier Teilnehmerplätze zur Verfügung. Zwei der Teilnehmer
plätze sind im Bereich der Gärtnerei des Bauhofes und zwei im Bereich der Hausmeistertätig
keiten in den städtischen Unterkünften eingerichtet.
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Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten mit Bewilli
gungsbescheid vom 23.07.2026 für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 bewil
ligt. Die Zuweisung von Teilnehmenden erfolgt durch die persönlichen Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner des Jobcenters. Eine einzelne Person kann grundsätzlich für längstens
65 sechs Monate einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit der
Teilnehmenden darf 30 Stunden nicht überschreiten. Förderfähig sind grundsätzlich nur tat
sächlich besetzte Teilnehmerplätze und tatsächlich geleistete Beschäftigungsstunden.
Die Arbeitsgelegenheiten der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind als AGH Typ 6 „Arbeit und
70 Sprache“ ausgestaltet. Bei diesem Maßnahmentyp ist neben der praktischen Beschäftigung
insbesondere eine praktische Sprachförderung vorgesehen.
Finanzierung
75 Für die vier bewilligten Teilnehmerplätze erfolgt die Finanzierung über das Jobcenter Kreis
Gütersloh.
Für die als AGH Typ 6 bewilligte Maßnahme ist eine monatliche Maßnahmenkostenpau-
schale von 492 Euro je Teilnehmer/in vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt teilnehmerbezo
80 gen und berücksichtigt die tatsächliche Teilnahme. Bei vollständiger Besetzung aller vier
Plätze entspricht dies einer maximalen Maßnahmenkostenpauschale von 1.968 Euro monat-
lich bzw. 23.616 Euro für zwölf Monate, sofern alle vier Plätze durchgehend besetzt und die
Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
85 Die Maßnahmekostenpauschale dient insbesondere der Deckung der mit der Durchführung
verbundenen Personal- und Verwaltungskosten, der fachlichen Anleitung und Betreuung so
wie der erforderlichen Sachkosten. Für den städtischen Haushalt entsteht durch die Maß
nahme grundsätzlich keine zusätzliche Kostenbelastung. Die mit der Durchführung verbunde
nen förderfähigen Aufwendungen werden im Rahmen der bewilligten Maßnahmekostenpau
90 schale durch den Kreis Gütersloh refinanziert.
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Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,70
Euro je tatsächlich geleisteter Anwesenheitsstunde. Die Mehraufwandsentschädigung wird
über den Träger an die Teilnehmenden weitergeleitet.
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Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und den Teilnehmenden
Die Besetzung der vier Arbeitsgelegenheiten erfolgt durch das Jobcenter Kreis Gütersloh. Die
Stadt erhält für jede zugewiesene Person ein entsprechendes Zuweisungsschreiben und ist
100 verpflichtet, insbesondere Veränderungen in der Teilnehmerstruktur, Fehlzeiten und das Aus
scheiden von Teilnehmenden an das Jobcenter zu melden.
Darüber hinaus sind monatliche Stundenaufstellungen zur Abrechnung vorzulegen. Für jeden
Teilnehmenden ist eine individuelle Beurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils zu erstellen.
105 Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Ergebnisbericht mit einer Dokumentation des Verlaufs,
der Arbeitsergebnisse, Wirkungen und Erfahrungen zu erstellen.
Die administrative Begleitung der Maßnahme sowie die pädagogische Betreuung der Teilneh
menden erfolgt durch eine städtische Mitarbeitende aus der Abteilung Integration und Unter
110 bringung. Sie steht den Teilnehmenden während der Maßnahme als Ansprechperson zur Ver
fügung und übernimmt die erforderliche Abstimmung mit dem Jobcenter.
Die fachliche Anleitung der Teilnehmenden erfolgt unmittelbar durch die Mitarbeitenden in den
jeweiligen Einsatzorten. Diese übernehmen insbesondere die Einarbeitung, die tätigkeitsbe
zogene Unterweisung sowie die laufende fachliche Begleitung und Kontrolle der Teilnehmen
115 den.
Ausblick
Mit der Beteiligung der Stadt Rheda-Wiedenbrück an dem Projekt werden vier zusätzliche Ar
120 beitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte geschaffen. Die Maßnahme ver
bindet dabei eine praktische Beschäftigung im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Beschäfti
gungsfähigkeit, Arbeits- und Sozialverhalten sowie insbesondere die sprachliche und berufli
che Integration der Teilnehmenden zu fördern.
125 Die Erfahrungen aus der Durchführung sollen nach Abschluss der Maßnahme ausgewertet
und dem Jobcenter Kreis Gütersloh im Rahmen des vorgesehenen Ergebnisberichts zur Ver
fügung gestellt werden. Über die Erfahrungen wird auch im Ausschuss für Chancengerechtig
keit und Integration sowie im Ausschuss für Soziales und Migration berichtet.
130 Hinweis auf die Anfrage der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.07.2026 eine Anfrage zum Themenfeld Langzeit
arbeitslosigkeit in Rheda-Wiedenbrück gestellt. Gegenstand der Anfrage sind unter anderem
die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, bestehende Fördermöglichkeiten sowie die Rolle
135 und Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen umfassend aufzube
reiten und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu beantworten sowie Vertreter
des Jobcenters des Kreises Gütersloh einzuladen.
140
In Vertretung
145 Dr. Ina Epkenhans-Behr
Beigeordnete Geschäftsbereich II
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