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Aktuelle Flüchtlingssituation in Rheda-Wiedenbrück
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-224/2026 1. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Soziales und Bürgerservice
Erstellt durch:
Erstellt am: 07.09.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026
Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Aktuelle Flüchtlingssituation in Rheda-Wiedenbrück
15
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20 Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme
25
30
Sachverhalt:
1. Aktueller Zugang nach Rheda-Wiedenbrück
35
Seite 1
Seit Anfang des Jahres 2026 wurden der Stadt Rheda-Wiedenbrück insgesamt 74 Personen
mit Fluchthintergrund zugewiesen bzw. aufgenommen. Davon stammen 30 Personen aus dem
sogenannten originären Zugang (23 aus Syrien, 5 aus Afghanistan, 1 aus dem Sudan und 1
aus dem Irak). Weitere 44 Personen stammen aus der Ukraine; 9 dieser Personen sind unmit
40 telbar in privaten Wohnraum gezogen.
Im Vergleichszeitraum Januar bis August 2025 waren insgesamt 79 Personen zu verzeichnen
(10 Personen originärer Zugang und 69 Personen aus der Ukraine). Damit liegt der Zugang
im laufenden Jahr bislang leicht unter dem Vorjahresniveau.
45 Die Entwicklung steht weiterhin im Zusammenhang mit den bundes- und europapolitischen
Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der Migration. Auf europäischer Ebene ist seit
dem 12. Juni 2026 das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) anzuwenden. Ziel sind
unter anderem einheitlichere und beschleunigte Asylverfahren, eine stärkere Verantwortungs
teilung innerhalb der EU sowie eine verbesserte Umsetzung des Dublin-Systems. Auf Bun
50 desebene wurden darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren
und zur schnelleren Umsetzung von Rückführungen beschlossen. Die Bundesregierung hält
zudem an den Binnengrenzkontrollen fest; über deren Fortführung über den 15. September
2026 hinaus soll im September entschieden werden. Diese Entwicklungen können sich wei
terhin auf die Zahl der Zuweisungen an die Kommunen auswirken.
55
2. Unterbringungssituation
Die Abteilung Integration und Unterbringung ist sowohl für die Unterbringung von Geflüchteten
als auch von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zuständig.
60
Zum Stichtag 31.07.2026 waren insgesamt 605 Personen in städtischen Unterkünften unter
gebracht, davon 78 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Die Herkunft der unterge
brachten Personen ist dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen.
180
153
160
140
120 105
100 82
80
60 45 48
36
40 22
20 11 1 1 4 1 1 11 1 1 6 3 10 1 2 4 8 1 1 3 1 2 7 4 6 2 1 10 10
0
65
Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 20.08.2026 sind insgesamt 168 Personen aus städti
schen Unterkünften ausgezogen. Davon sind 90 Personen innerhalb des Stadtgebietes ver
zogen, 34 Personen in eine andere Kommune, 13 Personen freiwillig in ihr Herkunftsland zu
70 rückgereist, 29 Personen unbekannt verzogen und 2 Personen verstorben.
Seite 2
natsinahgfA neinablA alognA neinemrA nahcsdiabresA idnuruB anihC dnalhcstueD aertirE neigroeG anahG aeniuG neidnI karI narI nuremaK natshcasaK natsisigriK nonabiL ilaM uadloM airegiN natsikaP neloP neinämuR dnalssuR neibreS ailamoS akirfadüS naduS neiryS natsikihcsdaT iekrüT eniarkU trälkegnU
Herkunftsländer in städtischen Unterkünften
(Stichtag 31.07.2026)
Aufgrund der rückläufigen Zugänge bei gleichzeitig erhöhten Auszügen führt die Fachverwal
tung den gezielten Abbau von Unterbringungskapazitäten fort. Seit 2025 konnten durch die
Rückgabe bzw. Umwandlung angemieteter Objekte insgesamt 192 Unterbringungsplätze in
75 23 Objekten abgebaut werden.
Derzeit verfügt die Stadt Rheda-Wiedenbrück über rund 200 freie Unterbringungsplätze. Die
Kapazitäten in den Holzständerbauten werden nicht mehr instandgesetzt und bei Freiwerden
nicht erneut belegt, sodass hier ein sukzessiver Rückbau erfolgt. Ein Holzständerbau ist seit
80 Ende März nicht mehr belegt. Ein weiterer Holzständerbau wird demnächst ebenfalls nach und
nach leergezogen. Die Bewohner werden in anderen Unterkünften untergebracht.
3. Entwicklung der Aufnahmeverpflichtung
85 Die Aufnahmeverpflichtung für Rheda-Wiedenbrück liegt weiterhin auf einem hohen Niveau.
Sie beträgt 823 Personen (Stand 14.08.2026). Mit aktuell 890 aufgenommenen Personen wird
die Aufnahmeverpflichtung um 67 Personen bzw. mit einer Quote von 108,08 % übererfüllt.
Die Übererfüllung ergibt sich daraus, dass die Aufnahmeverpflichtung eine schwankende Soll
90 größe ist. Sie lag beispielsweise zu Beginn des Jahres noch bei 882 Personen und beträgt
aktuell 823 Personen. Die tatsächliche Zahl der aufgenommenen und auf die Quote angerech
neten Personen kann daher über der jeweils aktuellen Aufnahmeverpflichtung liegen. Zudem
werden auch Personen berücksichtigt, die bereits in privatem Wohnraum leben und nicht in
städtischen Unterkünften untergebracht sind.
95
Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht mit umfangreichen weiteren Zuweisungen zu rechnen.
Gleichwohl kann sich diese Situation – abhängig von der landes-, bundes- und europaweiten
Entwicklung – jederzeit verändern.
100 4. Abschiebungen und freiwillige Rückreisen
Im laufenden Jahr 2026 sind weiterhin keine Abschiebungen durch die Ausländerbehörde des
Kreises Gütersloh erfolgt. Seit Anfang des Jahres sind 13 Personen freiwillig in ihr Herkunfts
land (Ukraine) zurückgekehrt.
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5. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Auf Grundlage der geltenden Aufnahmequote ergibt sich für die Stadt Rheda-Wiedenbrück
eine Soll-Zuständigkeit für 25 unbegleitete minderjährige Ausländer (Stand: 04.08.2026). Der
110 zeit sind dem städtischen Jugendamt 26 UMA zugewiesen und befinden sich im Leistungsbe
zug. Die jungen Menschen stammen aus Afghanistan, Syrien, Somalia, Guinea, Gambia, Ni
geria, Armenien, Lettland und Äthiopien.
Die Unterbringung erfolgt differenziert:
115 • ein UMA lebt im Rahmen der Verwandtenpflege,
• ein weiterer bei Verwandten ohne formelle Verwandtenpflege,
• mehrere junge Menschen sind in Jugendhilfeeinrichtungen außerhalb von Rheda-Wie
denbrück untergebracht,
• ein Jugendlicher befindet sich in einer Jugendhilfeeinrichtung im Stadtgebiet,
120 • vier Jugendliche sind im Rahmen einer sogenannten „Brückenlösung“ in zwei städti
schen Wohnobjekten (eine Wohnung und ein Einfamilienhaus) untergebracht.
In diesen Fällen ist eine engmaschige Betreuung durch einen freien Träger der Kinder- und
Jugendhilfe sichergestellt.
125 6. Fazit und Ausblick
Seite 3
Die Organisation und Begleitung der zahlreichen Aus- und Umzüge stellen weiterhin eine er
hebliche personelle Belastung für das Team der Abteilung Integration und Unterbringung dar.
Gleichzeitig eröffnet die hohe Zahl an erfolgreichen Wohnraumvermittlungen neue Handlungs
130 spielräume. So können die verbleibenden Bewohnerinnen und Bewohner künftig stärker in die
Eigenverantwortung einbezogen werden, beispielsweise durch intensivere Vor-Ort-Termine
und gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Durch die rückläufigen Zugangszahlen und die zahlreichen Auszüge konnten die städtischen
135 Unterkünfte spürbar entlastet und Kapazitäten reduziert werden. Dennoch bleibt die Aufnah
meverpflichtung auf einem hohen Niveau. Eine vorausschauende und flexible Kapazitätspla
nung ist weiterhin erforderlich, insbesondere mit Blick auf die derzeit nicht verlässlich prognos
tizierbare Entwicklung der Fluchtbewegungen aus der Ukraine und die internationalen Krisen
lagen.
140
In Anbetracht der anhaltenden internationalen Krisenlagen ist auch künftig mit kurzfristigen
Veränderungen der Zugangszahlen zu rechnen. Die Verwaltung wird daher weiterhin auf eine
bedarfsgerechte und zugleich flexible Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten hinwir
ken.
145
Im Auftrag
150
Larissa Varol
Fachbereichsleitung Soziales und Bürgerservice
155
Seite 4
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