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Aktuelle Flüchtlingssituation in Rheda-Wiedenbrück

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TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-24
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-224/2026 1. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Soziales und Bürgerservice Erstellt durch: Erstellt am: 07.09.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Aktuelle Flüchtlingssituation in Rheda-Wiedenbrück 15 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme 25 30 Sachverhalt: 1. Aktueller Zugang nach Rheda-Wiedenbrück 35 Seite 1 Seit Anfang des Jahres 2026 wurden der Stadt Rheda-Wiedenbrück insgesamt 74 Personen mit Fluchthintergrund zugewiesen bzw. aufgenommen. Davon stammen 30 Personen aus dem sogenannten originären Zugang (23 aus Syrien, 5 aus Afghanistan, 1 aus dem Sudan und 1 aus dem Irak). Weitere 44 Personen stammen aus der Ukraine; 9 dieser Personen sind unmit­ 40 telbar in privaten Wohnraum gezogen. Im Vergleichszeitraum Januar bis August 2025 waren insgesamt 79 Personen zu verzeichnen (10 Personen originärer Zugang und 69 Personen aus der Ukraine). Damit liegt der Zugang im laufenden Jahr bislang leicht unter dem Vorjahresniveau. 45 Die Entwicklung steht weiterhin im Zusammenhang mit den bundes- und europapolitischen Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der Migration. Auf europäischer Ebene ist seit dem 12. Juni 2026 das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) anzuwenden. Ziel sind unter anderem einheitlichere und beschleunigte Asylverfahren, eine stärkere Verantwortungs­ teilung innerhalb der EU sowie eine verbesserte Umsetzung des Dublin-Systems. Auf Bun­ 50 desebene wurden darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur schnelleren Umsetzung von Rückführungen beschlossen. Die Bundesregierung hält zudem an den Binnengrenzkontrollen fest; über deren Fortführung über den 15. September 2026 hinaus soll im September entschieden werden. Diese Entwicklungen können sich wei­ terhin auf die Zahl der Zuweisungen an die Kommunen auswirken. 55 2. Unterbringungssituation Die Abteilung Integration und Unterbringung ist sowohl für die Unterbringung von Geflüchteten als auch von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zuständig. 60 Zum Stichtag 31.07.2026 waren insgesamt 605 Personen in städtischen Unterkünften unter­ gebracht, davon 78 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Die Herkunft der unterge­ brachten Personen ist dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. 180 153 160 140 120 105 100 82 80 60 45 48 36 40 22 20 11 1 1 4 1 1 11 1 1 6 3 10 1 2 4 8 1 1 3 1 2 7 4 6 2 1 10 10 0 65 Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 20.08.2026 sind insgesamt 168 Personen aus städti­ schen Unterkünften ausgezogen. Davon sind 90 Personen innerhalb des Stadtgebietes ver­ zogen, 34 Personen in eine andere Kommune, 13 Personen freiwillig in ihr Herkunftsland zu­ 70 rückgereist, 29 Personen unbekannt verzogen und 2 Personen verstorben. Seite 2 natsinahgfA neinablA alognA neinemrA nahcsdiabresA idnuruB anihC dnalhcstueD aertirE neigroeG anahG aeniuG neidnI karI narI nuremaK natshcasaK natsisigriK nonabiL ilaM uadloM airegiN natsikaP neloP neinämuR dnalssuR neibreS ailamoS akirfadüS naduS neiryS natsikihcsdaT iekrüT eniarkU trälkegnU Herkunftsländer in städtischen Unterkünften (Stichtag 31.07.2026) Aufgrund der rückläufigen Zugänge bei gleichzeitig erhöhten Auszügen führt die Fachverwal­ tung den gezielten Abbau von Unterbringungskapazitäten fort. Seit 2025 konnten durch die Rückgabe bzw. Umwandlung angemieteter Objekte insgesamt 192 Unterbringungsplätze in 75 23 Objekten abgebaut werden. Derzeit verfügt die Stadt Rheda-Wiedenbrück über rund 200 freie Unterbringungsplätze. Die Kapazitäten in den Holzständerbauten werden nicht mehr instandgesetzt und bei Freiwerden nicht erneut belegt, sodass hier ein sukzessiver Rückbau erfolgt. Ein Holzständerbau ist seit 80 Ende März nicht mehr belegt. Ein weiterer Holzständerbau wird demnächst ebenfalls nach und nach leergezogen. Die Bewohner werden in anderen Unterkünften untergebracht. 3. Entwicklung der Aufnahmeverpflichtung 85 Die Aufnahmeverpflichtung für Rheda-Wiedenbrück liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Sie beträgt 823 Personen (Stand 14.08.2026). Mit aktuell 890 aufgenommenen Personen wird die Aufnahmeverpflichtung um 67 Personen bzw. mit einer Quote von 108,08 % übererfüllt. Die Übererfüllung ergibt sich daraus, dass die Aufnahmeverpflichtung eine schwankende Soll­ 90 größe ist. Sie lag beispielsweise zu Beginn des Jahres noch bei 882 Personen und beträgt aktuell 823 Personen. Die tatsächliche Zahl der aufgenommenen und auf die Quote angerech­ neten Personen kann daher über der jeweils aktuellen Aufnahmeverpflichtung liegen. Zudem werden auch Personen berücksichtigt, die bereits in privatem Wohnraum leben und nicht in städtischen Unterkünften untergebracht sind. 95 Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht mit umfangreichen weiteren Zuweisungen zu rechnen. Gleichwohl kann sich diese Situation – abhängig von der landes-, bundes- und europaweiten Entwicklung – jederzeit verändern. 100 4. Abschiebungen und freiwillige Rückreisen Im laufenden Jahr 2026 sind weiterhin keine Abschiebungen durch die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh erfolgt. Seit Anfang des Jahres sind 13 Personen freiwillig in ihr Herkunfts­ land (Ukraine) zurückgekehrt. 105 5. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Auf Grundlage der geltenden Aufnahmequote ergibt sich für die Stadt Rheda-Wiedenbrück eine Soll-Zuständigkeit für 25 unbegleitete minderjährige Ausländer (Stand: 04.08.2026). Der­ 110 zeit sind dem städtischen Jugendamt 26 UMA zugewiesen und befinden sich im Leistungsbe­ zug. Die jungen Menschen stammen aus Afghanistan, Syrien, Somalia, Guinea, Gambia, Ni­ geria, Armenien, Lettland und Äthiopien. Die Unterbringung erfolgt differenziert: 115 • ein UMA lebt im Rahmen der Verwandtenpflege, • ein weiterer bei Verwandten ohne formelle Verwandtenpflege, • mehrere junge Menschen sind in Jugendhilfeeinrichtungen außerhalb von Rheda-Wie­ denbrück untergebracht, • ein Jugendlicher befindet sich in einer Jugendhilfeeinrichtung im Stadtgebiet, 120 • vier Jugendliche sind im Rahmen einer sogenannten „Brückenlösung“ in zwei städti­ schen Wohnobjekten (eine Wohnung und ein Einfamilienhaus) untergebracht. In diesen Fällen ist eine engmaschige Betreuung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt. 125 6. Fazit und Ausblick Seite 3 Die Organisation und Begleitung der zahlreichen Aus- und Umzüge stellen weiterhin eine er­ hebliche personelle Belastung für das Team der Abteilung Integration und Unterbringung dar. Gleichzeitig eröffnet die hohe Zahl an erfolgreichen Wohnraumvermittlungen neue Handlungs­ 130 spielräume. So können die verbleibenden Bewohnerinnen und Bewohner künftig stärker in die Eigenverantwortung einbezogen werden, beispielsweise durch intensivere Vor-Ort-Termine und gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Durch die rückläufigen Zugangszahlen und die zahlreichen Auszüge konnten die städtischen 135 Unterkünfte spürbar entlastet und Kapazitäten reduziert werden. Dennoch bleibt die Aufnah­ meverpflichtung auf einem hohen Niveau. Eine vorausschauende und flexible Kapazitätspla­ nung ist weiterhin erforderlich, insbesondere mit Blick auf die derzeit nicht verlässlich prognos­ tizierbare Entwicklung der Fluchtbewegungen aus der Ukraine und die internationalen Krisen­ lagen. 140 In Anbetracht der anhaltenden internationalen Krisenlagen ist auch künftig mit kurzfristigen Veränderungen der Zugangszahlen zu rechnen. Die Verwaltung wird daher weiterhin auf eine bedarfsgerechte und zugleich flexible Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten hinwir­ ken. 145 Im Auftrag 150 Larissa Varol Fachbereichsleitung Soziales und Bürgerservice 155 Seite 4

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