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Erlass der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat)

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-24
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-227/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Abt. Soziales Erstellt durch: Fr. Schulte Erstellt am: 26.08.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026 10 Tagesordnungspunkt: Erlass der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behinderten- beirat) 15 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: Die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) wird in der als 25 Anlage vorgelegten Fassung beschlossen und tritt nach Bekanntmachung in Kraft. 30 Seite 1 Sachverhalt: 35 Nach erfolgtem Beschluss zur Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen wurde im Herbst 2023 der Entwurf einer entsprechenden Satzung für den Beirat erstmals po­ litisch eingebracht und beschlossen. Für die anschließende Konstituierung des Behinderten­ beirates standen zu diesem Zeitpunkt noch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Eine 40 beantragte halbe Stelle wurde aus Konsolidierungsgründen erst mit dem Stellenplan 2025 ein­ gerichtet. Anfang des Jahres 2026 konnte das Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, sodass nun die personellen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung geschaffen 45 sind. Die bereits vorliegende Satzung wurde zwischenzeitlich an die aktuellen Gegebenheiten an­ gepasst und damit eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit des Behindertenbeirates geschaf­ fen. 50 Als nächste Schritte sollen nun die relevanten Institutionen angeschrieben und um die Benen­ nung geeigneter Mitglieder für den Behindertenbeirat gebeten werden. Ziel ist es, die Mitglie­ der zeitnah zusammenzuführen und den Behindertenbeirat kurzfristig zu konstituieren. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen künftig 55 noch stärker einzubinden und die Teilhabe vor Ort weiter zu fördern. Im Auftrag 60 Larissa Varol Fachbereichsleitung Anlage 65 Entwurf der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheda-Wieden­ brück (Behindertenbeirat) Seite 2

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