Startseite › Stadt Rheda-Wiedenbrück › Dokument
Erlass der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-227/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Abt. Soziales
Erstellt durch: Fr. Schulte
Erstellt am: 26.08.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Soziales und Migration 24.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Erlass der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behinderten-
beirat)
15
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) wird in der als
25 Anlage vorgelegten Fassung beschlossen und tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
30
Seite 1
Sachverhalt:
35
Nach erfolgtem Beschluss zur Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen
wurde im Herbst 2023 der Entwurf einer entsprechenden Satzung für den Beirat erstmals po
litisch eingebracht und beschlossen. Für die anschließende Konstituierung des Behinderten
beirates standen zu diesem Zeitpunkt noch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Eine
40 beantragte halbe Stelle wurde aus Konsolidierungsgründen erst mit dem Stellenplan 2025 ein
gerichtet.
Anfang des Jahres 2026 konnte das Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich abgeschlossen
werden, sodass nun die personellen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung geschaffen
45 sind.
Die bereits vorliegende Satzung wurde zwischenzeitlich an die aktuellen Gegebenheiten an
gepasst und damit eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit des Behindertenbeirates geschaf
fen.
50
Als nächste Schritte sollen nun die relevanten Institutionen angeschrieben und um die Benen
nung geeigneter Mitglieder für den Behindertenbeirat gebeten werden. Ziel ist es, die Mitglie
der zeitnah zusammenzuführen und den Behindertenbeirat kurzfristig zu konstituieren. Damit
wird ein wichtiger Schritt getan, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen künftig
55 noch stärker einzubinden und die Teilhabe vor Ort weiter zu fördern.
Im Auftrag
60
Larissa Varol
Fachbereichsleitung
Anlage
65 Entwurf der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheda-Wieden
brück (Behindertenbeirat)
Seite 2
Text aus PDF extrahiert