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Übernahme der Nutzungsgebühren des Jülicher Wassersportvereins, der DLRG sowie der Behindertensportgemeinschaft für die Nutzung von Hallenbädern benachbarter Kommunen für das Jahr 2027.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 10.09.2026
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.: 40 Hal
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 255/2026
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Ausschuss für Jugend, Familie, In 23.09.2026
tegration, Soziales, Schule und
Sport
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Stadtrat 15.10.2026
Übernahme der Nutzungsgebühren des Jülicher Wassersportvereins, der DLRG sowie der Behin-
dertensportgemeinschaft für die Nutzung von Hallenbädern benachbarter Kommunen für das
Jahr 2027.
Anlg.:
IV 40 20/22 SD.Net
Mh Hal Ko
Beschlussentwurf:
Die Nutzungsgebühren der Hallenbäder in den Kommunen im Jülicher Umland werden für den Jüli
cher Wassersportverein, die Jülicher DLRG und die Jülicher Behindertsportgemeinschaft für das
Jahr 2027 seitens der Stadt übernommen. Dafür wird ein Betrag in Höhe von 45.500 € im Vorgriff
auf den Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Auch im kommenden Jahr wird den örtlichen Schwimmvereinen kein ortsansässiges Hallenbad zur
Verfügung stehen. Durch das Ausweichen auf die Hallenbäder der umliegenden Städte und Ge
meinden (Titz, Linnich, Düren) sind die Vereine weiterhin erheblichen finanziellen Mehrbelastun
gen ausgesetzt, was ohne städtische Unterstützung deren wirtschaftliches Fortbestehen gefähr
det.
Wie im Vorjahr finden wieder Gespräche mit den Stadtwerken statt, die Kosten jeweils zur Hälfte
zwischen der Stadt Jülich und den Stadtwerken Jülich aufzuteilen.
Um die Jülicher Vereinslandschaft im Bereich des Wassersports zu erhalten und eine Benachteili
gung gegenüber anderen Sportarten zu verhindern, ist eine Entscheidung über eine (anteilige) Kos
tenübernahme für das Jahr 2027 notwendig.
Der Zuschussbetrag für die Vereine in Höhe von 45.500 € ist bereits im Haushalt 2026 für die fort
führende Finanzplanung der Folgejahre aufgeführt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein
Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 255/2026 Seite 2
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