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Begrenzung von Eingangsklassen gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW an Jülicher Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Jülich
Datum2026-09-23
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Stadt Jülich Jülich, 10.09.2026 Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: 40 Hal öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 254/2026 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse Ausschuss für Jugend, Familie, In­ 23.09.2026 tegration, Soziales, Schule und Sport Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Stadtrat 15.10.2026 Begrenzung von Eingangsklassen gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW an Jülicher Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028 Anlg.: IV 40 SD.Net Mh Hal Beschlussentwurf: Der Schulträger begrenzt gem. § 46 Absatz 3 SchulG NRW ab dem Schuljahr 2027/28 die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler der GGS Nord mit beiden Teil­ standorten, Promenadenschule Jülich, GGS West und Kath. Grundschule Jülich jeweils auf 25 Kin­ der. Begründung: Gemäß § 43 Abs. 3 S. 3 SchulG NRW kann der Schulträger die Zahl der in die Eingangsklassen auf­ zunehmenden Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die GGS Nord mit beiden Teilstandorten, die Promenadenschule, sowie die Kath. Grundschule sind jeweils Schulen des gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW. Das Gemeinsame Ler­ nen umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Hierzu sind Rahmenbedingungen, auch in Bezug auf die Klassengrößen, zu schaffen, welche es er­ möglichen, dass Kindern mit Förderbedarfen sowie Kindern ohne Förderbedarfe eine ausrei­ chende Aufmerksamkeit zuteil kommen kann und deren individuelle Förderung gewährleistet ist. Die besonderen Lernbedigungen machen demmnach eine Begrenzung der Klassengrößen auf je­ weils 25 Kinder an diesen Schulen notwendig. Die GGS West erfährt gerade durch die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Baumaßnah­ men einige Einschränkungen im Hinblick auf die Anzahl und Größe von Klassenräumen und Außen­ flächen. Insbesondere durch den Umzug in eine Containeranlage, welche voraussichtlich Anfang 2027 ansteht und etwa 1,5-2 Jahre andauern wird, werden weitere Außenflächen wegfallen und das räumliche Angebot begrenzt sein. Wegen dieser baulichen Gegebenheiten und den daraus re­ sultierenden besonderen Lernbedingungen ist auch an der GGS West eine Begrenzung der Klas­ sengrößen auf jeweils 25 Kinder notwendig. Die betroffenen Schulleitungen haben diesem Verfahren zugestimmt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein NW widersprochen: Sitzungsvorlage 254/2026 Seite 2

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