Startseite › Stadt Jülich › Dokument
Begrenzung von Eingangsklassen gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW an Jülicher Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 10.09.2026
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.: 40 Hal
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 254/2026
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Ausschuss für Jugend, Familie, In 23.09.2026
tegration, Soziales, Schule und
Sport
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Stadtrat 15.10.2026
Begrenzung von Eingangsklassen gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW an Jülicher Grundschulen
ab dem Schuljahr 2027/2028
Anlg.:
IV 40 SD.Net
Mh Hal
Beschlussentwurf:
Der Schulträger begrenzt gem. § 46 Absatz 3 SchulG NRW ab dem Schuljahr 2027/28 die Zahl der
in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler der GGS Nord mit beiden Teil
standorten, Promenadenschule Jülich, GGS West und Kath. Grundschule Jülich jeweils auf 25 Kin
der.
Begründung:
Gemäß § 43 Abs. 3 S. 3 SchulG NRW kann der Schulträger die Zahl der in die Eingangsklassen auf
zunehmenden Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies
für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere
Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Die GGS Nord mit beiden Teilstandorten, die Promenadenschule, sowie die Kath. Grundschule sind
jeweils Schulen des gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW. Das Gemeinsame Ler
nen umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Hierzu sind Rahmenbedingungen, auch in Bezug auf die Klassengrößen, zu schaffen, welche es er
möglichen, dass Kindern mit Förderbedarfen sowie Kindern ohne Förderbedarfe eine ausrei
chende Aufmerksamkeit zuteil kommen kann und deren individuelle Förderung gewährleistet ist.
Die besonderen Lernbedigungen machen demmnach eine Begrenzung der Klassengrößen auf je
weils 25 Kinder an diesen Schulen notwendig.
Die GGS West erfährt gerade durch die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Baumaßnah
men einige Einschränkungen im Hinblick auf die Anzahl und Größe von Klassenräumen und Außen
flächen. Insbesondere durch den Umzug in eine Containeranlage, welche voraussichtlich Anfang
2027 ansteht und etwa 1,5-2 Jahre andauern wird, werden weitere Außenflächen wegfallen und
das räumliche Angebot begrenzt sein. Wegen dieser baulichen Gegebenheiten und den daraus re
sultierenden besonderen Lernbedingungen ist auch an der GGS West eine Begrenzung der Klas
sengrößen auf jeweils 25 Kinder notwendig.
Die betroffenen Schulleitungen haben diesem Verfahren zugestimmt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein
Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 254/2026 Seite 2
Text aus PDF extrahiert