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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem 01.08.2026 - Kooperationsvereinbarungen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Erftstadt
Datum2026-09-23
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STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 304/2026 Az.: Amt: - 51 - BeschlAusf.: - 51 - Dezernat: - III - Datum: 10.09.2026 gez. Reutter gez. Weitzel Erster Beigeordneter Bürgermeisterin Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Falk-Trude gez. stellv. Dr. Sitzer Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Bildung 23.09.2026 zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 26.11.2026 zur Kenntnis Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem 01.08.2026 Betrifft: - Kooperationsvereinbarungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bildung und der Jugendhilfeausschuss nehmen die Information über die zum 01.08.2026 erfolgte Anpassung der Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsangebote zur Kenntnis. Begründung: Mit der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter zum 01.08.2026 kann in Erftstadt allen Kindern der ersten Klassenstufe, für die ein entsprechender Bedarf besteht, ein Platz im Offenen Ganztag an ihrer Grundschule angeboten werden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Grundschulen in Erftstadt bereits seit vielen Jahren über ein flächendeckendes und verlässliches Ganztagsangebot verfügen. Die erste Stufe des Rechtsanspruchs kann daher ohne zusätzliche Kapazitätsengpässe umgesetzt werden. Um die erforderlichen räumlichen Kapazitäten auch für die schrittweise Ausweitung des Rechtsan- spruchs auf die weiteren Klassenstufen sicherzustellen, ist es erforderlich, die bereits vorgesehe- nen Bau- und Erweiterungsmaßnahmen an den Schulen konsequent und zeitnah umzusetzen. Auf diese Weise sollen die räumlichen Voraussetzungen für ein dauerhaft bedarfsgerechtes und quali- tativ angemessenes Ganztagsangebot geschaffen werden. Dabei sind die erforderlichen Maßnah- men zugleich unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Erftstadt und mit Blick auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Verwendung der zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel umzusetzen. Vor dem Hintergrund des zum 01.08.2026 eingeführten Rechtsanspruchs sowie weiterer rechtli- cher und organisatorischer Änderungen wurden die bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsangebote überprüft und fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Gewährleistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, die aktuellen Vorgaben für die Offene Ganztagsschule, die gesetzlichen Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz sowie die vom Rat der Stadt Erftstadt am 24.03.2026 beschlossene Er- höhung der Trägerpauschale. Die Überarbeitung erfolgte in Abstimmung mit der Rechtsabteilung und dem Rechnungsprüfungs- amt. Sie dient im Wesentlichen der Anpassung der bestehenden Vereinbarungen an die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Eine grundlegende Änderung der bisheri- gen Zusammenarbeit oder des vereinbarten Leistungsgegenstandes ist damit nicht verbunden. Die überarbeiteten Kooperationsvereinbarungen gelten ab dem 01.08.2026. In Vertretung gez. (Knips) - 2 -

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