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Auflösung des Grundschulverbund Bergheim-Mitte gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) i.V.m. § 41 GO NRW
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 424/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: II
FBL: Fr.Huge
AbtL: Frau Vercoulen
Verfasser/in: Frau Vercoulen
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Bildung, Sport und Kultur 22.09.2026
Rat 28.09.2026
TOP Auflösung des Grundschulverbund Bergheim-Mitte gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG)
i.V.m. § 41 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) i.V.m. § 41 GO NRW:
1a. die Änderung des Grundschulverbunds Bergheim-Mitte in Form der Auflösung des Teilstandortes Remigi-
usschule zum 31.07.2027. Der Hauptstandort Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Schule in
Bergheim-Kenten wird ab dem 01.08.2027 als eigenständige Grundschule fortgeführt.
1b. die vollständige Eingliederung der Jahrgänge 2 – 4 des Teilstandortes Remigiusschule in die Albert-
Schweitzer-Schule ab Baufertigstellung – spätestens zum zweiten Schulhalbjahr 2027/2028.
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Auflösung des bestehenden Grundschulverbunds Bergheim-Mitte für eine eigenständige und selbstbe-
stimmte schulische Entwicklung der Primarstufe im Stadtgebiet Bergheim im Rahmen der Schulentwicklungs-
planung.
2. Sachverhalt
Gem. § 81 SchulG obliegt es dem Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die Organisation
und Änderungen von Schulstrukturen zu entscheiden. Hierunter fällt auch die Auflösung des Grundschulver-
bundes Bergheim-Mitte unter Beibehaltung und Fortführung des Hauptstandortes Albert-Schweitzer-Schule als
eigenständige Grundschule und der Auflösung des Teilstandortes Remigiusschule. Dieses Vorgehen ist im Vor-
feld bereits eng mit der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde abgestimmt. Die formelle Genehmigung seitens
der Bezirksregierung Köln steht aber aus und kann nur auf Grundlage des hier zu fassenden Ratsbeschlusses
erfolgen.
In den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 26.05.2021 und der Ratssitzung vom
21.06.2021 wurden der Schulentwicklungsplan in seiner Fassung von Mai 2021 beschlossen. In diesem Zuge
wurde der Bürgermeister gebeten, anlässlich der Ausbaumaßnahmen die weiteren Voraussetzungen zur Auflö-
sung der Grundschulverbünde Bergheim-Mitte, Oberaußem-Glesch und Niederaußem-Rheidt-Hüchelhoven zu
schaffen.
Die Grundschulverbünde Oberaußem-Glesch und Niederaußem-Rheidt-Hüchelhoven wurden bereits mit Ratsbe-
schluss vom 27.09.2021 zum 31.07.2022 aufgelöst.
In der Sitzung des Rates am 11.10.2022 (siehe Vorlage Nr.: 371/2022) beschloss der Rat die Zügigkeit der Al-
bert-Schweitzer-Schule, Bergheim-Mitte gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) und § 41 Abs. 1 Buchst. m GO
NRW von 2 auf 3 Züge ab Fertigstellung der entsprechenden Baumaßnahmen zu erweitern. Die Baumaßnahme
umfasst die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) als 3-zügige Grundschule mit OGS, Mensa und
Turnhalle.
Die wesentlichen Eckpunkte des Erweiterungsbaus wurde in der Sitzung des AfBSK am 11.02.2025 beschlossen
(siehe Vorlage 49/2025).
1. Fortsetzungsblatt zu TOP
Damit wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um den Schulzug des bisherigen Teilstand-
ortes Remigiusschule dauerhaft am Standort Albert-Schweitzer-Schule aufzunehmen.
Nach dem aktuellen Bauzeitenplan und unter Berücksichtigung der notwendigen Zeiten für Lieferung von Mobi-
liar sowie der Verräumung des erforderlichen Lehrmaterials kann derzeit von einer gesicherten Inbetriebnahme
des Erweiterungsbaus an der Albert-Schweitzer-Schule zum 2. Schulhalbjahr 2027/2028 ausgegangen werden.
Es wird aber eine frühere Inbetriebnahme von allen Beteiligten angestrebt. Die Auflösung des Grundschulver-
bundes zum 31.07.2027 bedeutet für den gesamten Schulbetrieb, dass die Schülerinnen und Schüler des Teil-
standortes ab Inbetriebnahme der räumlichen Erweiterung an der Albert-Schweitzer-Schule beschult bzw. dort-
hin umgesetzt werden, solange wird für die verbleibenden Bestandklassen des Teilstandortes der Teilstandort
als räumliche Dependance genutzt.
Die Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 2027/2028 werden bereits vollumfänglich am Hauptstand-
ort durchgeführt.
Über diese Schritte und den gesamten Prozess besteht ein enger, kontinuierlicher Austausch mit der Schullei-
tung und der Schulgemeinschaft.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
entfällt
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus-
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
entfällt
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
entfällt
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