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Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung und Genehmigung der wesentlichen Eckpunkte für die Umsetzung und den Kauf von Containern zur Behebung von Raumdefiziten der OGS an der Barbaraschule
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 409/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: IV
II 8.2
FBL: Frau Huge
AbtL: Frau Huge
Verfasser/in: Frau Berghoff
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Bildung, Sport und Kultur 22.09.2026
Rat 28.09.2026
TOP Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung und Genehmigung der we
sentlichen Eckpunkte für die Umsetzung und den Kauf von Containern zur Behebung von
Raumdefiziten der OGS an der Barbaraschule
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Bereich der PG 030 020 „Grundschulen“ gemäß
§ 83 GO NRW in Höhe von 921.000,- € zu.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Die wesentlichen Eckpunkte für die Umsetzung und den Kauf der Container an der Barbaraschule werden zur
Kenntnis genommen. Der Durchführung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den erheblichen außer-
planmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 921.000 €, zugestimmt.
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Errichtung einer Containeranlage auf dem Gelände der Barbaraschule zur Deckung der steigenden Bedarfe im
Bereich der offenen Ganztagsschule (OGS) und zur Erfüllung des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf
einen OGS-Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027.
2. Sachverhalt
Die Barbaraschule in Bergheim-Niederaußem wird als 2-zügige Grundschule geführt. Aufgrund der räumlichen
Situation, kann derzeit nur rund 90 Kindern ein Platz in der OGS angeboten werden. Da jedoch am 01.08.2026
für alle Kinder der ersten Klasse der stufenweise erwachsende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung an
Grundschulen in Kraft getreten ist, haben ab dem Schuljahr 2029/2030 vollständig alle Grundschulkinder einen
Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII. Damit zukünftig für alle Kinder bei Bedarf
ein OGS- Platz zur Verfügung steht, müssen neue Räumlichkeiten an der Barbaraschule geschaffen werden.
Die Vielzahl der anstehenden Baumaßnahmen führt dazu, dass ein Ausbau der Barbaraschule in den nächsten
Jahren nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund sollen die Container, die bisher am Standort Am Kapellenkreuz
als Kita-Provisorium genutzt wurden, an die Barbaraschule umgesetzt werden. Hierdurch können kurzfristig
weitere Räume zum Ausbau des OGS-Angebotes und zur zeitgleichen Nutzung im Schulbetrieb geschaffen wer-
den. Die Verwaltung geht von einer voraussichtlichen Nutzung von bis zu 10 Jahren aus.
Aufgrund der Notwendigkeit, weitere Betreuungsplätze im Sozialraum IV vorzuhalten, wurden im Frühjahr
2021 zwei provisorische Kita-Container auf dem Grundstück Am Kapellenkreuz errichtet. Durch die Inbetrieb-
nahme des sechsgruppigen Kita-Neubaus in Ahe werden die Container nicht mehr benötigt und sollen jetzt am
Standort Barbaraschule zur räumlichen Erweiterung der Schule dienen. Da die ursprüngliche Nutzungsdauer
der Container nur für ca. 5 Jahre geplant war, wurden diese im Jahr 2020 angemietet.
Im Rahmen der geplanten Umsetzung wurde jetzt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt und die
Kosten für den Kauf den Mietkosten gegenübergestellt. Da die Firma CMD Vermietungs-GmbH & Co. KG einen
Großteil der bereits gezahlten Nettomieten anrechnet, würde sich der Kauf der Container im 6. Jahr am Stand-
ort Barbaraschule amortisieren, so dass der Kauf die kostengünstigere Alternative für die Stadt darstellt.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
1. Fortsetzungsblatt zu TOP
Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde der Kauf der Container den Kosten für eine weitere An-
mietung gegenübergestellt. Da die Firma CMD Vermietungs-GmbH & Co. KG einen Großteil der bereits gezahl-
ten Nettomieten angerechnet hat, amortisiert sich der Kauf der Container im 6. Jahr und macht so den Kauf
der Container bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren zur kostengünstigeren Alternative.
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
Der Kaufpreis für die Container liegt bei 570.621,07 €. Darüber hinaus werden rund 350.000 € für die Umset-
zung und die Inbetriebnahme der Container benötigt. Somit ergibt sich ein Bedarf an investiven Finanzmitteln
in Gesamthöhe von ca. 921.000,- €, der in der PG 030 020 „Grundschulen“ im aktuellen Doppelhaushalt
2025/2026 nicht eingeplant ist.
Gem. Ratsbeschluss vom 26.11.20218 handelt es sich bei diesem Betrag um eine außerplanmäßige Auszah-
lung. Zuständig für die Zustimmung zu dieser erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung ist gem. § 83 GO
NRW der Rat.
Ein Teil der benötigten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 405.000 €, kann innerhalb der PG 030 020 aus fol-
genden PSKs gedeckt werden:
I210302-07 Erweiterung der Odilia-Weidenfeld-Schule 165.000 €
I250302-02 Neubau Grundschule Quadrath-Ichendorf 100.000 €
I210302-04 Brandschadensanierung und Schulerweiterung ASS 140.000 €
Es verbleibt ein Finanzbedarf i.H.v. 516.000 €, der über das Konto I190605-02 Neubau Kita Am Tonnenberg
gedeckt wird, da diese Maßnahme nicht mehr von der Stadt realisiert werden muss. Der Kita-Neubau Am Ton-
nenberg wird durch den zukünftigen Träger der Einrichtung selbst realisiert (s. Vorlagen 485/2025 und
84/2025)
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
Die Verwaltung wird in der Mitteilungsvorlage zum Schulausbau fortlaufend über den Stand der Maßnahme be-
richten.
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