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Vorstellung der Ergebnisse der Evaluation des Masterplans Mobilität

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bergheim
Datum2026-09-24
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Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 403/2026 Der Bürgermeister öffentlich Mitzeichnungen Dezernat: III 8.1 SWBM FBL: Fr. Dr. Laengner AbtL: Frau Dr. Laengner Verfasser/in: Herr Bourass Vorgesehene Beratungsfolge Gremium Datum A.f. Planung und Umwelt 24.09.2026 Rat 28.09.2026 TOP Vorstellung der Ergebnisse der Evaluation des Masterplans Mobilität Beschlussvorschlag Der Evaluationsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen des Master­ plans Mobilität entsprechend der im Rahmen der Evaluation aktualisierten Priorisierung zu konkretisieren und suk­ zessive umzusetzen. Erläuterungen: 1. Zielsetzung Der Masterplan Mobilität dient als gesamtstädtische, verkehrsträgerübergreifende und umsetzungsorientierte Mobilitätsstrategie der Kreisstadt Bergheim. Ziel der Evaluation ist es, den bisherigen Umsetzungsstand des Masterplans zu überprüfen, die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen und veränderten Rahmenbedin­ gungen zu berücksichtigen und daraus eine aktuelle Priorisierung der weiteren Umsetzung abzuleiten. 2. Sachverhalt Der Masterplan Mobilität der Kreisstadt Bergheim wurde durch den Rat der Kreisstadt Bergheim in seiner Sit­ zung am 21.03.2022 als gesamtstädtische, verkehrsträgerübergreifende und umsetzungsorientierte Mobilitäts­ strategie beschlossen (siehe Beschlussvorlage 108/2022). Mit dem Masterplan wurden auf Grundlage einer umfassenden Betrachtung der verschiedenen Verkehrsträger Ziele, Maßnahmen und Maßnahmenprogramme für eine nachhaltige, sichere und zukunftsfähige Mobilitätsent­ wicklung in der Kreisstadt Bergheim entwickelt. Der Rat hat die Verwaltung seinerzeit unter anderem beauf­ tragt, die im Masterplan entwickelten Maßnahmen(-programme) entsprechend der in den Maßnahmensteck­ briefen dargestellten Priorisierung zu konkretisieren und sukzessive umzusetzen. Seit dem Beschluss des Masterplans haben sich sowohl die Rahmenbedingungen als auch die Möglichkeiten und Schwerpunkte der kommunalen Mobilitätsplanung weiterentwickelt. Gleichzeitig befinden sich verschie­ dene im Masterplan enthaltene Maßnahmen bereits in der Umsetzung bzw. wurden zwischenzeitlich umge­ setzt, weiterentwickelt oder durch andere Planungen und Konzepte konkretisiert. Vor diesem Hintergrund wurde der Masterplan Mobilität einer Evaluation unterzogen. Gegenstand der Evalua­ tion war insbesondere die Überprüfung des bisherigen Umsetzungsstandes der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen sowie die Betrachtung der seit der Erstellung des Masterplans eingetretenen Entwicklungen und Veränderungen. Darüber hinaus wurden bestehende Handlungsbedarfe und Ansatzpunkte für die weitere Um­ setzung des Masterplans untersucht. Ein wesentlicher Bestandteil der Evaluation ist die Überprüfung und Aktualisierung der ursprünglichen Priori­ sierung der Maßnahmen. Auf dieser Grundlage wird eine Neupriorisierung vorgenommen, die den aktuellen Sachstand, die zwischenzeitlich erfolgten Umsetzungsschritte sowie die aktuellen Handlungsbedarfe berück­ sichtigt. Die Evaluation dient damit insbesondere dazu, die weitere Umsetzung des bereits beschlossenen Mas­ terplans auf eine aktuelle fachliche Grundlage zu stellen und die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Der nun vorliegende Evaluationsbericht zum Masterplan Mobilität der Kreisstadt Bergheim wird am 24.09.2026 im Ausschuss für Planung und Umwelt vorgestellt. Die Evaluation wurde durch das Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Rödel & Pachan aus Kamp-Lintfort erarbeitet. Die Gesamtkosten von 8.806 € für die Evaluation wurden zu 80 % aus Fördermitteln der „Förderrichtlinien für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ 1. Fortsetzungsblatt zu TOP (FöRi-MM), die bereits für die Erstellung des Hauptberichts beantragt worden waren, und zu 20 % aus Eigen­ mitteln des Haushaltskontos 52910220 „Projekte Klimaschutzmaßnahmen und Mobilität“ finanziert. Der beauf­ tragte Gutachter wird ergänzend zum schriftlichen Evaluationsbericht die wesentlichen Ergebnisse der Evalua­ tion sowie zentrale Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in einer Präsentation in der Ausschusssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Mit der Kenntnisnahme des Evaluationsberichtes und der darauf aufbauenden Neupriorisierung soll die Grund­ lage für die weitere Umsetzung des Masterplans Mobilität geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen entspre­ chend ihrer aktualisierten Priorität weiter konkretisiert und unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen, finanziellen, personellen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen sukzessive umgesetzt werden. Die Evaluation ersetzt dabei nicht den im Jahr 2022 gefassten Grundsatzbeschluss zum Masterplan Mobilität. Vielmehr stellt sie eine Überprüfung des bisherigen Umsetzungsstandes und eine Aktualisierung der Prioritäten für die weitere Umsetzung dar. Der Evaluationsbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Präsentation des Gutachters wird als An­ lage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt. 3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit) entfällt 4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus­ haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen) Mit der Kenntnisnahme des Evaluationsberichtes und der Neupriorisierung der Maßnahmen sind zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen ergeben sich jeweils im Rahmen ihrer weiteren Kon­ kretisierung und Umsetzung. Soweit hierfür Haushaltsmittel erforderlich sind, werden diese im Rahmen der je­ weiligen Haushaltsaufstellungen bzw. Einzelvorlagen dargestellt. Bestehende Fördermöglichkeiten sollen bei der Umsetzung der Maßnahmen weiterhin berücksichtigt und geprüft werden. 5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021) Die Evaluation des Masterplans Mobilität selbst hat keine unmittelbaren klimaschutzrelevanten Auswirkungen. Die weitere Umsetzung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen kann insbesondere durch die Förderung des Umweltverbundes, des Rad- und Fußverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie weiterer nachhaltiger Mobilitätsangebote zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen beitragen. Die konkreten Auswirkungen sind von der jeweiligen Maßnahme abhängig. 6. Bürgerbeteiligung Im Rahmen der Evaluation wurde der bisherige Umsetzungsstand des Masterplans überprüft. Die weitere Kon­ kretisierung und Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Erforder­ nisse und kann, soweit erforderlich, durch geeignete Formen der Bürger- und Akteursbeteiligung begleitet wer­ den. Relevante Bergheimer Interessengruppen wurden im Rahmen eines Workshops an der Erarbeitung des Evaluierungsbericht beteiligt. 7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt) Die Überprüfung der weiteren Umsetzung erfolgt im Rahmen der laufenden Maßnahmenumsetzung und an­ hand der im Evaluationsbericht dargestellten Priorisierung und Empfehlungen. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen sowie die weitere Entwicklung der Mobilität in der Kreisstadt Bergheim sollen im Rahmen der bestehenden Berichts- und Evaluationsstrukturen fortlaufend betrachtet und bei Bedarf erneut bewertet werden.

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