Startseite › Stadt Bergheim › Dokument
Wesentliche Eckpunkte zur Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) am Standort "Schule am Schwarzwasser" in Bergheim - Ahe
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 394/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: III
II FBL 5
FBL: Herr Gal
AbtL: ./.
Verfasser/in: Herr Baum
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Bildung, Sport und Kultur 22.09.2026
TOP Wesentliche Eckpunkte zur Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) am Standort
"Schule am Schwarzwasser" in Bergheim - Ahe
Beschlussvorschlag
Die wesentlichen Eckpunkte zur Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) am Standort „Schule am
Schwarzwasser“ in Bergheim - Ahe werden zur Kenntnis genommen. Der Durchführung wird zugestimmt un-
ter dem Vorbehalt, dass im Doppelhaushalt 2027 /2028 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Mensa für die „Schule am Schwarzwasser“ am Standort Bergheim
- Ahe zur Deckung der steigenden Bedarfe und zur Erfüllung des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf
einen OGS-Betreuungsplatz.
2. Sachverhalt
2.1 Einleitung
Mit dem am 21.06.2021 durch den Rat beschlossenen infrastrukturellen Schulentwicklungsplan für den Primar-
bereich wurde ebenfalls aufgrund der stetig steigenden Bedarfe und des landesgesetzlich geltenden Rechtsan-
spruchs auf einen OGS-Betreuungsplatz ab dem 01.08.2026 die sukzessive Ertüchtigung der Offenen Ganztags-
schulen am Schulstandort der „Schule am Schwarzwasser“ -Ahe für eine 100% Abdeckung dieses Bedarfs be-
schlossen.
Am 24.10.2022 wurde vom Rat (siehe Vorlage 266/2022) die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS)
gem. § 41 Abs. 1 (m) GO NRW durch bauliche Maßnahmen beschlossen. Zur Gewährleistung dieses ab dem
Jahr 2026 sukzessive einsetzenden OGS-Rechtsanspruchs ist der Neubau einer Mensa erforderlich.
2.2 Gebäudeplanung
Der Neubau der Mensa an der „Schule am Schwarzwasser“ wird auf Grund der Grundstückssituation und der
vorhandenen Schulbebauung als eingeschossiger Baukörper mit Satteldach auf der süd-östliche Ecke des
Schulgeländes errichtet. Der Pausenhof wird so nur in geringem Maße von dem Baukörper tangiert.
Das freistehende Mensagebäude mit abgerundeten Gebäudeecken fügt sich harmonisch in das Gebäudeensem-
ble der Grundschule ein und fasst den Schulhof an der bisher offenen Ecke. Große Fenster sorgen für viel Ta-
geslicht im Innenraum, während der kompakte Bau funktionale Essens- und Aufenthaltsbereiche bietet.
Die geplante Mensa bietet 116 Essplätze für 232 Schüler-innen und wird über einen Windfang erschlossen.
Angrenzend an die Mensa befindet sich die Küche mit Nebenräumen und die Essensausgabe.
Der Zugang zu diesen Bereichen erfolgt über einen separaten Eingang auf der östlichen Gebäudeseite.
Die Gebäudetechnik befindet sich im Wesentlichen im Dachraum. Die für den Betrieb der Mensa erforderliche
Lüftungsanlage kann im Sommer im Bedarfsfall über die Wärmepumpe gekühlte Außenluft in den Speiseraum
leiten.
Der Neubau der Mensa wird als barrierefreies Gebäude und gemäß den energetischen Anforderungen geplant.
Es kommen ausschließlich schadstofffreie, zertifizierte Baustoffe zur Anwendung. Die Außenwände werden aus
Gründen der Nachhaltigkeit mit einer Holzverkleidung versehen. Die innere und äußere Gestaltung wird mit
hochwertigen Baustoffen erzielt. Das leicht geneigte Satteldach wird begrünt und mit einer Photovoltaikanlage
1. Fortsetzungsblatt zu TOP
ergänzt.
Das Architekturbüro aig+ wird die Planung im Ausschuss vorstellen.
2.3 Kosten
Die Kosten einschl. Nebenkosten betragen voraussichtlich rd. 3.500.000 Euro. Im aktuellen Doppelhaushalt
sind für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 1.620.000 € eingeplant.
2.4 Termine
In Abhängigkeit von der Genehmigung des Bauantrages soll mit den Bauarbeiten im IV. Quartal 2027 begon-
nen werden. Die Inbetriebnahme ist bis zum 01.08.2029 geplant.
Die Planung des OGS-Anbaus ist in enger Abstimmung mit der Schulleiterin und der Leiterin der offenen Ganz-
tagsschule erfolgt.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
Einsparmöglichkeiten wurden und werden in allen Planungsphasen geprüft und berücksichtigt.
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus-
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
Die Baukosten für den Neubau werden im Haushalt unter dem Investitionskonto I I210302-10 in der PG
030.020 wie folgt dargestellt:
Aktuell stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:
2026: 180.000 €
2027: 720.000 €
2028: 720.000 €
Dieser Haushaltsansatz basiert auf den überschlägigen Baukostenermittlungen der Machbarkeitsstudie
aus dem Jahr 2021. In den dazwischenliegenden Jahren haben sich die Rahmenbedingungen im Bausek-
tor jedoch erheblich verändert. Neben globalen Krisen, Lieferengpässen und massiv gestiegenen Material-
und Lohnkosten haben vor allem erheblich verschärfte gesetzliche Vorgaben im Bereich Energieeffizienz
und Klimaschutz zu deutlichen Kostensteigerungen geführt. Weiterhin wird erstmalig eine aktive Kühlung
über die Lüftungsanlage vorgesehen, um einen ungestörten Betrieb des Neubaus auch bei hohen Außen-
temperaturen zu gewährleisten. Dies ist eine Reaktion auf die Erfahrungen des letzten Sommers mit einer
hohen Hitzebelastung. Zudem ist die Planung im Vergleich zur damaligen Grobkonzeption deutlich detail-
lierter ausgearbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt worden, wodurch nunmehr realistischere und
bedarfsgerechtere Gesamtkosten ausgewiesen werden.
Dies führt nun zu einem Bedarf in Höhe von 3.500.000€, welcher wie folgt in den entsprechenden Haus-
haltsjahren durch Neuanmeldungen für den Entwurf des Doppelhaushalts 2027 / 2028 beantragt wird:
2026: 180.000 €
2027: 1.700.000 €
2028: 1.620.000 €
Die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ist abhängig von der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2027 /2028.
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
Als klimaschutzrelevante Maßnahme ist für den Neubau ein begrüntes Dach geplant. Zur Einsparung von CO-
2
Emmissionen wird eine Photovoltaikanlage realisiert. Die leicht geneigte Dachfläche eignet sich in der geplan-
ten Ausrichtung und Form, um sowohl ein begrüntes Dach als auch eine Photovoltaikanlage zu errichten. Das
Gebäude wird über eine Wärmepumpe beheizt. Fossile Energieträger kommen nicht zum Einsatz.
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
2. Fortsetzungsblatt zu TOP
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
Eine Termin- und Kostenkontrolle wird geführt. Im Ausschuss wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage zum
Schulausbau sowie anhand von Projektberichten fortlaufend über den Stand der Maßnahme berichtet.
Text aus PDF extrahiert