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Wiederherstellung Kölner Straße - WAP198/ ISEK A.15, hier: Versetzung der Bestandsbäume

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Münstereifel
Datum2026-09-22
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.08.2026 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 196-XII/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 22.09.2026 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wiederherstellung Kölner Straße - WAP198/ ISEK A.15, hier: Versetzung der Bestandsbäume __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Peter Lanzerath / Frau Haltenhof __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan- mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts- ( ) Kostenstelle Konto rechtlich zur Verfügung ________________ _____________ ( ) ja / ( ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 196-XII/Z-1 1. Sachverhalt: Im Bau- und Feuerwehrausschuss am 05.05.2026 wurde einstimmig beschlossen, den Versuch zu unternehmen, die 5 vorhandenen ILEX-Bäume an der Kölner Straße im Zuge der Bauarbeiten zu versetzen. Dazu sollten verwaltungsseitig mögliche neue Standortvorschläge gemacht werden. Zur Auswahl standen hier zunächst zwei mögliche zukünftige Standort. Der Schleidpark oder der Wallgraben. Im Zuge der Standortauswahl wurde der Friedhof Bad Münstereifel als dritter mögli- cher Standort mit in die Überlegungen einbezogen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, bietet der Friedhof in Bad Münstereifel, aus Sicht der Verwaltung, die besten Standortvoraussetzungen, zumal dort gerade auch die Wiederherstellungs- maßnahmen zur Beseitigung der Flutschäden stattfinden und hierzu im Herbst die noch ausste- henden abschließenden Pflanzarbeiten durchgeführt werden sollen. Diese Einschätzung wird auch seitens der Friedhofsverwaltung geteilt. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung wären hierzu entsprechend mögliche zukünftige Stand- orte festzulegen. Die 5 ILEX-Bäume könnten dann, entsprechend des Baufortschritts an der Kölner Straße im Herbst, an den neuen Standorten auf dem Friedhof Bad Münstereifel, versetzt werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept Die Kosten für das Versetzen der Bäume liegen voraussichtlich bei ca. 40.000 €. Die entstehenden Kosten sind im Rahmen der Wiederaufbaumaßnahme Kölner Straße abbildbar. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Auswirkungen auf den Klimawandel Straßenbäume haben einen signifikant positiven Einfluss auf das Mikroklima hinsichtlich Abkühlung durch Schatten, Evapotranspiration, Verbesserung der Luftqualität, Lärmdämpfung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Reduzierung des Wärmeinseleffekts. 8. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die 5 Bestandsbäume auf den Friedhof in Bad Münstereifel zu versetzen. Die vorgeschlagenen Standorte werden in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung vor Ort final getrof- fen.

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