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Habitatmodellierung und Erstellung von Maßnahmenplänen für Kleinabendsegler und Graues Langohr hier: Zustimmung zur Vergabe von Planungsleistungen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-09-30
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Kreis Euskirchen V 158/2026 Der Landrat Datum: 11.09.2026 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität 16.09.2026 Kreisausschuss 30.09.2026 Habitatmodellierung und Erstellung von Maßnahmenplänen für Kleinabendsegler und Graues Langohr hier: Zustimmung zur Vergabe von Planungsleistungen Sachbearbeitung: Herr Striffler Tel.: 153 Amt: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Hessenius Produkt: 130 55402 Zeile: 13 Kreis- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. kämmerer Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vergabe von Planungsleistungen zur Habitatmodellierung und Erstellung von Maßnahmenplänen für Kleinabendsegler und das Graue Langohr im Kreis Euskirchen zu. Der Auftrag soll nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. - 2 - Begründung: Im Kreis Euskirchen sind insgesamt 20 Fledermausarten nachgewiesen, wobei 13 FFH-Gebiete als Winterquartiere oder Wochenstuben dienen. Gemäß der FFH-Richtlinie zählen alle Fledermäuse zu den Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV), sodass die Behörde verpflichtet ist, für alle Arten einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Der aktuelle Zustand ist für das Graue Langohr und den Kleinabendsegler als ungünstig eingestuft. Da viele bekannte Wochenstuben außerhalb der FFH-Gebiete liegen, werden sie durch die bestehenden Maßnahmenkonzepte nicht abgedeckt. Zur Verbesserung des ungünstigen Erhaltungszustands der beiden Fledermausarten Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) und Graues Langohr (Plecotus austriacus) sollen Habitatmodellierungen verbunden mit einer Geodatenanalyse im Nahbereich bekannter Wochenstuben und Maßnahmenpläne über die bestehenden FFH-Maßnahmenkonzepte hinaus erstellt werden. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, den Erhaltungszustand der beiden genannten Arten durch standort- und artspezifische Planungen zu verbessern. Die Aktivitäten sollen die vorhandenen FFH- Maßnahmenkonzepte ergänzen und direkt auf die verbleibenden Vorkommen zugeschnitten sein. Für das Graue Langohr sollen Geodatenanalysen mit Vor-Ort-Ermittlungen kombiniert werden, um im Umkreis von zwei Kilometern um die bekannten Wochenstuben potenzielle Nahrungshabitate und Flugleitstrukturen zu kartieren. Auf dieser Grundlage werden pro Wochenstubenquartier konkrete Maßnahmenpläne erstellt, um die strukturreichen Jagdhabitate in Siedlungs- und Kulturlandschaft gezielt zu sichern. Für den Kleinabendsegler erfolgt eine Habitatmodellierung zur Priorisierung von Altbaumbeständen und Waldbereichen mit Quartierpotenzial. Diese Flächen werden nach Kriterien wie Schutzgebietszugehörigkeit, öffentlichem Eigentum und Vernetzungspotenzial bewertet. Die daraus resultierende Prioritätenliste dient als Grundlage für gezielte Bestandsaufnahmen und die Entwicklung nachfolgender Maßnahmenkonzepte. Habitatmodellierung und Maßnahmenpläne ermöglichen eine effiziente Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Kleinabendsegler und Grauem Langohr. Langfristig sollen die Kleinabendsegler-Habitate und die bekannten Wochenstubenquartiere des Grauen Langohrs stabilisiert und ein günstiger Erhaltungszustand erreicht werden. Die Maßnahme soll noch in 2026 fertiggestellt werden. Die Kosten für die Planungsleistung belaufen sich auf voraussichtlich 40.000 €. Zur Finanzierung der Maßnahme wird eine Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) in Anspruch genommen. Der Förderbescheid liegt mit Datum vom 07.09.2026 vor. Der Fördersatz beträgt 70 %. Der Eigenanteil in Höhe von 30 % wird aus Ersatzgeldern finanziert. Damit führt die Maßnahme zu keiner Belastung des umlagefinanzierten Kreishaushalts. gez. Ramers Landrat

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