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Stand und Perspektiven des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW und Busse im Kreis Siegen-Wittgenstein Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Kreis Siegen-Wittgenstein |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KREISTAG
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Dezernat / Referat / Amt Telefon-Nummer Dez./Ref./AL Datum
Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und 0271 333-1168 03.09.2026
Mobilität
Aktenzeichen Drucksache ö / nö
Stab 258/2026 1. Ergänzung öffentlich
Bau- und Verkehrsausschuss, Klimafolgenanpassung am 21.09.2026
Stand und Perspektiven des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW
und Busse im Kreis Siegen-Wittgenstein
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
Sachdarstellung:
Die Verwaltung beantwortet die einzelnen Fragestellungen wie folgt:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Kreisverwaltung über den aktuellen Bestand an Ladein-
frastruktur für batterieelektrische LKW und Busse im Kreis Siegen-Wittgenstein vor?
LKW:
Im Kreis Siegen-Wittgenstein stehen derzeit keine öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten zur
Verfügung, die speziell für den Einsatz von E-LKW ausgelegt bzw. entsprechend ausgebaut sind
(vgl. beispielsweise die eTrucker-App).
Auf dem Autohof in Wilnsdorf werden derzeit zwei speziell für LKW konzipierte Schnellladesäulen
und eine weitere für PKW bzw. Sattelzugmaschinen ohne Auflieger (sechs Ladepunkte, jeweils
400kW) errichtet und bald freigegeben. Eine vierte Säule ist in Planung.
Insbesondere im Fernverkehr werden daher in der Regel bereits bestehende Schnellladeinfra-
strukturen genutzt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können die Auflieger bzw. Anhänger da-
bei abgesattelt werden, sodass die Zugmaschine den jeweiligen Ladepunkt nutzen kann. Die Zug-
maschine kann grundsätzlich auch an für Pkw ausgelegten Ladepunkten geladen werden, sofern
die technischen und räumlichen Voraussetzungen dies zulassen.
Darüber hinaus verfügen einzelne Unternehmen im Kreisgebiet über Ladeinfrastruktur auf ihren
eigenen Betriebsgeländen, die insbesondere für das sogenannte Depotladen genutzt wird. Der
Kreisverwaltung sind entsprechende Standorte teilweise bekannt. Eine vollständige bzw. abschlie-
ßende Übersicht über die im Kreisgebiet vorhandene betriebliche Ladeinfrastruktur für E-LKW liegt
derzeit jedoch nicht vor.
Bus:
Derzeit wird im Kreisgebiet keine Infrastruktur für alternative Antriebe im Busverkehr vorgehalten.
2. Sind der Kreisverwaltung Planungen oder konkrete Projekte zum Neu- oder Ausbau ent-
sprechender Ladeinfrastruktur bekannt? Wenn ja, wo befinden sich diese und in wel-
chem Planungs- oder Umsetzungsstand sind sie?
LKW:
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Der Standort des Siegerland-Flughafens als verkehrsgünstig gelegener Knotenpunkt aufgrund der
Nähe zur Autobahn und zur B54 als Verbindung zwischen A45 und A3 bietet ideale Voraussetzun-
gen für die Ansiedlung einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Es finden Sondierungsgespräche
mit Projektentwicklern statt.
Bus:
Im Zuge der Umsetzung des Nahverkehrsplans (DS 92/2025) und der Beschlussfassung zur Vor-
abbekanntmachung (DS 90/2025) wird Infrastruktur für alternative Antriebe im öffentlichen Perso-
nennahverkehr (ÖPNV) entstehen.
Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der Clean Vehicles Directive (CVD) [EU 2019/1161]. In
Deutschland wird diese durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBe-
schG) umgesetzt, wodurch verbindliche Mindestquoten für emissionsarme und -freie Fahrzeuge
bei öffentlichen Beschaffungen festgelegt werden.
Die Beschlussfassung zur Vorabbekanntmachung sieht vor, die Verkehrsleistungen antriebsoffen
auszuschreiben, sodass batterieelektrische oder brennstoffzellengetriebene Fahrzeuge als emis-
sionsfreie Busse zum Einsatz kommen können. Zu erwarten ist, dass im Zuge der Ausschreibung
der Verkehrsleistungen batterieelektrische Fahrzeuge und demzufolge auch Ladeinfrastruktur zum
Einsatz kommen werden. Der Verwaltung sind keinerlei batterieelektrische Stadtbusflotten be-
kannt, welche im Linienverkehr nicht im Depot laden, sondern auf öffentliche Ladepunkte ange-
wiesen wären.
3. Welche Rolle sieht die Kreisverwaltung für den Kreis Siegen-Wittgenstein bei der Koor-
dinierung des Ausbaus einer Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutz-
fahrzeuge?
LKW:
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-LKW liegt nicht im Kernaufgabengebiet der Kreisverwal-
tung, sondern findet privatwirtschaftlich statt und wird bisweilen bundes- und landesseitig geför-
dert.
Bus:
Im Rahmen der Ausschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) sind die Bieter aufgefordert, auf
Grundlage der vorgegebenen Verkehrsleistung ein entsprechendes Betriebskonzept zu erarbei-
ten. In diesem Zusammenhang kann auch die Prüfung und Planung geeigneter Standorte für die
Errichtung von Ladeinfrastruktur erforderlich sein. Hierzu werden von den Bietern potenziell geeig-
nete Standorte identifiziert, geprüft und in das jeweilige Betriebskonzept integriert.
4. Welche Gespräche oder Kooperationen bestehen bereits mit den kreisangehörigen
Kommunen, Energieversorgern, Netzbetreibern, Verkehrsunternehmen, Speditionen
oder der Autobahn GmbH des Bundes zum Ausbau entsprechender Ladeeinrichtun-
gen?
LKW:
Die Verwaltung hat sich bereits wiederholt mit verschiedenen relevanten Akteuren zum Thema
Ladeinfrastruktur für E-Lkw ausgetauscht. Hierzu zählen insbesondere Gespräche und Abstim-
mungen mit Unternehmen aus dem Speditions- und Verkehrsgewerbe sowie mit Energieversor-
gungsunternehmen und Netzbetreibern.
Dabei wurden sowohl die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Errichtung von Ladeinfrastruktur als
auch die hierfür erforderlichen infrastrukturellen und netzseitigen Rahmenbedingungen erörtert.
Darüber hinaus wurde das Thema Ladeinfrastruktur für E-LKW im Rahmen des Projekts ÖKO-
PROFIT aufgegriffen und entsprechende Informationen zu Fördermöglichkeiten an Unternehmen
aus dem Speditionsgewerbe weitergegeben.
Die bisherigen Gespräche haben insbesondere dazu beigetragen, das Thema bei den relevanten
Akteuren zu sensibilisieren und mögliche Handlungs- und Entwicklungsperspektiven auszuloten.
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Bus:
Gespräche mit den Bietern erfolgen erst im Rahmen des Ausschreibungsprozesses.
5. Wie bewertet die Kreisverwaltung den zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur für bat-
terieelektrische LKW und Busse im Kreisgebiet vor dem Hintergrund der Elektrifizierung
des Güterverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs?
LKW:
Der Straßengüterverkehr befindet sich in einem dynamischen Transformationsprozess, in dem
batterieelektrische Lkw zunehmend an Bedeutung gewinnen. Neben den klimapolitischen Vortei-
len sprechen insbesondere wirtschaftliche und betriebliche Aspekte für einen weiteren Hochlauf.
Hierzu zählen unter anderem die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw, geringere Betriebs- und
Wartungskosten, die Nutzung von Depotlademöglichkeiten sowie zusätzliche Erlösmöglichkeiten
über die THG-Quote. Die CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut und die Möglichkeit, das zulässige
Gesamtgewicht bestimmter Elektro-Lkw auf bis zu 42 t zu erhöhen, unterstützen diese Entwicklung
zusätzlich.
Mit dem zunehmenden Einsatz batterieelektrischer LKW steigt der Bedarf an leistungsfähiger
Ladeinfrastruktur. Dies betrifft insbesondere Schnellladeangebote entlang von Autobahnen und
Fernstraßen sowie Ladeinfrastruktur an Logistikstandorten und in Gewerbegebieten. Technologi-
sche Fortschritte bei Reichweite, Ladeleistung und Fahrzeugverfügbarkeit reduzieren bestehende
technische Hürden. Eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur bleibt daher eine zentrale Vorausset-
zung für die weitere Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Güterverkehrs.
Insgesamt wurden im Jahr 2025 bundesweit 390.987 Nutzfahrzeuge neu zugelassen, darunter
30.452 BEV (rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit einer Batterie und
einem Elektromotor fahren) und 6.503 Plug-in-Hybride (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und
Elektromotor, deren Batterie extern geladen werden kann). Der Anteil von BEV und Plug-in-Hybri-
den bei den Nutzfahrzeugen betrug damit 9,5 Prozent (Quelle Kraftfahrt-Bundesamt; Pressemit-
teilung Nr. 01/2026; Jahresbilanz 2025).
Bus:
Für den Bus-ÖPNV wird auf die Ausschreibung des NVPs mit den drei Linienbündel für den Kreis
Siegen-Wittgenstein verwiesen.
Auch im Fernbusverkehr ist eine zunehmende Elektrifizierung zu beobachten. Während batterie-
elektrische Antriebe bislang insbesondere im Stadt- und Regionalverkehr zum Einsatz kommen,
gewinnen sie zunehmend auch für den Einsatz auf längeren Strecken an Bedeutung. Nach Anga-
ben des aktuellen Marktberichts von Mordor Intelligence weisen batterieelektrische Busse im Fern-
busverkehr derzeit zwar noch einen vergleichsweise geringen Marktanteil auf, zugleich wird für
diesen Antriebsbereich jedoch eine überdurchschnittliche Marktentwicklung prognostiziert. Für den
Zeitraum 2026 bis 2031 wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 12,43 % erwartet
(Quelle: Mordor Intelligence, Intercity Bus Travel Market – Growth, Trends, and Forecasts, 2026–
2031)
6. Welche Förderprogramme von Bund, Land oder Europäischer Union stehen derzeit für
den Ausbau einer solchen Infrastruktur zur Verfügung und welche Möglichkeiten sieht
die Kreisverwaltung, diese für Projekte im Kreisgebiet zu nutzen?
LKW:
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterie-
elektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen,
die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher
Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
Das Land NRW im Programm Progress.nrw – Emissionsarme Mobilität fördert zudem Unterneh-
men mit dem aktuellen Schwerpunkt auf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Eine An-
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tragstellung ist jährlich von Mitte Februar bis Anfang Dezember möglich. Förderfähig sind über
diesen Fördertopf Umsetzungskonzepte (50%, max. 10.000 €), Schnellladeinfrastruktur für E-LKW
(30% bis 30.000 € pro Ladepunkt, inkl. Netzanschluss und Batteriespeicher) und AC-Laden am
Arbeitsplatz. Außerdem können zinsvergünstigte Kredite der NRW.Bank.Invest Zukunft (bis 20%
Tilgungsnachlass für KMU; Darlehen bis 10. Mio. €; Finanzierung bis 100%) und Landesbürgschaf-
ten über die Bürgschaftsbank NRW für KMU (50-80%ige Ausfallbürgschaften bis 2,0 Mio. €) er-
möglicht werden.
Bus:
Im Bereich der ÖPNV-Infrastruktur steht das Landesförderprogramm nach § 12 und § 13 ÖPNVG
NRW zur Verfügung. Hiernach werden bis zu 90% der anrechenbaren Kosten gefördert. Zudem
bestehen Fahrzeugförderprogramme von Bund und Land wonach Förderungen für die Mehrkosten
bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug mög-
lich sind. Hierbei sind sich stetig ändernde Förderbedingungen und Förderhöhen zu beachten, so
dass im Zuge der Ausschreibung stets die Fördermöglichkeiten mitbetrachtet werden.
7. Welche Überlegungen oder Planungen bestehen seitens der Kreisverwaltung, eine
kreisweite Strategie oder ein Infrastrukturkonzept für den Aufbau von Ladeeinrichtun-
gen für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge zu entwickeln oder zu unterstützen,
und wie wird eine gegebenenfalls ablehnende Haltung begründet?
LKW:
Derzeit bestehen keine Planungen für eine kreisweite Strategie bzw. ein Infrastrukturkonzept für
den Kreis Siegen-Wittgenstein. Es finden jedoch punktuell Gespräche mit potenziellen Betreibern
von Ladeinfrastrukturen (z. B. für den Standort Siegerland-Flughafen) statt.
Der Ausbau erfolgt im Wesentlichen marktgetrieben durch die jeweiligen Betreiber und Anbieter.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche im Kreisgebiet ansässige Speditionen
schwerpunktmäßig im regionalen bzw. näheren überregionalen Verkehr tätig sind. Für diese Ein-
satzbereiche bietet sich insbesondere das sogenannte Depotladen auf den jeweiligen Betriebs-
bzw. Unternehmensstandorten an. Die Planung und Errichtung entsprechender Ladeinfrastruktur
kann dort bedarfsgerecht an den betrieblichen Anforderungen und Fahrzeugumläufen ausgerichtet
werden.
Für den überregionalen Fernverkehr sind hingegen insbesondere leistungsfähige Ladeangebote
an den Hauptverkehrsachsen von Bedeutung. Hierzu zählen vor allem Standorte an Autobahnen
sowie in geringerem Umfang geeignete Standorte entlang wichtiger Bundesstraßen. Die Einfluss-
und Steuerungsmöglichkeiten des Kreises auf die Entwicklung solcher Standorte sind jedoch be-
grenzt.
Bus:
Ausgeschrieben wird eine mögliche Übernahme der ÖPNV-Infrastruktur durch den Kreis Siegen-
Wittgenstein nach Ende der Vergabelaufzeit, die sich nach 10 Jahren oder mit einer optionalen
Verlängerung nach 15 Jahren ergibt.
8. Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, ihre Rolle als ÖPNV-Aufgabenträger,
Genehmigungs- und Planungspartner sowie als regionaler Koordinator zu nutzen, um
Ladeinfrastruktur für Busse und schwere Nutzfahrzeuge frühzeitig mitzudenken?
LKW:
In ihrer Rolle als „regionaler Koordinator“ bestehen nur begrenzte Möglichkeiten. Siehe Antwort zu
Frage 7.
Bus:
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Die Kreisverwaltung und die Kommunen können Flächenverfügbarkeiten für Standorte prüfen, so-
fern Anfragen von Bietern im Zuge der Ausschreibung der drei Linienbündel bestehen.
9. Die NOW nennt beim Bundesprogramm ausdrücklich Ladeinfrastruktur, Netzanschluss,
Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagement als förderfähig. Prüft die Kreisver-
waltung, ob sie Unternehmen, Kommunen oder Verkehrsunternehmen im Kreisgebiet
aktiv bei der Identifikation und Nutzung aktueller Förderprogramme unterstützen kann,
etwa durch Informationsangebote, Bündelung von Standortvorschlägen oder gemein-
same Förderkulissen? Mit der Bitte um eine umfängliche Antwort.
LKW:
Die Kreisverwaltung hat punktuell verschiedene Unternehmen über entsprechende Angebote in-
formiert.
Derlei Beratungsangebote werden z.B. von der IHK Siegen bereitgestellt, zuletzt in Form einer
Informationsveranstaltung im dortigen Verkehrsausschuss.
In der kommenden Zeit sind weitere Angebote zu den Themen Mobilität, Elektrifizierung und
Ladeinfrastruktur geplant (z.B. im Rahmen des RegionalForums).
Bus:
Die Förderung von Elektromobilität ist zunächst nur bis 2026 vorgesehen. Ergänzende und an-
knüpfende Fördermodalitäten werden stets betrachtet und gewertet, insbesondere im Zuge der
NVP-Ausschreibung, was im Wesentlichen die Fahrzeugförderung betrifft.
10. Welche Auswirkungen erwartet die Kreisverwaltung aus den europäischen AFIR-Vorga-
ben sowie aus dem vom Bund geplanten E-LKW Schnellladenetz auf den Kreis Siegen-
Wittgenstein, und welche Standorte im Kreisgebiet oder in unmittelbarer Nachbarschaft
könnten davon betroffen sein?
LKW:
Die Kreisverwaltung erwartet durch die AFIR-Vorgaben eine deutliche Verbesserung der Nutzer-
freundlichkeit sowie der Transparenz bei der bestehenden Ladeinfrastruktur, vor allem beim soge-
nannten Adhoc-Laden, also der Ladevorgänge ohne Abo oder Mitgliedschaft bei dem jeweiligen
Betreiber. Speziell für Großabnehmer wie Speditionen sollen die europaweiten Standards die Pla-
nungssicherheit und das Flottenmanagement verbessern.
Die Aufträge der Autobahn GmbH für den Aufbau des E-Lkw-Schnellladenetzes auf unbewirtschaf-
teten Rastanlagen werden seitens der Kreisverwaltung als positiv bewertet, da sie den o.g. Hoch-
lauf der BEV im Schwerlastverkehr unterstützt und Engpässe an Ladeparks reduziert. Derzeit sind
Standorte an 124 unbewirtschafteten Parkplätzen vorgesehen, u.a. entlang der A45 in Siegen-
Wittgenstein (Quelle: https://www.autobahn.de/presse/mitteilung/autobahn-gmbh-vergibt-auftraege-
fuer-den-aufbau-des-e-lkw-schnellladenetzes-auf-unbewirtschafteten-rastanlagen).
Bus:
Die Vorgaben der AFIR betreffen in bestimmten Fällen auch nicht öffentlich zugängliche Ladein-
frastruktur, beispielsweise Ladeeinrichtungen auf Betriebshöfen von Verkehrs-unternehmen. Da-
mit sind auch die im ÖPNV tätigen Busunternehmen von den entsprechenden Vorgaben betroffen
und müssen diese bei der Planung und Errichtung entsprechender Ladeinfrastruktur berücksichti-
gen.
Der Landrat
Andreas Müller
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