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Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Holzwickede |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr.
2026/0089
S itzu n g s v orla g e
FB III - Finanzen
Vorlagendatum 25.08.2026
Verfasser/in: gez. Kisiolowski, Sven
FB-Leiter/in: gez. Heinrich, Andreas Vorlagenart öffentlich
Beteiligte:
Aktenzeichen 23 23 10 - 00/2027
Endzeichner/in: gez. I. Beigeordneter Kasischke
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.09.2026
Rat 24.09.2026
Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2027
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat be-
schließt, den kalkulatorischen Zinssatz für alle kostenrechnenden Einrichtungen einheitlich ab
dem Jahre 2027 auf 2,63 % festzulegen.
Kosten EUR Ergebnisrechnung Finanzrechnung; Teil B Jahr
Produkt: Produkt:
Sachkonto: Investitions-Nr.:
Mittel stehen Deckungsvorschlag:
keine finanziellen Aus- zur Verfügung
wirkungen
nur mit EUR zur
Verfügung
Begründung:
Bei Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen für
das Jahr 2018 wurde gewünscht, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Jahr 2019 vor der Gebüh-
renberechnung zu beraten und zu beschließen. Der Zinssatz wurde zuletzt nach Vorberatung im
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.07.2025 in
Höhe von 2,76 % ab dem Jahre 2026 beschlossen.
-2-
Die neue Fassung des § 6 KAG NRW lässt eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen
Kapitals entweder durch einen einheitlichen Nominalzinssatz oder aufgrund eines nach Eigen-
und Fremdkapital getrennten Mischzinssatzes zu.
Hierbei ist zu beachten, dass sich der einheitliche Zinssatz aus dem 30jährigen Durchschnitt der
Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergeben
soll. Dieser Zinssatz braucht nicht selbst berechnet zu werden, vielmehr wird dieser vom Gemein-
deprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) als Serviceleistung berechnet und veröffent-
licht. Für das Jahr 2027 wurde dieser Zinssatz mit 2,63333 % ermittelt (siehe Anlage 1).
Bei der zweiten Möglichkeit des Mischzinssatzes ist der Zinssatz für die durch Eigenkapital finan-
zierten Anlagen wie der zuvor genannte einheitliche Zinssatz zu berechnen (2,63%), der Zinssatz
für die durch Fremdkapital finanzierten Anlagen ist in Höhe des durchschnittlicher Fremdkapital-
zinses festzulegen. Dieser Zinssatz beträgt per 31.12.2025 für die Kommunalkredite der Ge-
meinde Holzwickede 1,40 %. Nach den jeweiligen Anteilen für Eigen- und Fremdkapital ergibt
sich nach Anlage 2 ein Mischzins von 2,02 %.
Die Gemeinde schließt sich der Empfehlung der gpaNRW an, die einen Einheitszinssatz von 2,63%
als kalkulatorischen Zinssatz ab 2027 in empfiehlt.
Anlagen:
Anlage 1 - Berechnung Einheitszinssatz zu Vorlagen-Nr. 2026-0089
Anlage 2 - Berechnung Mischzinssatz zu Vorlagen-Nr. 2026-0089
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