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Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHolzwickede
Datum2026-09-24
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Vorlagen-Nr. 2026/0089 S itzu n g s v orla g e FB III - Finanzen Vorlagendatum 25.08.2026 Verfasser/in: gez. Kisiolowski, Sven FB-Leiter/in: gez. Heinrich, Andreas Vorlagenart öffentlich Beteiligte: Aktenzeichen 23 23 10 - 00/2027 Endzeichner/in: gez. I. Beigeordneter Kasischke Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.09.2026 Rat 24.09.2026 Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2027 Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat be- schließt, den kalkulatorischen Zinssatz für alle kostenrechnenden Einrichtungen einheitlich ab dem Jahre 2027 auf 2,63 % festzulegen. Kosten EUR Ergebnisrechnung Finanzrechnung; Teil B Jahr Produkt: Produkt: Sachkonto: Investitions-Nr.: Mittel stehen Deckungsvorschlag: keine finanziellen Aus- zur Verfügung wirkungen nur mit EUR zur Verfügung Begründung: Bei Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2018 wurde gewünscht, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Jahr 2019 vor der Gebüh- renberechnung zu beraten und zu beschließen. Der Zinssatz wurde zuletzt nach Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.07.2025 in Höhe von 2,76 % ab dem Jahre 2026 beschlossen. -2- Die neue Fassung des § 6 KAG NRW lässt eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals entweder durch einen einheitlichen Nominalzinssatz oder aufgrund eines nach Eigen- und Fremdkapital getrennten Mischzinssatzes zu. Hierbei ist zu beachten, dass sich der einheitliche Zinssatz aus dem 30jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergeben soll. Dieser Zinssatz braucht nicht selbst berechnet zu werden, vielmehr wird dieser vom Gemein- deprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) als Serviceleistung berechnet und veröffent- licht. Für das Jahr 2027 wurde dieser Zinssatz mit 2,63333 % ermittelt (siehe Anlage 1). Bei der zweiten Möglichkeit des Mischzinssatzes ist der Zinssatz für die durch Eigenkapital finan- zierten Anlagen wie der zuvor genannte einheitliche Zinssatz zu berechnen (2,63%), der Zinssatz für die durch Fremdkapital finanzierten Anlagen ist in Höhe des durchschnittlicher Fremdkapital- zinses festzulegen. Dieser Zinssatz beträgt per 31.12.2025 für die Kommunalkredite der Ge- meinde Holzwickede 1,40 %. Nach den jeweiligen Anteilen für Eigen- und Fremdkapital ergibt sich nach Anlage 2 ein Mischzins von 2,02 %. Die Gemeinde schließt sich der Empfehlung der gpaNRW an, die einen Einheitszinssatz von 2,63% als kalkulatorischen Zinssatz ab 2027 in empfiehlt. Anlagen: Anlage 1 - Berechnung Einheitszinssatz zu Vorlagen-Nr. 2026-0089 Anlage 2 - Berechnung Mischzinssatz zu Vorlagen-Nr. 2026-0089

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