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Einrichtung von ABC-Klassen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Drs.-Nr.: 474.26
Bearbeitung: Frau Merx
Datum : 01.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Schulausschuss 23.09.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung von ABC-Klassen
x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro
Abtlg.
gez. Merx gez. Merx gez. Keune gez. Meurer gez. Jurczyk gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Der NRW-Landtag hat im Juli 2026 die Einführung der sogenannten ABC-Klassen beschlossen. Ziel
ist die Förderung der Sprachkompetenzen von Kita-Kindern, bevor sie in die Grundschule kommen.
Rund dreißig Prozent der Kinder verfügen bei der Einschulung nicht über die erforderlichen
Sprachkenntnisse.
Starten sollen die Klassen für Kinder, die ab dem 01.08.2029 schulpflichtig werden. Um frühzeitig
den Förderbedarf zu erkennen, wird die Schulanmeldung in NRW vom Herbst auf das Frühjahr
vorgezogen. Eine landesweit einheitliche Testung der Sprachkompetenzen soll im Frühjahr 28
erfolgen.
Inhaltlich sieht das Gesetz vor, dass förderbedürftige Kinder zwei Mal pro Woche für jeweils zwei
Stunden an ABC-Klassen teilnehmen. Der Lernort ist nicht vorgeschrieben, die Verantwortung für
die Durchführung liegt jedoch bei den Grundschulen.
Notwendige organisatorische Fragen, wie z.B. Festlegung der Lernorte, Beförderung der Kinder,
Kostenabwicklung etc. können erst beantwortet werden, wenn weitere Informationen des Landes
vorliegen. Dazu wurde eine Konzept-AG ABC-Praxis vom Schulministerium gebildet, um
sicherzustellen, dass bei der Entwicklung der konkretisierenden Vorgaben und
Unterstützungsangebote alle relevanten Perspektiven einbezogen werden.
Die Verwaltung bereit sich indessen auf das vorzuziehende Anmeldeverfahren und einen ggf.
zusätzlichen Personalaufwand sowie zusätzlichen Raumbedarfen vor.
Den Kindern einen guten und vertrauensvollen Start ins Schulleben zu ermöglichen, ist das
gemeinsame Ziel, an dem alle Beteiligten mit Engagement arbeiten.
Beschlussvorlage 474.26 Seite 2
Text aus PDF extrahiert