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Einrichtung von ABC-Klassen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-09-23
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Drs.-Nr.: 474.26 Bearbeitung: Frau Merx Datum : 01.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 23.09.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtung von ABC-Klassen x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. gez. Merx gez. Merx gez. Keune gez. Meurer gez. Jurczyk gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Der NRW-Landtag hat im Juli 2026 die Einführung der sogenannten ABC-Klassen beschlossen. Ziel ist die Förderung der Sprachkompetenzen von Kita-Kindern, bevor sie in die Grundschule kommen. Rund dreißig Prozent der Kinder verfügen bei der Einschulung nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse. Starten sollen die Klassen für Kinder, die ab dem 01.08.2029 schulpflichtig werden. Um frühzeitig den Förderbedarf zu erkennen, wird die Schulanmeldung in NRW vom Herbst auf das Frühjahr vorgezogen. Eine landesweit einheitliche Testung der Sprachkompetenzen soll im Frühjahr 28 erfolgen. Inhaltlich sieht das Gesetz vor, dass förderbedürftige Kinder zwei Mal pro Woche für jeweils zwei Stunden an ABC-Klassen teilnehmen. Der Lernort ist nicht vorgeschrieben, die Verantwortung für die Durchführung liegt jedoch bei den Grundschulen. Notwendige organisatorische Fragen, wie z.B. Festlegung der Lernorte, Beförderung der Kinder, Kostenabwicklung etc. können erst beantwortet werden, wenn weitere Informationen des Landes vorliegen. Dazu wurde eine Konzept-AG ABC-Praxis vom Schulministerium gebildet, um sicherzustellen, dass bei der Entwicklung der konkretisierenden Vorgaben und Unterstützungsangebote alle relevanten Perspektiven einbezogen werden. Die Verwaltung bereit sich indessen auf das vorzuziehende Anmeldeverfahren und einen ggf. zusätzlichen Personalaufwand sowie zusätzlichen Raumbedarfen vor. Den Kindern einen guten und vertrauensvollen Start ins Schulleben zu ermöglichen, ist das gemeinsame Ziel, an dem alle Beteiligten mit Engagement arbeiten. Beschlussvorlage 474.26 Seite 2

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