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Neubau des Europagymnasiums in Kerpen-Nord; hier: Überdachung von Fahrradstellplätzen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-09-23
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 19.1 / Hochbautechnik Drs.-Nr.: 425.26 Bearbeitung: Frau Maronde Datum : 24.07.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 23.09.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau des Europagymnasiums in Kerpen-Nord; hier: Überdachung von Fahrradstellplätzen x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 2026 Produktsachkonto: 212170191-0961103-I001890 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr: Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgendes Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2026 ff Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. x x … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). x … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. x Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. Frau Maronde gez. Marner i.V. gez. Marner gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beschließt, auf die geplante Errichtung der Fahrradstellplatzüberdachungen im Rahmen des Projektes Europagymnasium zu verzichten und beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung des Projektes entsprechend anzupassen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. Beschlussvorlage 425.26 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Noch Einmalkosten verfügbar Ausgaben / Aufwendungen € 34 34,6 Mio. 8,0 Mio. 46,2 Mio. 52,3 Mio. Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Saldo: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 425.26 Seite 3 KlimaCheck KLIMASCHUTZ Beschlussvorlage 425.26 Seite 4 vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder ☐ ☒ ☐ ☐ Wärme) aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☒ ☐ ☐ ☐ KLIMAFOLGENANPASSUNG vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und ☐ ☒ ☐ ☐ Überschwemmungsereignisse aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der ☐ ☒ ☐ ☐ menschlichen Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus? BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☐ ☒ ☐ ☐ Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus? Begründung: Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Bürgermeister beauftragt, Fördermöglichkeiten für eine Umzäunung der Fahrradstellplätze prüfen zu lassen und im Falle einer Förderung die Umsetzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung nimmt die Prüfung der Fördermöglichkeiten für die Umzäunung zum Anlass, im Zusammenhang mit der Umzäunung auch die bereits geplante Überdachung der Fahrradabstellplätze unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel erneut zu betrachten. Die Kosten für eine Umzäunung wurden bislang nicht weiter ermittelt, da aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands von einer Umzäunung mit gesichertem Zugang zunächst abgesehen wurde. Zudem wäre auch bei einer geförderten Umzäunung ein entsprechender Eigenanteil durch die Stadt zu tragen. Die Fahrradstellplatzüberdachungen wurden auf Wunsch der Schulleitung in die Planung aufgenommen und die Gesamtkosten von rund 1,26 Mio.€ sind in den angemeldeten und beschlossenen Projektkosten enthalten. Für die Überdachungen könnten aus dem Programm „Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur“ (Strukturstärkungsgesetz) Fördermittel mit einer Quote von bis zu 65 % beantragt werden. Bei förderfähigen Gesamtkosten von rund 1,26 Mio. € ergäbe sich ein Zuschuss von rund 816.000 €. Der städtische Eigenanteil läge bei ca. 440.000 €. Bei einem Verzicht auf die Fahrradüberdachungen könnte somit der Eigenanteil in Höhe von ca. 440.000 €. eingespart werden. Da die Gesamtkosten bereits im Gesamtbudget enthalten sind, wird das Projektbudget sofort um 1,26 Mio. entlastet Neben den Kosten stützt sich die Verwaltung für ihre Empfehlung, auf die Überdachungen zu verzichten, auch noch auf folgende Gründe: • Der Nutzen der Überdachungen ist insbesondere in den Sommermonaten, in denen grundsätzlich ein höherer Anteil der Schülerinnen und Schüler sowie der übrigen Schulgemeinschaft mit dem Fahrrad zur Schule kommt, vergleichsweise gering. Hinzu kommen die längeren Ferienzeiten im Sommer, in denen die Fahrradabstellanlage über einen längeren Zeitraum nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt wird. Angesichts der Investitionskosten von rund 1,26 Mio. € steht der zu erwartende Nutzen der Überdachungen nach Einschätzung der Verwaltung daher nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Kosten. • Über die gesamte Nutzungsdauer der Überdachungen entstehen fortlaufend Wartungs-, Instandhaltungs- und gegebenenfalls Reparaturkosten. Diese werden durch die einmalige Förderung nicht abgedeckt und sind dauerhaft aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. • Die überdachten Flächen wären außerhalb der eigentlichen Nutzung als Fahrradabstellanlage frei zugänglich und könnten dadurch als geschützte und trockene Aufenthaltsmöglichkeit für Unbefugte auf dem Schulgrundstück dienen. Dies könnte das Risiko von Vandalismus, Verunreinigungen und Beschädigungen erhöhen und damit zusätzliche Aufwendungen für Reinigung, Wartung und Instandsetzung verursachen. Durch den Verzicht auf die Überdachungen würde diese Möglichkeit einer sachfremden Nutzung reduziert. Die Verwaltung empfiehlt daher, von der Beantragung einer Förderung aus dem Förderprogramm „Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur“ für die Fahrradstellplatzüberdachungen abzusehen und auf Fahrradüberdachungen zu verzichten. Durch den Verzicht auf die Fahrradstellplatzüberdachungen würden zwar auch mögliche Fördermittel entfallen. Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Stadt Kerpen wird der Einsparung von Investitionsmitteln jedoch eine höhere Priorität eingeräumt als der Inanspruchnahme der möglichen Förderung für die Überdachungen. Beschlussvorlage 425.26 Seite 5 Die für die Fahrradabstellanlagen unabhängig von einer Überdachung erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Gründung, Pflasterung und Beleuchtung, sollen weiterhin hergestellt werden. Soweit Fördervoraussetzungen dafür vorliegen, soll für diese Maßnahmen eine entsprechende Förderung beantragt werden. Beschlussvorlage 425.26 Seite 6

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