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Installation von Sprühnebelanlagen als Teil der städtischen Maßnahmen zum Hitzeschutz

Mitteilung
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GemeindeKlingenstadt Solingen
Datum2026-09-22
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Vorlage Nr. Klingenstadt Solingen - Mitteilungsvorlage 1714/2026 erstellt am: 10.09.2026 - öffentlich - Installation von Sprühnebelanlagen als Teil der städtischen Maßnahmen zum Hitzeschutz Ressort 5: Beigeordneter Budde Vorlage erstellt: R 5 - 10 Ressortkoordinierung R 5 in Abstimmung mit 67 Natur und Umwelt Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Klima- 22.09.2026 Kenntnisnahme schutz und Mobilität Die Fraktion Die Linke / Die Partei hat am 31.07.2025 einen Prüfauftrag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Wohnungswesen am 30.09.2025 ge- stellt: „Die Solinger Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Installation von Sprüh- nebelanlagen (auch bekannt als Nebelduschen oder „Misting Systems“) in stark frequentierten Bereichen Solingens zu prüfen. Ziel ist es, durch diese Maßnahme wirksamen Hitzeschutz an besonders belasteten Orten zu schaffen und somit zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen beizutragen.“ Die einzelnen Prüfpunkte sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Einen ähnlichen Prüfauftrag haben die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für die BV Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid am 22.09.25 in Bezug auf den Ohligser Marktplatz und den Bahnhofsvorplatz gestellt. Daher erfolgt die Antwort zu diesem Prüfauftrag sinngemäß gleich- lautend. Bei den notwendigen Investitions- und Folgekosten handelt es sich um neue freiwillige Leistung. Der Stadtkämmerer hat nach Genehmigung des Haushalts verfügt, dass die Vorgaben der vor- läufigen Haushaltsführung uneingeschränkt weiter gelten. Hiernach dürfen Aufwendungen nur dann geleistet werden, wenn es sich um rechtlich verpflichtende bzw. unabweisbare Fortset- zungsmaßnahmen handelt oder wenn die Durchführung der Maßnahmen unter Wirtschaftlich- keitsgesichtspunkten geboten ist. Für weitere Ausführungen zum Thema Hitzeschutz wird auf die Vorlage 1692/2026 (Beantwor- tung von Anfragen der Fraktion Die Linke vom 31.07.2026) für den Haupt- und Personalaus- schuss verwiesen. Hier lautet die Antwort zu Wassernebenanlagen und Cooling-Points wie folgt: „Die Einrichtung von Wassernebel-Anlagen oder Cooling-Points ist derzeit nicht geplant. Die Stadt setzt im Rahmen ihrer Hitzevorsorge vorrangig auf naturnahe Kühlungsstrukturen, die Bereitstellung von Trinkwasserangeboten sowie die Information der Bevölkerung. Die Einfüh- rung technischer Kühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wäre mit einem zusätzlichen Planungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand verbunden und ist derzeit nicht vorgesehen. Gleichzeitig begrüßt die Stadt bürgerschaftliche oder privat initiierte Maßnahmen, die einen Bei-trag zum Hitzeschutz leisten. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass bereits niedrig- schwellige Initiativen – etwa die Bereitstellung eines Rasensprengers an einem Biergarten/Kiosk an einem Park – von der Bevölkerung gut angenommen werden können. Sofern entsprechende Mitteilungsvorlage 1714/2026 Seite 1/2 Ideen im Ein-klang mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können, steht die Stadt solchen Ansätzen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.“ Anlagen - 1714 Anlage 1 Prüfauftrag Nebelsprühanlagen zum Hitzeschutz Mitteilungsvorlage 1714/2026 Seite 2 von 2

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