Startseite › Klingenstadt Solingen › Dokument
Installation von Sprühnebelanlagen als Teil der städtischen Maßnahmen zum Hitzeschutz
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Klingenstadt Solingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.
Klingenstadt Solingen - Mitteilungsvorlage 1714/2026
erstellt am: 10.09.2026 - öffentlich -
Installation von Sprühnebelanlagen als Teil der städtischen Maßnahmen zum Hitzeschutz
Ressort 5: Beigeordneter Budde
Vorlage erstellt: R 5 - 10 Ressortkoordinierung R 5 in Abstimmung mit
67 Natur und Umwelt
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Klima- 22.09.2026 Kenntnisnahme
schutz und Mobilität
Die Fraktion Die Linke / Die Partei hat am 31.07.2025 einen Prüfauftrag zur Tagesordnung für
den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Wohnungswesen am 30.09.2025 ge-
stellt:
„Die Solinger Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Installation von Sprüh-
nebelanlagen (auch bekannt als Nebelduschen oder „Misting Systems“) in stark frequentierten
Bereichen Solingens zu prüfen. Ziel ist es, durch diese Maßnahme wirksamen Hitzeschutz an
besonders belasteten Orten zu schaffen und somit zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie
zum Schutz vulnerabler Gruppen beizutragen.“ Die einzelnen Prüfpunkte sind der Anlage 1 zu
entnehmen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Einen ähnlichen Prüfauftrag haben die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für die BV
Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid am 22.09.25 in Bezug auf den Ohligser Marktplatz und den
Bahnhofsvorplatz gestellt. Daher erfolgt die Antwort zu diesem Prüfauftrag sinngemäß gleich-
lautend.
Bei den notwendigen Investitions- und Folgekosten handelt es sich um neue freiwillige Leistung.
Der Stadtkämmerer hat nach Genehmigung des Haushalts verfügt, dass die Vorgaben der vor-
läufigen Haushaltsführung uneingeschränkt weiter gelten. Hiernach dürfen Aufwendungen nur
dann geleistet werden, wenn es sich um rechtlich verpflichtende bzw. unabweisbare Fortset-
zungsmaßnahmen handelt oder wenn die Durchführung der Maßnahmen unter Wirtschaftlich-
keitsgesichtspunkten geboten ist.
Für weitere Ausführungen zum Thema Hitzeschutz wird auf die Vorlage 1692/2026 (Beantwor-
tung von Anfragen der Fraktion Die Linke vom 31.07.2026) für den Haupt- und Personalaus-
schuss verwiesen.
Hier lautet die Antwort zu Wassernebenanlagen und Cooling-Points wie folgt:
„Die Einrichtung von Wassernebel-Anlagen oder Cooling-Points ist derzeit nicht geplant. Die
Stadt setzt im Rahmen ihrer Hitzevorsorge vorrangig auf naturnahe Kühlungsstrukturen, die
Bereitstellung von Trinkwasserangeboten sowie die Information der Bevölkerung. Die Einfüh-
rung technischer Kühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wäre mit einem zusätzlichen
Planungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand verbunden und ist derzeit nicht vorgesehen.
Gleichzeitig begrüßt die Stadt bürgerschaftliche oder privat initiierte Maßnahmen, die einen
Bei-trag zum Hitzeschutz leisten. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass bereits niedrig-
schwellige Initiativen – etwa die Bereitstellung eines Rasensprengers an einem Biergarten/Kiosk
an einem Park – von der Bevölkerung gut angenommen werden können. Sofern entsprechende
Mitteilungsvorlage 1714/2026 Seite 1/2
Ideen im Ein-klang mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen umgesetzt
werden können, steht die Stadt solchen Ansätzen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.“
Anlagen
- 1714 Anlage 1 Prüfauftrag Nebelsprühanlagen zum Hitzeschutz
Mitteilungsvorlage 1714/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert