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Umsetzung der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen gemäß Erlass MUNV von 06/2025

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TypSchreiben
GemeindeKlingenstadt Solingen
Datum2026-09-22
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Vorlage Nr. Klingenstadt Solingen - Beantwortung von Anfragen 1710/2026 erstellt am: 09.09.2026 - öffentlich - Umsetzung der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Ein- mündungen gemäß Erlass MUNV von 06/2025 Ressort 5: Beigeordneter Budde Vorlage erstellt: 61-5 Verkehrsplanung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Klima- 22.09.2026 Kenntnisnahme schutz und Mobilität Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 13.02.2026 folgende Anfragen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Klimaschutz und Mobilität an die Verwal- tung gestellt, mit der Bitte um Beantwortung. 1. Wie setzt die Stadt Solingen den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Ver- kehr (MUNV) vom 05. Juni 2025 um, wonach Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen von in ihrer Baulastträgerschaft befindlichen Straßen standardmäßig rot eingefärbt werden sollen? Antwort der Verwaltung: Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) vom 05. Juni 2025 führt hierzu aus: „Der Landtag hat mit Beschluss vom 19.02.2025 die Landesregierung u. a. beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Mittel die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, in- dem als Standard auf Landes- und Bundesstraßen durch flächige Rotmarkierungen von Radver- kehrsführungen an Kreuzungen und Einmündungen als straßenbauliche Maßnahme auf que- renden Radverkehr auch entlang von Landesstraßen hingewiesen wird. Die Umsetzung kann sukzessive im Rahmen der üblichen Sanierungen und Neumarkierung an Straßen als Unterhaltungsmaßnahme erfolgen. Den kommunalen Straßenbaubehörden wird empfohlen, Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen auf den in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen ebenfalls standardmäßig rot einzufärben, um auch hier die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.“ Die Stadt Solingen folgt dem Erlass und verfährt so, dass im Zuge von Sanierungen und Neu- markierungen an Straßen die Roteinfärbungen an Kreuzungen und Einmündungen mit geprüft und umgesetzt werden. 2. Bei welchen Maßnahmen vor und bei welchen Maßnahmen seit Inkrafttreten des Erlasses wurde die Roteinfärbung umgesetzt (bitte tabellarische Auflistung mit Ortsangabe, Straße, Da- tum, Kreuzungsbereich/Einmündung)? Antwort der Verwaltung: Beantwortung von Anfragen 1710/2026 Seite 1/3 Seit Inkrafttreten des Erlasses wurde bei der Fahrbahnsanierung an der Weyerstraße die Rotein- färbung an den Einmündungen Monhofer Straße, Engelsberg, Schleifersberg, Niederstraße und Caspersbroicher Weg am 25.06.2026 vorgenommen. 3. Ist eine Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündun- gen auch anlassunabhängig (außerhalb von Sanierungsmaßnahmen, Umgestaltungen etc.) durch die Verwaltung geplant? Antwort der Verwaltung: Abweichend von dem unter Punkt 1 genannten vorgehen, wird eine Roteinfärbung vorgenom- men, wenn es zu Konflikten oder Unfällen an Kreuzungen und Einmündungen in Bezug auf den Radverkehr kommt. 4. Bei welchen zukünftigen Maßnahmen ist eine Roteinfärbung verbindlich vorgesehen (bitte tabellarische Auflistung mit Ortsangabe, Straße, ggf. Zeitraum, Kreuzungsbereich/Einmün- dung)? Antwort der Verwaltung: Dies wird bei den jeweiligen Planungen (Planungsbeschluss bzw. Bau- und Finanzierungsbe- schluss) entsprechend dargestellt. Aktuell ist es bei der Straßenbaumaßnahme an der Neuen- kamper Straße an dem Knoten Neuenkamper Straße / Wiener Straße / Neuenhof und Neuen- kamper Straße/Platzhofstraße eine Roteinfärbung geplant. Bei der Straßenbaumaßnahme an der Rathausstraße ist für den Knoten Rathausstraße/Bismarckstraße eine Roteinfärbung vorge- sehen. 5. Welche Unfallstellen mit Radverkehrsbeteiligung an Kreuzungen und Einmündungen mit be- stehender Radverkehrsinfrastruktur hat die Verwaltung in den zurückliegenden fünf Jahren ver- zeichnet und welche Maßnahmen wurden anschließend getroffen, inklusive der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen? Antwort der Verwaltung: In den vergangenen Jahren gab es entsprechende Unfallhäufungen an folgenden Knotenpunk- ten u.a. unter Beteiligung des Radverkehrs: • Dültgenstaler-/Liebermannstraße, Tal-/Forststraße, Grünewalder Str./Glockenstr/Neuen- hofer Straße/Hermann-Meyer-Straße und seit diesem Jahr an der Fuhrstraße / Korken- zieherstrasse. • An dem Knotenpunkten Dültgenstaler-/ Liebermannstraße erfolgte eine bauliche Anpas- sung des Radweges und es wurde eine Roteinfärbung vorgenommen, so dass der Un- falllage entgegengewirkt werden konnte. • An der Tal-/Forststraße wurde eine Roteinfärbung und Anpassung der Beschilderung vorgenommen. Auch hier gibt es seitdem keine Unfallhäufung mehr. • An der Grünewalder Str./Glockenstr/Neuenhofer Straße/ Hermann-Meyer-Straße wur- den die Furten rot eingefärbt. Hier gibt es zurzeit wieder eine Unfalllage, so dass eine weitere Maßnahme, mit dem Zurückversetzen der Haltlinien umgesetzt wird, damit der Radfahrende bei Abbiegevorgängen im Sichtfeld ist. Beantwortung von Anfragen 1710/2026 Seite 2 von 3 • An dem Knoten Fuhrstraße / Korkenzieherstrasse gibt es eine Roteinfärbung. Für den Fahrverkehr auf der Fuhrstraße gilt Tempo-30 und es ist ein Stoppschild mit Haltlinie vorhanden. Die Unfallkommission hat in der letzten Sitzung beschlossen (bereits ange- ordnet) auch auf der Korkenziehertrasse zusätzlich eine Markierung und Beschilderung mit dem Hinweis auf die Unfallgefahr zu errichten. Beantwortung von Anfragen 1710/2026 Seite 3 von 3

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