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Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW Hier: WAP Neubau Brücke über den Nacker Bach (Haasenmühle)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Klingenstadt Solingen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.
Klingenstadt Solingen - Beschlussvorlage 1682/2026
erstellt am: 07.09.2026 - öffentlich -
Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW
Hier: WAP Neubau Brücke über den Nacker Bach (Haasenmühle)
Ressort 5: Beigeordneter Budde
Vorlage erstellt: 61-1 Management Straßenvermögen, Organisation, Controlling,
Städtebauförderung in Abstimmung mit
20 Finanzmanagement / 90-301 Ingenieurbauwerke
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Finanzausschuss 24.09.2026 Vorberatung
Rat 01.10.2026 Entscheidung
1. Beschlussempfehlung
1.1 Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung zu 1.2.
1.2 Rat
Der Rat der Stadt Solingen stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für die Maßnahme aus dem Wiederaufbauplan (WAP) Neubau Brücke Haasenmühle über den
Nacker Bach gem. §83 Abs.2 GO NRW in Höhe von insgesamt rd. 850.000 EUR zu.
2. Sachverhalt
Aufgrund der Fortschreibung des Gesamtkostenrahmens im Zuge der Projektfortschritts, erge-
ben sich Kostensteigerungen, die im Wesentlichen durch Auflagen aus dem Bereichen Um-
welt- und Gewässerschutz, die einen umfangreicheren Eingriff im Straßenraum erfordern, be-
gründet sind. Hierzu ist es notwendig die Leichlinger Straße im Bereich der Baumaßnahme
grundhaft zu erneuern. Dies war in den ursprünglichen Gesamtkosten nicht vorgesehen und
erfordert die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln i. H. v. rd. 850.000 EUR zur
Umsetzung der Maßnahme. s. Begründung zu Ziffer 7 (Erläuterungen)
2.1 Ziel
Ziel ist die Sicherstellung der Finanzierung für den Neubau der Brücke Haasenmühle über den
Nacker Bach in der bereits abgestimmten Ausführung.
2.2 Anlass und Lösung
Wie unter Ziffer 2 (Sachverhalt) beschrieben, ergibt sich aus der Fortschreibung des Gesamt-
kostenrahmens eine nicht ausreichende Finanzierung i. H. v. rd. 850.000 EUR für diese Maß-
nahme aus dem Wiederaufbauplan.
Die bisherige Haushaltsplanung beinhaltete für die Fördereinnahmen aus dem Wiederaufbau-
plan von 2023 bis 2025 eine Summe von rd. -2,69 Mio. EUR. Diese wird sich gemäß der Fort-
Beschlussvorlage 1682/2026 Seite 1/3
schreibung des Gesamtkostenrahmens um rd. -850.000 EUR erhöhen. Das ergibt sich im We-
sentlichen daraus, dass der Straßenabschnitt Leichlinger Straße nicht als Teil des Wiederauf-
bauplans in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurde. Insofern werden die Mehrkosten
durch die zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Wiederaufbauplan in voller Höhe ge-
deckt.
Der aktuell vorliegende Gesamtkostenrahmen stellt das bepreiste Leistungsverzeichnis dar, mit
welchem die Ausschreibung noch in 2026 erfolgen soll.
2.3 Alternativen zur Beschlussempfehlung
Ohne die Bereitstellung der überplanmäßigen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2026
kann das Ausschreibungsverfahren für die Maßnahme, nicht wie bislang kommuniziert, im
Herbst 2026 erfolgen, mit dem Ziel der baulichen Umsetzung in 2027. Eine zeitliche Verschie-
bung wäre aus technischer wie aus wirtschaftlicher Sicht von Nachteil.
3. Beschlussauswirkungen
Der Neubau der Brücke Haasenmühle über den Nacker Bach kann im bereits kommunizierten
Zeitrahmen umgesetzt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 für den Haushalt (Finanzrechnung und/oder Ergebnisrechnung)
In 2026 wird die Finanzrechnung beim Investitionsprojekt 5.540101.0084 Wipperaue / Haa-
senmühle – Neubau Brücke i. H. v. rd. 850.000 EUR zusätzlich belastet. Gleichzeitig erfolgt
eine zusätzliche Einnahme in gleicher Höhe aus dem WAP, sodass es hier im Ergebnis zu kei-
ner Haushaltsausweitung kommt. Der hierzu erforderliche Änderungsantrag wurde gestellt.
Haushaltsjahre Haushaltsplanansätze
Einnahmen WAP
2023 -172.480 EUR
2024 -209.440 EUR
2025 -2.306.416 EUR
2026 0 EUR
Summe -2.688.336 EUR
Förderfähige Kosten WAP (100%) -3.543.114 EUR
Erhöhung der Einnahme gerundet -850.000 EUR
Erhöhung der Ausgabe §83 GO gerundet 850.000 EUR
SALDO 0 EUR
4.2 für Beteiligungen
keine
4.3 für Dritte
keine
5. Bürger- bzw. Verbändebeteiligung
keine
6. Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie
Keine
Beschlussvorlage 1682/2026 Seite 2/3
7. Erläuterungen
Die Kostensteigerung der Baukosten ergibt sich hauptsächlich daraus, dass die ursprünglich
geplante kostengünstige Anbindung unter Erhalt der Leichlinger Straße nicht möglich ist und
eine grundhafte Erneuerung der Leichlinger Straße notwendig wird.
Für die grundhafte Erneuerung der Leichlinger Straße gibt es folgende Gründe:
- Zwangspunkte in den Anschlusspunkten Wipperaue und Wipperauer Straße in Höhen-
lage und Neigung
- Neubau der Haltestellen
- Neue Anordnung der Sinkkästen aufgrund der geänderten Querneigung der Leichlin-
ger Straße in den Anschlusspunkten Wipperaue und Wipperauer Straße
- Geänderte Leitungsführung der Versorger über die neue Brücke
Auflagen aus dem Gewässerschutz:
- Vorreinigung des Regenwassers notwendig
-> Einbau von zwei Hydroclean-Schächten
-> Anschluss aller Sinkkästen an das System (Keine Entwässerung direkt in den Bach)
- Beschränkung der Einleitmenge in den Nacker Bach
-> Anordnung eines Wasserrückhaltesystems in der Straße, mit zusätzlichem Drossel-
schacht
Aufgrund der Vielzahl der Eingriffe in die Leichlinger Straße, insbesondere den flächenhaften
Eingriff aus den Wasserrückhaltesystem, ist eine reine Sanierung der Deckschicht nach den
Eingriffen nicht sinnvoll und eine grundhafte Erneuerung notwendig.
Aus der Grundhaften Erneuerung der Leichlinger Straße ergeben sich zudem Zusatzkosten bei
der Straßenbeleuchtung.
Beschlussvorlage 1682/2026 Seite 3/3
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