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Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW hier: Grundabgaben

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKlingenstadt Solingen
Datum2026-09-24
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Vorlage Nr. Klingenstadt Solingen - Beschlussvorlage 1681/2026 erstellt am: 07.09.2026 - öffentlich - Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW hier: Grundabgaben Ressort 5: Beigeordneter Budde Vorlage erstellt: 61-1 Management Straßenvermögen, Organisation, Controlling, Städtebauförderung in Abstimmung mit 20 Finanzmanagement Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Finanzausschuss 24.09.2026 Vorberatung Rat 01.10.2026 Entscheidung 1. Beschlussempfehlung 1.1 Finanzausschuss Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung zu 1.2. 1.2 Rat Der Rat der Stadt Solingen stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Grundabgaben - Abwasser gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von insgesamt 1.492.000 EUR zu 2. Sachverhalt Die Beschlüsse über die für 2026 gültigen Grundabgaben lagen zum Zeitpunkt des Beschlus- ses für den Doppelhaushalt 2025/2026 nicht vor. Somit blieb die Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 mit den Werten aus der vorigen Finanzplanung 2024 bestehen. Die beschlossenen Anpassungen/Erhöhungen der Grundabgaben 2026 fanden keine Berück- sichtigung im Haushalt 2025/2026. 2.1 Ziel Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung Grundabgaben für die städtische Straßenentwässe- rung zum Ausgleich im Gebührenhaushalt der TBS. 2.2 Anlass und Lösung Wie unter Ziffer 2 (Sachverhalt) beschrieben, führte der fehlende Beschluss über die Höhe der Grundabgaben 2026 zur nicht ausreichenden Finanzierung im Kernhaushalt, was eine über- planmäßige Budgetbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Höhe von 1.492.000 Euro er- forderlich macht. 2.3 Alternativen zur Beschlussempfehlung keine 3. Beschlussauswirkungen Beschlussvorlage 1681/2026 Seite 1/2 Sicherstellung des Betriebes der durch die Grundabgaben finanzierten Kanalinfrastruktur der Stadt Solingen. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 für den Haushalt (Finanzrechnung und/oder Ergebnisrechnung) Im Teilplan 5401 (Verkehrsflächen- und -anlagen, ÖPNV) erhöhen sich die Kosten für die Grundabgaben für die Straßenentwässerung im Jahr 2026 wie folgt: Gemeindestraßen Sachkonto 524470 1.190.697 EUR Landesstraßen Sachkonto 524470 210.798 EUR Bundesstraßen Sachkonto 524470 90.505 EUR Gesamt 1.492.000 EUR Der Fehlbetrag wird im Rahmen der Jahresrechnung gedeckt. Sollte dies im Teilplan 5401 nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, dann wird die Deckung über den Gesamthaushalt erfolgen. 4.2 für Beteiligungen keine 4.3 für Dritte keine 5. Bürger- bzw. Verbändebeteiligung keine 6. Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie keine 7. Erläuterungen s. Erläuterung zu Punkt 2 (Sachverhalt). Beschlussvorlage 1681/2026 Seite 2/2

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