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Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW hier: Grundabgaben
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Klingenstadt Solingen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.
Klingenstadt Solingen - Beschlussvorlage 1681/2026
erstellt am: 07.09.2026 - öffentlich -
Überplanmäßiger Aufwand gem. §83 GO NRW
hier: Grundabgaben
Ressort 5: Beigeordneter Budde
Vorlage erstellt: 61-1 Management Straßenvermögen, Organisation, Controlling,
Städtebauförderung in Abstimmung mit
20 Finanzmanagement
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Finanzausschuss 24.09.2026 Vorberatung
Rat 01.10.2026 Entscheidung
1. Beschlussempfehlung
1.1 Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung zu 1.2.
1.2 Rat
Der Rat der Stadt Solingen stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für die Grundabgaben - Abwasser gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von insgesamt
1.492.000 EUR zu
2. Sachverhalt
Die Beschlüsse über die für 2026 gültigen Grundabgaben lagen zum Zeitpunkt des Beschlus-
ses für den Doppelhaushalt 2025/2026 nicht vor. Somit blieb die Finanzplanung für die Jahre
2025 und 2026 mit den Werten aus der vorigen Finanzplanung 2024 bestehen.
Die beschlossenen Anpassungen/Erhöhungen der Grundabgaben 2026 fanden keine Berück-
sichtigung im Haushalt 2025/2026.
2.1 Ziel
Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung Grundabgaben für die städtische Straßenentwässe-
rung zum Ausgleich im Gebührenhaushalt der TBS.
2.2 Anlass und Lösung
Wie unter Ziffer 2 (Sachverhalt) beschrieben, führte der fehlende Beschluss über die Höhe der
Grundabgaben 2026 zur nicht ausreichenden Finanzierung im Kernhaushalt, was eine über-
planmäßige Budgetbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Höhe von 1.492.000 Euro er-
forderlich macht.
2.3 Alternativen zur Beschlussempfehlung
keine
3. Beschlussauswirkungen
Beschlussvorlage 1681/2026 Seite 1/2
Sicherstellung des Betriebes der durch die Grundabgaben finanzierten Kanalinfrastruktur der
Stadt Solingen.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 für den Haushalt (Finanzrechnung und/oder Ergebnisrechnung)
Im Teilplan 5401 (Verkehrsflächen- und -anlagen, ÖPNV) erhöhen sich die Kosten für die
Grundabgaben für die Straßenentwässerung im Jahr 2026 wie folgt:
Gemeindestraßen Sachkonto 524470 1.190.697 EUR
Landesstraßen Sachkonto 524470 210.798 EUR
Bundesstraßen Sachkonto 524470 90.505 EUR
Gesamt 1.492.000 EUR
Der Fehlbetrag wird im Rahmen der Jahresrechnung gedeckt. Sollte dies im Teilplan 5401
nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, dann wird die Deckung über den Gesamthaushalt
erfolgen.
4.2 für Beteiligungen
keine
4.3 für Dritte
keine
5. Bürger- bzw. Verbändebeteiligung
keine
6. Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie
keine
7. Erläuterungen
s. Erläuterung zu Punkt 2 (Sachverhalt).
Beschlussvorlage 1681/2026 Seite 2/2
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