Startseite › Stadt Neukirchen-Vluyn › Dokument
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Neukirchen-Vluyn |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister 20.07.2026
Dezernat II / Amt 40
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 129/2026
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Bildung, 28.09.2026
Kultur, Sport und Gleichstellung
Rat 14.10.2026
Betreff:
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung empfiehlt dem Rat, wie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als ANLAGE beigefügte Satzung über die 2. Än
derung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 22.12.2010.
Beteiligungen/Ergebnisse:
- anderer Ämter : 10
- Gleichstell.beauftr. :
- Personalrat :
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Keine
Klimarelevanz:
keine
Berichterstatter/in:
Frau Ciesielski
Schilderung des Sachverhaltes:
Die Tatbestände und die Höhe der Gebühren sind in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Neukirchen-Vluyn festgelegt. Die weiterführenden Schulen haben einen Ergänzungsbe
darf zu den Gebührentarifen angemeldet, der bisher nicht abgebildet wurde.
- 2 - Nr.: 129/2026
Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
- Beglaubigung von Zeugniskopien
- Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Abschlusszeugnissen nach Verlust, Aus
fertigungen, Beglaubigungen von Unterlagen aus dem Schularchiv
- Ausfertigung von Schülerausweisen
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Ergänzung der ANLAGE zur Verwaltungsgebührensat
zung vor:
2. Beglaubigungen und Zeugnisse
c) Beglaubigte Kopien von Zeugnissen
pro Zeugnis 5,00 EUR
d) Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Abschlusszeugnissen nach Verlust, Ausferti
gungen, Beglaubigungen von Unterlagen aus dem Schularchiv
Berechnung nach Aufwand je angefangene 15 Minuten 10,00 EUR
23. Schülerausweis weiterführende Schulen
Der erste Ausweis ist kostenfrei. Jeder weitere Ausweis 5,00 EUR
Lichtbild 3,00 EUR
Der Tarif bei Ziffer 2, Buchstabe d orientiert sich an der Ziffer 13.
Die Artikelsatzung, die beschlossen wird, ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Anlage ist die Text
fassung der gesamten Verwaltungsgebührensatzung, in der die Ergänzungen in rot kenntlich ge
macht sind.
Anlage(n):
- Artikelsatzung 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
- Text Verwaltungsgebührensatzung mit Änderungen
In Vertretung
Margit Ciesielski
Erste Beigeordnete
Text aus PDF extrahiert