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Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-09-28
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Der Bürgermeister 20.07.2026 Dezernat II / Amt 40 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 129/2026 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Bildung, 28.09.2026 Kultur, Sport und Gleichstellung Rat 14.10.2026 Betreff: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als ANLAGE beigefügte Satzung über die 2. Än­ derung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 22.12.2010. Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 10 - Gleichstell.beauftr. : - Personalrat : Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Keine Klimarelevanz: keine Berichterstatter/in: Frau Ciesielski Schilderung des Sachverhaltes: Die Tatbestände und die Höhe der Gebühren sind in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn festgelegt. Die weiterführenden Schulen haben einen Ergänzungsbe­ darf zu den Gebührentarifen angemeldet, der bisher nicht abgebildet wurde. - 2 - Nr.: 129/2026 Dabei handelt es sich im Einzelnen um: - Beglaubigung von Zeugniskopien - Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Abschlusszeugnissen nach Verlust, Aus­ fertigungen, Beglaubigungen von Unterlagen aus dem Schularchiv - Ausfertigung von Schülerausweisen Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Ergänzung der ANLAGE zur Verwaltungsgebührensat­ zung vor: 2. Beglaubigungen und Zeugnisse c) Beglaubigte Kopien von Zeugnissen pro Zeugnis 5,00 EUR d) Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Abschlusszeugnissen nach Verlust, Ausferti­ gungen, Beglaubigungen von Unterlagen aus dem Schularchiv Berechnung nach Aufwand je angefangene 15 Minuten 10,00 EUR 23. Schülerausweis weiterführende Schulen Der erste Ausweis ist kostenfrei. Jeder weitere Ausweis 5,00 EUR Lichtbild 3,00 EUR Der Tarif bei Ziffer 2, Buchstabe d orientiert sich an der Ziffer 13. Die Artikelsatzung, die beschlossen wird, ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Anlage ist die Text­ fassung der gesamten Verwaltungsgebührensatzung, in der die Ergänzungen in rot kenntlich ge­ macht sind. Anlage(n): - Artikelsatzung 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - Text Verwaltungsgebührensatzung mit Änderungen In Vertretung Margit Ciesielski Erste Beigeordnete

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