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Haushaltskonsolidierung 2027 - 2036; hier: Konsolidierungsmaßnahmen zur politischen Beratung und Entscheidung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Nettetal
Datum2026-09-24
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Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen öffentlich 1237/2025-30 Geschäftsbereich Geschäftsbereich B - Finanzen Federführung Geschäftsbereich Finanzen Datum 29.07.2026 Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion Rat 24.09.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2026 Vorberatung Rat 17.12.2026 Entscheidung Betreff: Haushaltskonsolidierung 2027 - 2036; hier: Konsolidierungsmaßnahmen zur politischen Beratung und Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Konsolidierungsmaßnahmen für den Umsetzungszeitraum 2027 bis 2036, für die eine politi- sche Beschlussfassung vorgesehen ist, werden zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Begründung der Vorlage: Angesichts der auch mittel- bis langfristig zu erwartenden Jahresfehlbeträge steht der Haushalt unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Daher wurde - in Ergänzung der bereits vorgelegten Aufstellung der sogenannten freiwilligen Leistungen - ein Maßnahmenkatalog mit 121 Konsolidierungsvorschlä- gen durch die Kämmerei erarbeitet. Hierbei wurde bewusst ein Umsetzungszeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt, da hierdurch in Erweiterung des üblichen Planungszeitraums auch mittel- bis lang- fristig wirkende Maßnahmen einbezogen werden können. Ziel ist es - in Anlehnung an die Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts - zum Ende des Konsolidierungszeitraums wieder originär ausgeglichene Haushalte darstellen zu können, um so die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt Nettetal wieder vollumfänglich si- cherzustellen. Der Maßnahmenkatalog wurde der Verwaltungsführung am 14.07.2026 vorgestellt. Die zuständigen Bereiche sind beauftragt, bis zu 30.09.2026 schriftlich zu den Konsolidierungsmaßnahmen Stellung zu nehmen und - soweit nicht bereits festgelegt - darzulegen, in welchem Umfang und Zeitrahmen die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen kann. Zur besseren Übersicht wurden die Maßnahmen in folgende Kategorien unterteilt: • Abbau von Standards, Leistungen und Zuschüssen • Finanzwirtschaftliche Maßnahmen • Kommunale Steuern • Optimierung von Gebühren, Beiträgen, Satzungen und Verträgen • Reorganisation, Geschäftsprozessoptimierung • Stellenbewirtschaftung Weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die aus Sicht der Verwaltung keiner politischen Beschlussfas- sung bedürfen, sind der Vorlage 1236/2025-30 zu entnehmen. Abbau von Standards, Leistungen und Zuschüssen (37) Schließung der Verwaltungsnebenstellen in Kaldenkirchen Aufgrund der möglichen förderschädlichen Auswirkungen beim ISEK, erfolgte bislang keine abschließende Beurteilung zur Aufrechterhaltung des Angebots. Nach der bereits im Jahr 2024 erfolgten Einschätzung des zuständigen Fachbereichs wäre zumindest die Schlie- ßung der Nebenstelle Stadtbücherei - insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmen- den Digitalisierung - denkbar. Zu einer ähnlichen Einschätzung wird man perspektivisch auch hinsichtlich des Leistungsangebots des Bürgerservice kommen können. Auch im Hin- blick auf die angestrebte Zentralisierung der Verwaltungsleistungen im Rathaus Lobberich im Rahmen des New-Work-Prozesses stellt die Schließung der Nebenstellen einen rele- vanten Konsolidierungsbeitrag dar. Dieser wird jedoch nicht zu einer merklichen Reduzierung der Mietzahlungen für das Bür- gerhaus führen. Die bisherigen Zahlungen in Höhe von rund 34.000 € (50% der Gesamt- kosten) werden als „Leerstandskosten“ für das Gesamtobjekt weiter zu zahlen sein. Mit Aufgabe des Leistungsangebots wird jedoch perspektivisch mit einer Reduzierung der Lohn- und Sachkosten in den jeweiligen Produktbereichen gerechnet werden können. Zu berücksichtigen ist ebenfalls eine aktuell laufende Fördermaßnahme in der Bücherei. Es ist sicherzustellen, dass eine Aufgabe der Nebenstelle förderunschädlich ist. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 34.000 € (59) Reduzierung von Standards bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts erfolgte eine pauschale Budgeterhöhung des Baubetriebshof ab 2019 um 500.000 €. Die Mittel sind in den Sach- und Personalkosten des NetteBetriebes enthalten. Seither ist zudem deutlicher Anstieg der Fremdvergaben im Tiefbau und Bauhof zu verzeichnen. Während im Jahr 2018 noch rund 750.000 € für externe Dienstleistungen verausgabt wurden, enthält der WP 2026 Ansätze von gesamt rund 2,2 Mio. € für Fremdvergaben. Im gleichen Zeitraum ist eine erhebliche Zunahme der Perso- nalkosten zu verzeichnen; Tiefbau: 575 T€ zu 1.360 T€, Bauhof: 3.455 T€ zu 5.360 T€. Im Laufe des Jahres 2026 ist die Grünpflege neu auszuschreiben. Es zeichnet sich ab, dass der derzeitige Kostenrahmen durch die Ausweitung der zu pflegenden Flächen sowie auf- grund der allgemeinen Lohn- und Sachkostenentwicklung selbst unter Nichtbeanspruchung der höchsten Pflegeklasse nicht eingehalten werden kann. Es ist ein möglichst kurzer Auftragszeitraum anzustreben, damit eine Reduzierung der Standards unter Berücksichtigung und ggf. Korrektur der vorhandenen Beschlusslage be- wirkt werden kann, so dass zumindest die zu erwartenden Mehrkosten kompensiert werden können. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 690.000 € (63) Überarbeitung und Deckelung Sportfördermittel Trotz angespannter Haushaltslage wurden die Sportfördermittel im Jahr 2026 aufgestockt. Die Mittelgewährung sollte zukünftig mit dem angestrebten Energiekonzept dahingehend verbunden werden, dass unwirtschaftliches Verhalten über die Zuschussgewährung sank- tioniert werden kann. Zudem sollte eine langfristige Deckelung der Zuwendungen und Zu- schüsse (konsumtiv wie investiv) auf den Stand des Jahres 2027 (= Grundansatz) vorge- nommen werden. Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 2 von 12 Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 85.000 € (66) Außerbetriebsetzung Brunnen Von-Bocholtz-Straße Der Brunnen verursacht bauartbedingt erhebliche Wartungs- und Instandsetzungskosten. Bislang wurde der Betrieb aus Gründen der Aufenthaltsqualität weitgehend aufrechterhal- ten. Die hierfür erforderlichen Personal- und Fahrzeugkosten des Bauhofes werden seit Juli 2022 erfasst und beliefen sich bis Ende 2025 auf insgesamt rund 51.000 €. An Fremdleis- tungen wurden 65.000 € im Zeitraum 2016-2025 erbracht. Danach ist mit durchschnittlichen Kosten von jährlich mindestens 21.000 € auszugehen, wobei in einzelnen Jahren sogar Gesamtaufwendungen von über 40.000 € zu verzeichnen waren. Da sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten bauartbedingt nie zu keiner dauerhaften Verbesserung führen wer- den, ist der Weiterbetrieb angesichts des erheblichen Konsolidierungsbedarfs unverhältnis- mäßig. Es wurde bereits entschieden, den Brunnen in der jetzigen Form nicht weiter- zubetreiben und nach Alternativen unter Inanspruchnahme möglicher Fördermittel zu suchen. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 21.000 € 210.000 € (80) Reduzierung Zuschuss Tagespflege Die Differenz von Leistungen der Kindertagespflege, Zuwendungen des Landes für Kinder- tagespflege und Elternbeiträgen liegt im HH-Plan 2026 bei 1.746.100 €. Die Leistungen der Kindertagespflege umfassen Pflichtbestandteile und freiwillige Leistungen, die kritisch zu hinterfragen sind. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 1.746.000 € (121) Überprüfung Fortführung City-WLAN Im Dezember 2022 wurden freie WLAN-Hotspots in Breyell, Kaldenkirchen und Lobberich eingerichtet. Das Angebot wurde im Jahr 2024 evaluiert. Der aktuelle Vertragszeitraum läuft noch bis 07/2027. Im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse ist - auch unter Berücksichti- gung weit verbreiteter Daten-Flatrates - zu entscheiden, ob das Angebot weiter aufrecht erhalten werden soll. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 3.680 € 07/2028 31.280 € Finanzwirtschaftliche Maßnahmen (5) Investitionspriorisierung: Verschiebung nicht zwingender Investitionen Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 3 von 12 Aufgrund der anhaltenden Negativsalden aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind der- zeit sowohl Zinszahlungen als auch Tilgungsleistungen für Investitionskredite über die Auf- nahme von Liquiditätskrediten zu gewährleisten, so dass die Stadt Nettetal in eine immer größer werdende Schuldenfalle gerät. Dieser Entwicklung ist u.a. durch eine strikte Priori- sierung von Investitionsentscheidungen, insbesondere im freiwilligen Bereich, entgegenzu- wirken und verlangt auch die Setzung neuer politischer Prioritäten. (47) Finanzierungs-/Deckungsvorschlag bei politischen Anträgen Nach § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates sollen Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge haben, mit einem Deckungsvorschlag versehen werden. Es ist festzustellen, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist. Angesichts der sehr ernsten Haus- haltslage ist der Refinanzierung von haushaltsbelastenden Anträgen verstärkt Aufmerk- samkeit zu schenken. Sofern ein Deckungsvorschlag auch nach Rücksprache mit der Fi- nanzabteilung nicht gemacht werden kann, ist zumindest die Unabweisbarkeit der zusätzli- chen Belastung begründet darzulegen. Zur Beurteilung können die Regelungen des § 83 GO zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen herangezogen wer- den. (51) Prüfung Wirtschaftliche Jugendhilfe durch ZB 14 Die Prüfung des ZB 14 hat sich im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bislang aus- schließlich auf Kostenerstattungen durch andere Jugendhilfeträger konzentriert. Die Prü- fung der Wirtschaftlichkeit konkreter Maßnahmen und Abläufe war bisher nicht Bestandteil der Prüfung. Da die wirtschaftliche Jugendhilfe auch regelmäßig Prüfungsschwerpunkt der GPA ist, empfiehlt sich auch angesichts der hohen Kostenintensität eine ausgeweitete re- gelmäßige Prüfung. Es ist zudem zu prüfen, ob die hierfür ggf. erforderliche Erhöhung der Personalkapazität durch Aufgaben- und Prozessoptimierung aufgefangen werden kann. (86) Verzicht auf nicht zwingend notwendige bzw. unwirtschaftliche Investitionen Bei allen Investitionsvorhaben ist die Notwendigkeit, der Umfang sowie der Zeitpunkt der vorgesehenen Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Nicht zwingend erforderliche Investiti- onen sind – insbesondere in freiwilligen Bereichen - zu verschieben. (87) Umsetzung Prüfergebnisse Organisationsuntersuchung / GPA Sowohl die beauftragte Organisationsuntersuchung als auch die überörtliche Prüfung durch die GPA lassen Feststellungen zu möglichen Einsparungen und Effizienzgewinnen erwar- ten. Es ist anzustreben und zu überwachen, dass entsprechende Maßnahmen getroffen und konsequent umgesetzt werden. Kommunale Steuern (7-8) Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer, mindes- tens auf den fiktiven Hebesatz des GFG und jährliche Dynamisierung Die Anhebung des unterdurchschnittlichen Hebesatzes ist angesichts des hohen Konsoli- dierungsbedarfs, den weitestgehend nicht konsolidierungsfähigen Transferaufwendungen sowie des zunehmenden Leistungsangebots dringend geboten. Die fiktiven Hebesätze des GFG werden für das Jahr 2027 644 v.H. bei der Grundsteuer B (Nettetal 578 v.H.) und 424 v.H. bei der Gewerbesteuer (Nettetal 410 v.H.) betragen. Dabei sind jedoch für defizitäre Kommunen im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten grundsätzlich Steuersätze maßgeblich, die andere Kommunen in vergleichbarer Lage ihren Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 4 von 12 Einwohnern gewöhnlich bereits abverlangen. Für das Jahr 2026 ist dies ein Durchschnitts- satz von 641 v.H. bei der Grundsteuer B sowie 453 v.H. bei der Gewerbesteuer. Es ist festzustellen, dass der Kreisdurchschnitt der Grundsteuer B nahezu identisch mit dem fiktiven Hebesatz ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich immer mehr Kommu- nen im Kreis bei der Grundsteuer an den Nivellierungssätzen des GFG orientieren. Inzwischen wird es auch von Finanzexperten als erforderlich angesehen, die Hebesätze regelmäßig an die Inflation bzw. die kommunale Aufgaben- und Ausgabenentwicklung an- zupassen. Dies kann durch eine jährliche Anpassung den die Nivellierungssätze des GFG erfolgen. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, einen entsprechenden Grundsatz- beschluss zur Dynamisierung der Hebesätze zu treffen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zuletzt im Jahr 2017 erhöht. Für die Zukunft wird eine Dynamisierung entsprechend der durchschnittlichen GFG-Hebesatzentwicklung der letzten 10 Jahre von 2,8 % unterstellt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde zuletzt im Jahr 2007 erhöht. Für die Zukunft wird eine Dynamisierung entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der letzten 10 Jahre von 0,2 % angenommen. Als Grundansatz wird das durchschnittliche Steueraufkommen der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt. Nachfolgend wird die mögliche Haushaltsentlastung für die Anhebung auf den fiktiven He- besatz sowie den Kreisdurchschnitt dargestellt. Eine Hebesatzanpassung für das Jahr 2027 kann per Nachtragssatzung bis zum 30.06.2027 rückwirkend zum 01.01.2027 vorgenom- men werden. Variante A: Fiktive Hebesätze Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. GSt B Umsetzung ab gesamt 7.395.000 € 01/2027 9.587.000 € Alternativ: Anhebung auf Kreisdurchschnitt 9.587.000 €* * Es ist davon auszugehen, dass sich der Durchschnittssatz für das Jahr 2027 mindestens auf GFG- Niveau bewegen wird, so dass keine relevante Abweichung gegenüber dem GFG-Satz zu erwarten ist. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. GewSt Umsetzung ab gesamt 28.400.000 € 01/2027 9.787.600 € Alternativ: Anhebung auf Kreisdurchschnitt 30.070.100 € (9) Einführung Grundsteuer C und Fortschreibung gem. Grundsteuer B Das Einnahmepotential ließ sich auf Grundlage des Baulückenkatasters bisher nur nähe- rungsweise bestimmen. Danach könnten 370 Grundstücke einer erweiterten Besteuerung unterliegen. Das Baulückenkataster ist zwar für eine grobe Bestimmung des Einnahmepo- tentials geeignet, nicht jedoch für eine konkretere Ausarbeitung und Verifizierung der unbe- bauten, baureifen Grundstücke. Hierzu wurde eine Auswertung der Steuerdaten vorgenom- men. Anhand dieses "Grundbesitzkatasters" sind nunmehr die potenziellen Grundstücke zu lokalisieren und mittels manuellen Abgleichs für die endgültige Besteuerung festzulegen. Es ist angestrebt, zum Frühjahr 2027 über belastbare Daten zu verfügen, so dass über eine Einführung für die Zeit ab dem 01.01.2028 beraten werden kann. Bei dem dargestellten Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 5 von 12 Einnahmepotential (auf Grundlage des Baulückenkatasters) wird der 4-fache Satz der Grundsteuer B unterstellt. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 339.000 € 01/2028 3.280.100 € (10) Satzungsbeschluss Übernachtungssteuer Die zum 01.07.2025 geplante Einführung wurde u.a. aufgrund verbesserter Gewerbesteu- ereinnahmen zurückgestellt. Bislang ergab sich trotz bestehendem Grundsatzbeschluss keine Mehrheit für den Erlass einer Satzung. Durch eine mögliche Ausweitung des Beher- bergungsangebots ist perspektivisch jedoch mit Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Kalkulation zu rechnen. Die Einführung wäre mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden und belastet die Beherbergungsbetriebe nicht unangemessen. Zudem bestünde durch die Mehreinnahmen die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für den Tourismusbereich zu generie- ren, die angesichts der derzeitigen Haushaltslage in dem freiwilligen Bereich nicht bereit- gestellt werden können. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 145.000 € 01/2031 870.000 € (11) Anhebung der Hundesteuer Die Steuersätze für "gewöhnliche" Hunde liegen in Nettetal im Durchschnitt der übrigen kreisangehörigen Gemeinden. Die Sätze für Listenhunde liegen jedoch rund 100 € unter dem Kreisdurchschnitt. Da die Anzahl der gemeldeten Listenhunde lediglich 20 beträgt, sind sie zu erwartenden Mehreinnahmen entsprechend gering. Die letzte Satzungsänderung erfolgte im Dezember 2015. Grundsätzlich ist daher eine Steuererhöhung vertretbar. Im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses wird zu- dem von einer allgemeinen 10%-igen Erhöhung ab dem Jahr 2030 ausgegangen. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 440.000 € 01/2028 313.400 € (12) Anhebung der Vergnügungssteuer Die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit entsprechen dem Kreisdurchschnitt. Un- terdurchschnittliche Steuersätze bestehen bei Automaten in Spielhallen ohne Gewinnmög- lichkeit (+5 €/Gerät) sowie Gewaltspielautomaten (+ 50 €/Gerät). Die letzte Satzungsänderung erfolgte im Dezember 2015. Grundsätzlich ist daher eine Steuererhöhung - auch unter Berücksichtigung der notwendigen Lenkungswirkung - ver- tretbar. Es wird von einer 10%-igen Erhöhung ab dem Jahr 2028 ausgegangen. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 800.000 € 01/2028 720.000 € (13) Optimierung Steuervollzug Zweitwohnungssteuer Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 6 von 12 Neben der Stadt Nettetal erhebt im Kreisgebiet bisher lediglich die Stadt Kempen eine Zweitwohnungssteuer. Eine Anhebung des Steuersatzes bzw. eine Ausweitung der Steu- erpflichten ist aktuell nicht angezeigt. Es besteht jedoch Optimierungspotential in der Defi- nition von Ausnahmen und der konsequenten Durchsetzung der bestehenden Steuerpflich- ten. Diese könnte jedoch ein nicht unerhebliches Konfliktpotential hervorrufen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen bei konsequenter Durchsetzung min- destens verdoppeln könnten. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 10.000 € 01/2028 90.000 € Optimierung von Gebühren, Beiträgen, Satzungen und Verträgen (14) Einführung einer Gebühr für Einwegverpackungen Im Rahmen der Abfallgebühr Zur Vermeidung von Abfällen wird in Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Maßnahmen (z.B. Einwegkunststofffondsgesetz) vielfach die Einführung einer örtlichen Verpackungs- steuer diskutiert. Die Einführung des Steuersystems sowie die Kontrolle der Steuerpflichten wäre mit erheblichem zusätzlichen Personalaufwand verbunden. Ausgehend von den In- formationen der Stadt Tübingen muss für Nettetal mit eine Stellenzuwachs von mindestens 1,0 VZÄ gerechnet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sobald die Lenkungswir- kung eintritt, mit weniger Einnahmen zu rechnen sein wird, so dass sich das Kosten-Nutzen- Verhältnis perspektivisch verschlechtern wird. Zielführender kann daher ggf. die Erhebung einer Zusatzgebühr für Einwegverpackungen im bestehenden System der Abfallgebühren sein. Die Überlegungen hierzu stehen noch am Anfang, so dass belastbare Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßig- und Umsetzbarkeit derzeit noch nicht abschließend getroffen werden können. Das Thema wird jedoch seitens des ZB 20 weiterverfolgt. (17) Einführung separater "Online-Gebühren" Die Anzahl der Onlineangebote wächst ständig. Aufgrund der damit verbundenen Reduzie- rung der Personalressourcen besteht ein hohes Interesse den einer zunehmenden Nutzung von Onlineangeboten. Hierbei kann es nutzungsfördernd sein, vergünstigte Entgelte für die Inanspruchnahme von Onlineservices einzuführen. Zwar wäre hiermit zunächst eine Redu- zierung der Einnahmen zu erwarten, mittelfristig sollte sich die vermehrte Inanspruchnahme jedoch positiv auswirken, da Onlineprozesse wesentlich effizienter und weitgehend auto- matisiert, d.h. weitgehend ohne persönliche Dienstleistung gestaltet sind. (18) Verwaltungsgebühren Die letzte Anpassung der Dienstanweisung zur Verwaltungsgebührenordnung NRW er- folgte im Jahr 2025. Im April 2026 wurde die Verordnung überarbeitet. Der vorgegebene Tarifrahmen wurde bereits bisher in zahlreichen Fällen nicht ausgenutzt bzw. gebührenfä- hige Leistungen wurden nicht mit Gebühren belegt. Es ist somit ein zusätzliches Einnah- mepotential zu erwarten. Die Verwaltungsgebührensatzung sollte zeitnah an die neuen Vor- gaben der Verwaltungsgebührenordnung NRW angepasst werden. Es ist von geschätzten Mehreinnahmen in Höhe von 2% des bisherigen Volumens auszugehen. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 798.200 € 01/2028 195.000 € Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 7 von 12 (19) Sondernutzungsgebühren Die letzte Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung erfolgte zum 01.01.2017. Es ist eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der seither erfolgten Lohn- und Sachkosten- entwicklung und regelmäßige Dynamisierung der Tarife anzustreben. Die jährliche Teuerungsrate des Erzeugerpreises für Dienstleistungen sowie des Verbrau- cherpreises lag in den letzten Jahren zwar deutlich über 2 %; aus Vereinfachungsgründen wird jedoch die - auch in den Orientierungsdaten des Landes - zugrunde gelegte jährliche Steigerungsrate von 2 % angesetzt. Die Maßnahme wirkt sich ergebnisverbessernd im NetteBetrieb aus und reduziert damit den städtischen Zuschussbedarf entsprechend. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 20.000 € 01/2028 235.900 € (20) Straßenreinigungsgebühren: Übertragung Reinigungspflicht, alternativ: Prüfung Stadtanteil Nach § 4 StrReinG NRW sind Gemeinden berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Straßenreinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffent- lichen Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen. Dies kann - zumindest für Anlie- ger- und Nebenstraßen - auch für den Winterdienst gelten, so dass die Übertragung zu einer Entlastung des Bauhofs beitragen kann. Die hierdurch entstehenden Minderaufwen- dungen wären dann nicht mehr durch den Betriebskostenzuschuss zu refinanzieren. Im Falle der Beibehaltung der bisherigen Regelung ist zu prüfen, ob eine Reduzierung des derzeitigen Gemeinanteils in Höhe von 25 % erfolgen kann. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 258.000 € 01/2028 315.000 € (21) Elternbeiträge Kindertagesstätten: Erhöhung Finanzierungsanteil Die Finanzierungsstruktur des KiBiz geht davon aus, dass 18% der Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung durch die Erhebung von Elternbeiträgen abgedeckt werden. Unter Berücksichtigung der Kompensationszahlung des Landes für beitragsfreie Jahre beläuft sich die Quote für Nettetal auf lediglich 13%. Somit besteht derzeit eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,4 Mio. €, die aus allgemeinen Steuermitteln bereitgestellt wird. Aufgrund der vorgesehenen Rangfolge der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO) wäre die Höhe der Eltern- beiträge perspektivisch auf eine Erfüllung des vorgesehenen Finanzierungsanteils auszu- richten. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 1.743.000 € 08/2031 3.500.000 € (22) Entgelte Sportstättennutzung Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 8 von 12 Die letzte Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgte zum 01.01.2019. Es ist eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der seither erfolgten Lohn- und Sachkostenent- wicklung und regelmäßige Dynamisierung der Tarife, jedoch ohne entsprechende Auswei- tung der Übungsleiterpauschalen anzustreben. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 44.000 € 01/2028 82.800 € (24) Inanspruchnahme Werner-Jaeger-Forum: Anhebung und Dynamisierung gem. Sach- bzw. Lohnkostenentwicklung Mit Neueröffnung des WJF ist eine vollständige Überarbeitung der Entgeltstrukturen vorge- sehen. Hierbei ist auch das Entgelt für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten auf ein angemessenes Niveau zu heben und fortzuschreiben. Aussagen über die Höhe eines Kon- solidierungsbeitrags sind derzeit noch nicht möglich. (25) Inanspruchnahme Stadtbücherei Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte zum 01.01.2025, so dass aktuell kein Hand- lungsbedarf besteht. Es ist jedoch eine regelmäßige Anpassung der Tarife unter Berück- sichtigung der Lohn- und Sachkostenentwicklung anzustreben. (64) Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts; Erhebung von Parkgebühren Die Einführung von Parkgebühren war bereits Gegenstand der vorherigen Konsolidierungs- runden. Zuletzt wurde eine zusätzliches Einnahmepotential von 200 T€ ermittelt. Das sei- nerzeit erstellte Konzept ist unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umsatz- und Körperschaftssteuer) zu überarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass heute von einem deutlich höheren Einnahmepotential auszugehen wäre. Aufgrund der Komplexität und der Einbettung in ein stadtweites Bewirtschaftungskonzept ist eine Einführung frühestens ab dem Jahr 2029 als realistisch zu erachten. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 250.000 € 01/2029 2.000.000 € (65) Vermietung von Lehrerparkplätzen Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung sollte über eine kostenpflichtige Nutzung von Lehrerparkplätzen nachgedacht werden. Die aufwendig hergestellten Flächen werden der- zeit ohne Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Auch hier sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Das Einnahmepotential lässt sich derzeit noch nicht beziffern. (68) Inanspruchnahme Bürgerhaus Die zu erwartenden Sanierungskosten machen eine verbesserte Auslastung des Bürger- hauses unabdingbar. Damit einhergehend sind die Entgelte für die Inanspruchnahme an- zupassen. Auch hier ist eine Dynamisierung gem. Sach- bzw. Lohnkostenentwicklung vor- zusehen. Da zuletzt keine regelmäßige Abführung der erwirtschafteten Überschüsse durch den Bürgerverein mehr erfolgte, kann das zukünftige Einnahmepotential nur geschätzt wer- den. Volumen p.a. Umsetzung ab Haushaltsentlastung bis 2036 Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 9 von 12 gesamt 0 € 01/2031 60.000 € (69) Schülerfahrtkosten Es ist die Rückführung des Schülerspezialverkehrs und eine regelmäßige Anhebung der Eigenanteile auf den Höchstbetrag gem. § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung an- zustreben. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 750.000 € 01/2027 61.000 € (70) Stellplatzablöse Die Stellplatzablösesatzung gilt in der aktuellen Fassung seit 2019. Die zu leistenden Ablö- sebeträge basieren auf den in § 2 Abs. 2 festgelegten durchschnittlichen Herstellungskos- ten einschließlich Grunderwerb. Entsprechend des Baupreisindex ist heute von deutlich hö- heren Herstellungskosten auszugehen. Der Straßenbau-Index ist seit 2019 um 55 % ge- stiegen, so dass eine Anpassung dringend geboten ist. Zudem sollte eine Dynamisierung anhand des Baupreisindex Straßenbau in die Satzung aufgenommen werden. In den ver- gangenen 10 Jahren wurden durchschnittlich 50.000 € p.a. vereinnahmt. Eine direkte Ent- lastungswirkung besteht für den Ergebnishaushalt nicht, da es sich um investive Einnah- men handelt, die bilanziell passiviert werden und für den Ausgleich der Abschreibungen aus dem Ausbau von Parkplätzen herangezogen werden. Im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Parkplatznutzung könnten hieraus wei- tere Vorsteuervorteile generiert werden. Haushaltsentlastung bis 2036 Volumen p.a. Umsetzung ab gesamt 50.000 € 01/2028 330.900 € (79) Elternbeiträge Kindertagesstätten und OGS: Reduzierung der Geschwisterkindbe- freiung Für das Kind, für das sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart der zweithöchste Betrag ergibt, reduziert sich der Betrag auf 50% des Regelbetrages. Für das dritte und jedes weitere Kind ist die Kindertageseinrichtung, OGS, außerschulische Betreuung oder Tages- pflege gänzlich beitragsfrei. Die Elternbeitragssatzung wurde kürzlich umfangreich überar- beitet, so dass das Thema für die 2. Hälfte des Konsolidierungszeitraumes ab 2031 aufge- griffen werden sollte. (118) Erhebung von Bewohnerparkgebühren Im Zuge der Erarbeitung eines Konzepts zur Parkraumbewirtschaftung ist das Thema An- wohnerparken mit einzubeziehen. Reorganisation, Geschäftsprozessoptimierung (90) Zusammenlegung von Ausschüssen Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 10 von 12 Die Zusammenlegung von Ausschüssen wurde bereits im Vorfeld der aktuellen Ratsperiode diskutiert, jedoch verworfen. Es ist festzustellen, dass in den "kleineren" Ausschüssen häu- fig Schwierigkeiten bestehen, eine ausreichende Tagesordnung zusammenzustellen. Für die kommende Ratsperiode sollte das Thema nochmal aufgegriffen werden. (91) Reduzierung Wahlbezirke Auch die Reduzierung der Wahlbezirke bzw. des Rates war Thema vor der aktuellen Rats- periode und sollte für die kommende Ratsperiode ab 2031 nochmal erörtert werden. (108) Zusammenlegung von Sportstätten Anstelle der Vorhaltung kleinteiliger Sportstättenangebote kann der Betrieb einer größeren, stadtteilübergreifenden Gemeinschaftsanlage ggf. eine wirtschaftlichere Alternative zum status quo darstellen. (113) Reduzierung der Kosten für Karnevalsumzug und Altweibersturm Es fallen u.a. erhebliche Kosten für die Personal- und Fahrzeuggestellung des Bauhofs, die Beschilderung sowie die Reinigung des Zugweges an. Es sind Maßnahmen zur Reduzie- rung der Kosten (z.B. höhere Eigenbeteiligung Vereine, Sponsorengewinnung …) zu er- greifen. (119) Harmonisierung Rettungsdienst auf Kreisebene Durch die Zusammenführung des Rettungsdienstes auf Kreisebene (wie es mit dem KTW bereits erfolgt) lassen sich zahlreiche Synergieeffekte erzielen. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Fehlfahrten könnte eine zentrale Geschäftsbeziehung zu den Krankenkassen von Vorteil sein. Bislang verhandeln die Kommunen jeweils einzeln mit den Krankenkassen, so dass keine gleichmäßige Behandlung der Budgets erfolgt und Interes- sen gegeneinander ausgespielt werden können. (120) Abgabe Abfallbeseitigung an den Abfallbetrieb des Kreises Bereits im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung der Abfallleistungen für die Gemein- den Grefrath, Tönisvorst und Nettetal wurde eine weitergehende Zusammenarbeit mit dem ABK diskutiert, jedoch nicht weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der angestrebten Prozessoptimie- rung soll untersucht werden, ob eine Ausweitung der kommunalen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer effizienten und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgen kann. Ne- ben der Gemeinde Grefrath haben bereits die Gemeinde Niederkrüchten und die Stadt Tö- nisvorst die Aufgaben im Abfallentsorgungsbereich vollumfänglich an den ABK übertragen. Stellenbewirtschaftung (6) Zentrales Fördermittelmanagement Ein entsprechender politischer Antrag liegt bereits vor. Es sind bereits vorhandene dezen- trale Stellenanteile zu verifizieren und der Stellenumfang eines zentralen FMM zu bestim- men. Hierbei sind insbesondere vorhandene KI-Lösungen einzubeziehen. Die zusätzliche Stelle ist zwingend über entsprechende KW-Vermerke "gegenzufinanzieren". Bei der Ausgestaltung der Stelle könnte sich an dem 2026 aufgelegten KGSt-Bericht "Kom- munales Fördermittelmanagement. Erfolgreich einführen, zukunftsfähig gestalten und nachhaltig profitieren" orientiert werden. Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 11 von 12 Zudem sind bei der Stellenbemessung sowie der Aufgabenzuordnung die zunehmenden Bestrebungen seitens des Bundes und des Landes zur Errichtung zentraler Förderplattfor- men, Bündelung von Förderprogrammen, vermehrte Regelfinanzierung udgl. zu berück- sichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass sich das FMM zukünftig erheblich vereinfachen wird und damit größere Stellenanteile nicht erforderlich sind. Anlage(n): 1. Maßnahmenkatalog 2027-2036_Politik Finanzielle Auswirkungen: Eine Zusammenfassung der vorstehend erläuterten Maßnahmen mit zeitlicher Einordnung und fi- nanzieller Auswirkung ist der Anlage zu entnehmen. Es wird deutlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag leisten können. Stellungnahme des Stadtkämmerers: ☒ Keine Bedenken Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1237/2025-30 Seite 12 von 12

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