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Haushaltskonsolidierung 2027 - 2036; hier: Konsolidierungsmaßnahmen der Verwaltung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Nettetal |
| Datum | 2026-09-24 |
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen
öffentlich
1236/2025-30
Geschäftsbereich Geschäftsbereich B - Finanzen
Federführung Geschäftsbereich Finanzen
Datum 29.07.2026
Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Betreff:
Haushaltskonsolidierung 2027 - 2036;
hier: Konsolidierungsmaßnahmen der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die für den Umsetzungszeitraum 2027 bis 2036 geplanten Konsolidierungsmaßnahmen der Ver-
waltung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung der Vorlage:
Angesichts der auch mittel- bis langfristig zu erwartenden Jahresfehlbeträge steht der Haushalt unter
erheblichem Konsolidierungsdruck. Daher wurde - in Ergänzung der bereits vorgelegten Aufstellung
der sogenannten freiwilligen Leistungen - ein Maßnahmenkatalog mit 121 Konsolidierungsvorschlä-
gen durch die Kämmerei erarbeitet. Hierbei wurde bewusst ein Umsetzungszeitraum von 10 Jahren
zugrunde gelegt, da hierdurch in Erweiterung des üblichen Planungszeitraums auch mittel- bis lang-
fristig wirkende Maßnahmen einbezogen werden können.
Ziel ist es - in Anlehnung an die Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts -
zum Ende des Konsolidierungszeitraums wieder originär ausgeglichene Haushalte darstellen zu
können, damit die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt Nettetal wieder vollumfänglich si-
chergestellt werden kann.
Der Maßnahmenkatalog wurde der Verwaltungsführung am 14.07.2026 vorgestellt. Die zuständigen
Bereiche sind beauftragt, bis zu 30.09.2026 schriftlich zu den Konsolidierungsmaßnahmen Stellung
zu nehmen und (soweit nicht bereits festgelegt) darzulegen, in welchem Umfang und Zeitrahmen
die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen wird.
Zur besseren Übersicht wurden die Maßnahmen in folgende Kategorien unterteilt:
• Abbau von Standards, Leistungen und Zuschüssen
• Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
• Kommunale Steuern
• Optimierung von Gebühren, Beiträgen, Satzungen und Verträgen
• Reorganisation, Geschäftsprozessoptimierung
• Stellenbewirtschaftung
Bei den nachfolgend erläuterten Maßnahmen handelt es sich um Konsolidierungsvorhaben, die ver-
waltungsseitig zur Umsetzung vorgesehen sind, bzw. sich bereits in Umsetzung bzw. Prüfung befin-
den. Weitere zu beratende Konsolidierungsmaßnahmen, die zwingend einer politischen Beschluss-
fassung bedürfen, sind der Vorlage 1237/2025-30 zu entnehmen.
Abbau von Standards, Leistungen und Zuschüssen
(1) Festlegung von Standards für Neubau und Erweiterung städtischer Verwaltungsge-
bäude und Standardisierung von nutzerspezifischen Raumkonzepten
Insbesondere bei den anstehenden sehr kostenintensiven Bauprojekten (OGS, Gerätehäu-
ser) sind einheitliche Standards vor Einstieg in die Projekte festzulegen, um eine jeweilige
Neuverhandlung/ -festlegung zu vermeiden. Hierdurch entstehen Zeit- und Kostenvorteile.
Die Standards sollen sich am Notwendigen und nicht am Wünschenswerten orientieren.
Mittel- bis langfristig wird sich hierdurch eine Reduzierung der Mietaufwendungen gegen-
über jeweils individuellen Lösungen ergeben. Diese Konsolidierungsmaßnahme wird im
Zuge des Teilprojektes Projektportfoliomanagement der Organisationsuntersuchung /-ent-
wicklung ebenfalls extern betrachtet.
(32-36) Konzentration der Unterbringung städtischer Dienststellen im Rathaus
Ziel des NewWork-Prozesses ist es u.a., eine möglichst vollständige Unterbringung des
Personals im Rathaus zu realisieren. In einem ersten Schritt konnte die Abmietung der Bü-
roflächen in der Volksbank mit Rückkehr des NetteService in das Rathaus zum Ende 2026
realisiert werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Mietverträge sowie des sich verän-
dernden Flächenangebots im Rathaus ist zu prüfen, inwieweit weitere Abmietungspotenti-
ale bestehen.
Anwaltskanzlei Steegerstraße
Mit dem Umzug des BB Abwasser in die Räume des BB Immobilienmanagement an der
Marktstraße sowie der Rückkehr des BB Tiefbau ins Rathaus, konnte eine Umsetzung und
Abmietung der Kanzleiräume bereits zum Oktober 2026 realisiert werden.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
23.700 € 10/2026 237.000 €
Eine valide Aussage zur zukünftigen Nutzung der nachfolgenden Nebenstellen wird im Jahr
2027 getroffen. Dabei werden die externen Anmietungen der Nebenstellen in den Räum-
lichkeiten der Sparkasse und des Familienbüros als eine räumliche Einheit betrachtet und
bewertet. Das dargestellte Entlastungsvolumen geht daher vereinfacht von einer einheitli-
chen Umsetzung ab 2030 aus.
Familienbüro
Die Kündigung ist möglich zum 31.07.2030.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
38.640 € 08/2030 248.000 €
Sparkasse (ASD)
Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
52.140 € 08/2030 334.600 €
Sparkasse (NetteKultur, ZB 14 und FB 40)
Der nächstmögliche Kündigungstermin wäre zum 30.09.2026.
Volumen p.a. Umsetzung ab Haushaltsentlastung bis 2036
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gesamt
63.600 € 08/2030 408.300 €
(60) Reduzierung Fremdvergaben durch Ausweitung von Eigenleistungen
Es ist zu prüfen, ob eine Reduzierung der Fremdleistungen zugunsten von Eigenleistungen
wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Kostenvorteil sollte sich durch den Umsatzsteuervorteil von
Eigenleistungen erzielen lassen. Der vermehrte Einsatz von Eigenleistungen setzt bei
gleichzeitigen Restriktionen im Bereich der Stellenbewirtschaftung eine umfassende Auf-
gabenkritik und Rückführung auf die im Rahmen der Gewährleistung von Verkehrssiche-
rungspflichten erforderlichen Leistungen voraus.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
2.337.000 €
(62) Zusammenlegung von Feuerwehrstandorten
Der notwendige Ausbau der Feuerwehrgerätehäuser wird mit einer erheblichen langfristi-
gen Haushaltsbelastungen verbunden sein. Im Rahmen erforderlicher Wirtschaftlichkeits-
untersuchungen ist zu prüfen, ob die Zusammenlegung von Löschzügen wirtschaftliche
Vorteile bieten kann und in diesem Zusammenhang ggf. Potentiale für die Stadtentwicklung
durch eine Verlagerung von Standorten bestehen.
(67) Verstärkte Nutzung von Open-Source-Produkten
Durch die Monopolstellung besteht eine hohe Abhängigkeit von Microsoft-Produkten udgl..
Steigenden Lizenzkosten kann somit in der Regel nicht entgegengewirkt werden. Auch be-
stehen erhebliche (Sicherheits)Risiken hinsichtlich der Datenlagerung und -verwaltung, da
die digitale Souveränität nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.
Es ist daher aus Sicherheits- sowie aus Kostengründen anzustreben, vermehrt auf Open-
Source-Produkte zu setzen. Das KRZN hat hierzu bereits erste Strategien entwickelt und
eine Office-Lösung getestet, die in der Lage ist, MS-Produkte udgl. abzulösen, ohne erheb-
liche Performanceverluste in Kauf nehmen zu müssen. Die Stadt Nettetal wird sich mit Blick
auf die beschriebenen Risiken wo möglich und sinnvoll proaktiv mit der verstärkten Nutzung
von Open-Source-Produkten befassen.
(81) Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Jugendfreizeiteinrichtungen
Die Stadt Nettetal zahlt Zuschüsse an die Kirchengemeinden für den Betrieb von Jugend-
heimen und ähnlichen Einrichtungen. Die dazugehörigen Kooperationsvereinbarungen sind
einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Erzielung mittelfristiger Einsparungen zu unterziehen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
700.000 €
(82) Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Generationentreffs
Die Stadt Nettetal hat sich über Kooperationsvereinbarungen langfristig verpflichtet. Hier
könnten aber ggf. mittel- bis langfristig Einsparungen umgesetzt und in neuen Kooperati-
onsverhandlungen erarbeitet werden. Auch der durch die Stadt selbst betriebene Genera-
tionentreff in Schaag ist einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.
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Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
380.000 €
(99) Rückbau bzw. Alternativnutzung bei rückläufigen Schülerzahlen bzw. Kitakindern
Bei sinkenden Geburtenraten ist perspektivisch mit einem Überangebot an Bildungs- und
Betreuungsflächen zu rechnen, so dass frühzeitig und proaktiv Strategien für Rückbau,
Schließung bzw. Alternativnutzung nicht mehr benötigter Einrichtungen bzw. Teilflächen zu
entwickeln und festzulegen sind.
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
(2) Zielgerichteter Einsatz der Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz
Es erfolgt ein nachhaltiger und zweckgerechter Einsatz der Mittel aus dem Sondervermö-
gen Infrastruktur und Klimaschutz des Bundes. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden 18
Mio. € für die Stadt Nettetal möglichst zeitnah für bereits geplante Maßnahmen abzurufen,
um den größtmöglichen Zinseffekt zu erzielen.
Zudem ist anzustreben, einen nachhaltigen Effekt dadurch zu erzielen, dass Folgekosten
(z.B. durch energiesparende Maßnahmen) minimiert werden, was zu einem relevanten Ein-
sparpotential bei den Mieten und Nebenkosten des NetteBetriebs führen wird.
Die bereits geplanten bzw. nach dem 01.01.2025 umgesetzten Maßnahmen sind weit über-
wiegend kreditfinanziert. Eine beschleunigte Inanspruchnahme der Pauschalförderung
führt zu deutlichen Zinseinsparungen. Selbst bei linearer Verteilung ist von einem jährlichen
Zinsvorteil in Höhe von 54.000 € (ohne Berücksichtigung von Zinseszinsen) auszugehen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
54.000 € 2026 540.000 €
(3) Kommunaldarlehen: Erhöhung des beihilferechtlich erforderlichen Zinsaufschlags
nach Risikoklassen
Nach Informationen der Kreditgeber unterliegen auch kommunale Unternehmen unter-
schiedlichen Risikoeinstufungen. Daher ist es aus beihilferechtlicher Sicht notwendig, den
bisherigen einheitlichen Zinsaufschlag regelmäßig zu überprüfen. Derzeit werden die Risi-
ken relativ einheitlich bewertet, so dass aktuell keine Anhebung des Zinsaufschlages erfor-
derlich ist. Bei Änderung der derzeitigen Risikoeinstufung wäre jedoch eine Anpassung vor-
zunehmen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
420.000 €
(4) Kommunaldarlehen: Einführung einer Bearbeitungsgebühr
Die Kreditabfragen sowie die laufende Abwicklung erfolgt bislang ohne die Erhebung einer
besonderen Abschlussgebühr. In analoger Anwendung der vom Rat verabschiedeten Bürg-
schaftsrichtlinie wird zukünftig eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % der
beantragten Ausleihung erhoben.
Volumen p.a. Umsetzung ab Haushaltsentlastung bis 2036
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gesamt
15.000 € 01/2027 150.000 €
(39-41) Verlängerung Abschreibungsdauer bei Sachanlagen
Fahrzeuge
Bei allen städtischen Fahrzeugen ist zu überprüfen, ob eine Verlängerung der bisherigen
planmäßigen Nutzungsdauer möglich ist. Dazu sind auf Basis der spezifischen Einsatzbe-
dingungen und der Instandhaltungserfahrungen mit den jeweiligen Fahrzeugtypen die opti-
malen ökonomischen Ersatzzeitpunkte für die einzelnen Fahrzeuggruppen zu ermitteln,
festzulegen und kontinuierlich zu überprüfen. Dabei kann bis auf weiteres von einem Ein-
sparpotential i.H.v. 10 % ausgegangen werden.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
1.031.000 € 01/2028 927.000 €
Öffentliche Verkehrsflächen
Die Maximalwerte der NKF-Rahmentabelle werden für Straßen nicht ausgeschöpft. Eine
Verlängerung der Nutzungsdauer auf 60 Jahre (bisher 50 Jahre) sollte bereits aus der His-
torie heraus begründbar sein. Zur genaueren Einschätzung werden die Daten aus der vor-
genommenen Folgeinventur, die Anfang 2027 vorliegen sollen, herangezogen.
Eine Anpassung auf den aktuellen Bestand wäre bei der kleinteiligen Struktur des Anlage-
vermögens jedoch mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, da über 10.000 einzelne
Straßenabschnitte anzupassen wären.
Der finanzielle Erfolg ist aufgrund des mit über 80% sehr hohen Sonderpostenanteils, der
ebenfalls anzupassen wäre, sowie jährlichen Investitionen in das Infrastrukturvermögen in
Höhe von durchschnittlich lediglich 1,2 Mio. € überschaubar.
Die 20%-ige Verlängerung der Nutzungsdauer ist jedoch zumindest für zukünftige Straßen-
bauprojekte anzustreben.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
3.200.000 € 01/2028 180.000 €
Städtische Gebäude
Entsprechend der NKF-Rahmentabelle, die gemäß Rd.Erl. aus 2005 für die Festlegung und
Ausgestaltung der örtlichen Nutzungsdauern verbindlich anzuwenden ist, besteht hier
grundsätzlich Gestaltungspotential, da der maximale Rahmen von 80 Jahren nicht ausge-
schöpft wird (derzeit in der Regel 60 Jahre). Zudem sollte eine längere tatsächliche Nut-
zungsdauer der kommunalen Gebäude aus der Historie heraus gut begründbar sein.
Es ist eine individuelle Betrachtung des Gebäudebestandes erforderlich, so dass eine Um-
stellung für den gesamten Gebäudebestand mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbun-
den ist. Die Überprüfung soll daher auf einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren beschränkt wer-
den.
Bis auf weiteres wird von einem Einsparpotential i.H.v. 10 % ausgegangen, welches zu
einer relevanten Reduzierung der Mietaufwendungen führen könnte.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 5 von 20
3.300.000 € 01/2029 2.640.000 €
(42) Keine automatisierte Ersatzbeschaffung nach Ablauf planmäßiger Nutzung
Zahlreiche Sachanlagegüter sind auch nach Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer noch
funktionsfähig und nicht außergewöhnlich wartungsanfällig, so dass eine sofortige Ersatz-
beschaffung häufig nicht zwingend erforderlich ist. Mit der Anmeldung einer Ersatzbeschaf-
fung ist zukünftig unabhängig anderweitiger Festlegungen nachzuweisen und zu belegen,
dass eine Weiternutzung unwirtschaftlich ist.
(48) Verschärfte Haushaltsaufsicht
Die anhaltend herausfordernde Haushaltssituation erfordert die Durchsetzung verschärfter
Fiskalregeln und die Ausweitung des Controllings. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben, ins-
besondere hinsichtlich der Veranschlagung von Investitionen, der Bildung von Ermächti-
gungsübertragungen und der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
sind äußerst restriktiv anzuwenden.
Zur Stärkung von Frühwarnsystemen sind im Rahmen der Quartalsberichte u.a. verbindli-
che Absprachen zum Ausgleich von prognostizierten Budgetüberschreitungen zu treffen.
Die Produktverantwortlichen sind aufgefordert, ihrer Budgetverantwortung in besonderem
Maße gerecht zu werden.
(49) Einführung eines auf Wirkungsziele ausgerichteten Kennzahlensystems
Die derzeit dargestellten Leistungsdaten und Kennzahlen haben vielfach einen rein infor-
mativen Charakter und dienen in der Regel nicht der Steuerung. Die Bereiche wurden be-
reits aufgefordert, ihre Kennzahlen zu überprüfen und neue Kennzahlen zu entwickeln.
Ziel ist es, bereits mit dem Haushalt 2028 den Fokus klar auf steuerungsrelevante Indika-
toren zu legen. Die reine Abbildung von statistischen Leistungsdaten (Output) soll dabei
weitgehend durch wirkungsorientierte Kennzahlen (Outcome) ersetzt werden. Durch das
neue Kennzahlensystem sollen Arbeitsabläufe und -ergebnisse messbar gemacht und
transparent dargestellt werden. Im Idealfall können diese als Grundlage für weitere Prozes-
soptimierungen und die Digitalisierung von Prozessen herangezogen werden und dienen
somit auch als wichtiges Steuerungsinstrument in der neuen Arbeitswelt.
(50) Intensivierung Controlling Jugendamt
Der FB 51 verfügt zwar über ein eigenes Fachcontrolling; die betriebswirtschaftliche Aus-
richtung ist jedoch wenig ausgeprägt. Der Fokus des Controllings soll zukünftig verstärkt
auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Entwicklung von Kontrollfunktionen und
Gegensteuerungsmaßnahmen ausgerichtet sein. Mit dem Ziel, die deutlich überproportio-
nale Ausgabensteigerungen einzelner Hilfearten zeitnah zu dokumentieren, zu erklären, zu
bewerten und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleiches gilt für etwaige Fehlentwicklungen
in der Kindertagesbetreuung. Diese Konsolidierungsmaßnahme wird im Zuge des Teilpro-
jektes Prozessoptimierung der Organisationsuntersuchung /-entwicklung schwerpunktmä-
ßig extern betrachtet.
(57) Bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Angebot an Spiel-/ Bolzplätze
Der Bauhof sorgt für die Pflege der Spielplatzflächen, die regelmäßigen Spielplatzkontrol-
len, den regelmäßigen Sandaustausch sowie die Spielgerätekontrolle und -wartung. Ein
wesentlicher Aufwandstreiber ist die Spielgerätedichte auf den Spielplätzen. Hier bestehen
voraussichtlich große Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Fallzahl der Spielge-
räte je Quadratmeter Spielplatzfläche.
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Das Vorhalten von Spiel- und Bolzplatzflächen muss mit der finanziellen Leistungsfähigkeit
im Einklang stehen. Angesichts der demografischen Entwicklung und einem sich ändern-
den Freizeitverhalten ist der Bedarf der vorgehaltenen Flächen regelmäßig zu prüfen und
eine Vorhaltung von gering nachgefragten Leistungen kritisch zu hinterfragen. Die Aufgabe
und Verdichtung von Flächen können sinnvoll sein. Eventuell können die Flächen – je nach
absehbarer demographischer Entwicklung – auch als Reserveflächen vorgehalten werden.
Spielplatzflächen sind daher hinsichtlich ihrer Nutzungsintensität zu prüfen, um Möglichkei-
ten zur Reduzierung von nicht oder nur wenig genutzten Flächen zu identifizieren. Für die
Bewertung im interkommunalen Vergleich sind entsprechende Kennzahlen zu erheben.
(61) Begrenzung des Anstiegs des Betriebskostenzuschusses auf jährlich maximal 2 %
Die durch den städtischen Haushalt zur Refinanzierung der BB Tiefbau und Bauhof zur
Verfügung gestellte Aufwandserstattung ist in den Jahren 2019 bis 2026 um 57% von 6,7
Mio. € auf 10,6 Mio. € angewachsen. Die jährliche Zuwachsrate lag somit bei durchschnitt-
lich rund 8 %.
Einhergehend mit dem Abbau von Standards und Leistungen sowie der Optimierung von
Geschäftsprozessen ist eine Deckelung der jährlichen Zuschüsse entsprechend den übli-
chen Kostensteigerungsraten vorzunehmen, um der weiteren hohen Zunahme des Zu-
schussbedarfs entgegenzuwirken. Mittel- bis langfristig kann ein Einsparpotential von rund
500.000 € gegenüber einer Fortschreitung in Höhe der bisherigen Zuwachsraten erwartet
werden.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
10.000.000 € 01/2029 4.000.000 €
(77) Einfrieren der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen für Bedienstete (KA 5411 und
5412) auf den Stand 2027
Die Aufwendungen für Fortbildungen, Dienstreisen etc. werden bislang mit pauschalen Stei-
gerungsraten versehen. Durch eine verstärkte Inanspruchnahme von Online-Angeboten
und die Beschränkung auf rein fachlich notwendige Fortbildungen wird das Budget auf den
Stand von 2027 eingefroren. Eine entsprechende Vorgehensweise wird für den NetteBe-
trieb festgelegt.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
876.000 € 01/2028 300.000 €
(78) Neujustierung Rückstellungsbildung für Arbeitszeit und Urlaub
Bei den Rückstellungen handelt es sich um eine wesentliche Position im Rahmen des Jah-
resabschlusses. Aufgrund der Höhe ist eine kritische Überprüfung der Grundlagen für die
Ermittlung der Rückstellungshöhe und des Ansatzes vorzunehmen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
1.964.000 € 2027
(83) Begrenzung der Kostensteigerung für Sach- und Dienstleistungen auf jährlich 2 %
In den Orientierungsdaten wird regelmäßig eine jährliche Kostensteigerung von 2 % zu-
grunde gelegt. Die durchschnittliche jährliche Sachkostensteigerung lag in den letzten 10
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Jahren bei 7%. Eine Vielzahl von Sachkosten sind nicht direkt beeinflussbar oder sind ge-
bührenfinanziert, so dass sich der Entlastungseffekt nicht auf alle Sachkonten erstreckt.
Das Gesamtvolumen beläuft sich aktuell (ohne Kosten NetteBetrieb) auf 20,5 Mio. €. Aus-
gehend davon, dass 50 % der Sachkosten einer Deckelung unterworfen werden können,
ergibt sich ein relevantes Einsparpotential gegenüber einer Fortgeltung der bisherigen Kos-
tensteigerung.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
20.500.000 € 01/2028 22.500.000 €
(84) Entwicklung von Baugebieten zur Steigerung der Einwohnerzahl
Ein Bevölkerungszuwachs führt mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung in der Regel zu
Mehreinnahmen. Mehr Einwohner bedeuten tendenziell mehr steuerpflichtiges Einkommen
und damit höhere Zuweisungen aus dem Landesfinanzausgleich (Einkommensteueran-
teile, Schlüsselzuweisungen). Die Erschließung neuer Wohngebiete führt zu mehr Grund-
besitz, so dass auch mit erhöhten Grundsteuereinnahmen zu rechnen ist. Insgesamt kann
bei einer Bevölkerungszunahme von 1% mit Mehreinnahmen aus der EK-Steuer, den Kom-
pensationsleistungen und den Pauschalen nach dem GFG in Höhe von überschlägig jähr-
lich rund 350.000 € gerechnet werden. Dieser Effekt wäre theoretisch bereits durch die
Entwicklung des Pierburg-Geländes mit 400 Wohneinheiten realisierbar.
Hierbei ist nicht nur die Ausweisung neuer Baugebiete, sondern auch die Entwicklung im
Bestand in den Blick zu nehmen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
36.000.000 € 01/2035 700.000 €
(85) Entwicklung von Gewerbeflächen zur Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen
Die Übernahme und Vermarktung der Gewerbeflächen "Nettetal-West" u.a. wirkte sich so-
wohl hinsichtlich der Grundstücksgewinne als auch bezüglich der Gewerbesteuereinnah-
men positiv auf den städtischen Haushalt aus. Durch hohe Anfangsinvestitionen ist erst
zeitlich verzögert mit Mehreinnahmen aus Neuansiedlungen zu rechnen. Zudem sollte aktiv
auf die Ansiedlung besonders gewinnträchtige Branchen hingewirkt werden. Positive Ef-
fekte sollten aufgrund der erforderlichen Flächenakquise jedoch erst gegen Ende des dar-
gestellten Konsolidierungszeitraums erwartet werden können.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
28.400.000 € 01/2035 500.000 €
(88) Alternative Flächen-/ Raumnutzung
Eine Vielzahl städtischer Gebäude unterliegt keiner ganztägigen Nutzung, so dass grund-
sätzlich erhebliche Flächenpotentiale für Alternativnutzungen gegeben sind. Vor der Initiie-
rung von Neu- und Anbaumaßnahmen sind zwingend etwaig vorhandene ggf. stadtteilüber-
greife Potentiale auszuschöpfen. Hierzu ist eine entsprechende Potentialanalyse mit Dar-
stellung der bestehenden Kapazitäten zu erstellen.
(89) NetteBetrieb: Hebung stille Reserven
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Zur Stärkung des Eigenkapitals wäre die Neubewertung der Finanzanlage "NetteBetrieb"
dergestalt möglich, dass eine Reintegration in den städtischen Haushalt mit umgehender
Neugründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen wird. Durch die erfor-
derliche Neubewertung des Vermögens sind stille Reserven z.B. aus der Unterbewertung
von Grundstücken aufzudecken. Dies führt zu einer Erhöhung des Finanzanlagevermögens
auf der Aktivseite und wirkt sich entsprechend eigenkapitalerhöhend aus.
Eine solche Neubewertung stellt jedoch ein umfangreiches Projekt dar, welches entspre-
chende Vorlaufzeit benötigt. Es ist abzuwägen, ob der hohe Aufwand in einem angemes-
senen Verhältnis zum Erfolg (Erhöhung der Pufferwirkung zur Vermeidung des Haushalts-
sicherung) steht. Die Maßnahme kann ggf. als ultima ratio vor einer drohenden Überschul-
dung in Betracht gezogen werden. Eine mögliche Haushaltsentlastung ist nicht bezifferbar.
(92) Einfrieren Aufwandsentschädigung Feuerwehr auf Stand 2026
Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten haben sich in den letzten Jahren auf
150.000 € fast verdreifacht, ohne dass eine entsprechende Ausweitung des Personalbe-
standes zu verzeichnen ist. Eine ähnliche Entwicklung ist im Fortbildungsbudget der Feu-
erwehr zu beobachten. Ein weiterer Kostenaufwuchs ist selbst bei der notwendigen Aner-
kennung des Ehrenamtes nicht verkraftbar und gegenüber anderen Entschädigungszah-
lungen nicht vermittelbar. Die Mittelgewährung wird daher auf den Stand des Jahres 2026
eingefroren. Ggf. sind die internen Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungen an-
zupassen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
150.000 € 01/2027 165.000 €
(93) Standardreduzierung Wirtschaftsgespräche
Gemessen an der relativ geringen Zahl derer, die an den Wirtschaftsgesprächen teilneh-
men (können), ist das jährliche Budget zu hinterfragen und einer Kosten-Nutzen-Analyse
zu unterziehen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
10.000 € 01/2027 50.000 €
(94) Prüfung Cashpool-Management
Beim Cash-Pooling werden Liquiditätsüberschüsse und -defizite verschiedener Konzernge-
sellschaften auf einem zentralen Konto zusammengeführt. Es dient dabei der Zinsoptimie-
rung, reduziert den Bedarf an externen Krediten und vereinfacht das Liquiditätsmanage-
ment. Die konzernübergreifende Zusammenarbeit beschränkt sich bislang auf Investitions-
kredite in Form von Ausleihungen. Aufgrund des inzwischen massiv gestiegenen Bedarfs
an Liquiditätskrediten bzw. Tagesgeldern, der insbesondere bei der Stadt und im Kranken-
haus zu beobachten ist, rückt ein Cash-Pooling für die Stadt Nettetal immer mehr in den
Fokus.
Hierfür ist in einem ersten Schritt zu sondieren, ob und in welcher Höhe und wann Liquidi-
tätsüberschüsse bei den Beteiligungen üblicherweise zur Verfügung stehen, um diese vor
einer externen Mittelversorgung in Anspruch nehmen zu können. Wie bei den Ausleihungen
sind hier allerdings auch beihilferechtliche Aspekte zu beachten, so dass der rechtliche und
administrative Aufwand in die Entscheidung einzubeziehen ist. Die Prüfung soll Ende 2026
abgeschlossen sein.
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 9 von 20
(95) Pensionsfonds: Hebung stille Reserven
Es ist der Verkauf des bestehenden Fonds zum Marktwert von rund 1.165.000 € möglich.
Die Bilanzierung erfolgte zu Anschaffungs-/Herstellungskosten in Höhe von rund 915.000
€. Es könnte eine erfolgswirksame Hebung stiller Reserven vorgenommen werden, die je-
doch zu Lasten von finanziellen Mitteln für die Bedienung der Rückstellung geht. Die Maß-
nahme eignet sich daher ggf. zur kurzfristigen Stärkung des Eigenkapitals zur Vermeidung
von Haushaltssicherungspflichten.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen einmalig Umsetzung ab
gesamt
250.000 €
(103) Kiependraegerbad: Reduzierung Abwassergebühr
Schwimmeinrichtungen werden zu Schmutzwassergebühren herangezogen. Maßstab für
die Bemessung der Schmutzwassergebühr ist der Bezug von Frischwasser des ange-
schlossenen Grundstücks. Sofern Frischwassermengen in Schwimmbädern verdunsten
und nicht als Abwasser der Entwässerungseinrichtung zugeführt werden, können sie bei
der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür ist
ein entsprechender Nachweis. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat Richt-
werte und ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Verdunstungsmengen vorgestellt.
Es ist anzuraten, Verdunstungsmengen für die Schmutzwassergebührenbemessung zu er-
mitteln und abzuziehen.
(104) Kiependraegerbad: Interkommunale Zusammenarbeit
Da immer weniger Kommunen entsprechende Angebote vorhalten (können), könnte hier
ggf. ein Potential zur besseren Ausnutzung des Bades bestehen. Es ist die Prüfung einer
Nutzung anderer Kommunen im Rahmen des Schulschwimmens mit angemessener Kos-
tenbeteiligung vorzunehmen.
(105) Kiependraegerbad: Nutzung an Wochenenden
Momentan wird das Schwimmbad nur von Montag bis Freitag genutzt. Eine Öffnung am
Wochenende für Vereine und Dritte würde nicht nur die Auslastung des Bades erhöhen,
sondern auch einen erhöhten Vorsteuerabzug ermöglichen. Es ist eine Kosten-Nutzen-
Analyse unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen für den Wochenendbetrieb anzu-
stellen.
(106) Mehrjähriger Kalkulationszeitraum bei Gebühren
Die Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Vorgaben des Kommunalab-
gabengesetztes eingehalten und regelmäßig Voraus- und Nachkalkulationen erstellt wer-
den. Zukünftig soll für alle Gebührenhaushalte die Möglichkeit eines mehrjährigen Kalkula-
tionszeitraums gem. § 6 Abs. 4 KAG genutzt werden, so dass nicht in jedem Jahr Gebüh-
renkalkulationen und Satzungen erstellt und beschlossen werden müssen. Hierdurch kön-
nen personelle Ressourcen in Fachbereichen als auch in Querschnittsämtern freigesetzt
werden.
(109) Kennzahlensystem zur Analyse und Aufrechterhaltung der Handlungs-/ Leistungsfä-
higkeit; insbesondere angesichts der hohen Pro-Kopf-Verschuldung Nettetals
Der städtische Haushalt leidet derzeit an hohen Negativsalden aus der laufenden Verwal-
tungstätigkeit. Dies führt zu einem erhöhten Bedarf an Liquiditätskrediten und gefährdet
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 10 von 20
den Substanzerhalt, da nicht genügend Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen be-
reitstehen. Der Teufelskreis kann nur durch eine konsequente Haushaltskonsolidierung aus
Ausgabenreduzierung und Einnahmesteigerung durchbrochen werden.
Um nach erfolgreicher Konsolidierung nicht wieder in diese Schuldenfalle zu geraten, sind
rechtszeitige Gegenmaßnahmen unabdingbar. Anhand eines Kennzahlensystems soll die
Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Stadt laufend bewertet werden, um zeitnah notwen-
dige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Leider sind überörtlich vergleichbare Kennzahlensysteme noch wenig ausgeprägt; erste
Bemühungen deuten jedoch Fortschritte bei diesem Thema an. Kritische Kennzahlen müs-
sen hierbei eine zwingende Verpflichtung zur Erarbeitung von Konsolidierungskonzepten
auslösen.
(116) Überprüfung Mobilfunkverträge
Es ist eine kritische Prüfung der bestehenden Mobilfunkverträge hinsichtlich der dienstli-
chen Notwendigkeit vorzunehmen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen einmalig Umsetzung ab
gesamt
90.000 €
(117) Nutzung der Kaufoption für das Rathaus
Die Stadt Nettetal hat im Jahr 2028 eine vertraglich gesicherte Kaufoption für das Rathaus.
Der NetteBetrieb hat frühzeitig eine (ggf. kreditfinanzierte) Aktivierung und Verbuchung als
nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Zeit ab dem 01.01.2029 zu gewähr-
leisten. Die jährlichen Mietaufwendungen liegen momentan bei jährlich 712.000 €; Tendenz
steigend, da die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
712.000 € 01/2029 6.826.100 €
Optimierung von Gebühren, Beiträgen, Satzungen und Verträgen
(15) Dienstleistungsvertrag Abwasser: Beschränkung auf notwendige Dienstleistungen
Nach Gründung des NetteBetriebes wurde ab 01.12.2011 der bereits seit 1993 bestehende
Dienstleistungsvertrag (damals Betriebsführungsvertrag) mit folgenden Inhalten neu ge-
fasst: Übernahme der Betriebswirtschaft, des Finanzwesens, der grafischen Datenverar-
beitung sowie technische Dienstleistungen.
Der Wirtschaftsplan 2026 enthält ein Ansatz von 489.000 €. Ziel sollte es sein, den Vertrag
auf die Leistungen zu beschränken, die der NetteBetrieb nicht selber ausführen kann. Dabei
ist anzustreben, insbesondere die kfm. Leistungen durch eigenes Personal abzudecken.
Die eigene Leistungserbringung unterliegt zudem nicht der Umsatzsteuerbelastung.
Es hat eine vertiefte Prüfung der Vergütungsbestandteile zu erfolgen. Die Konsolidierungs-
maßnahme wird im Zuge des Teilprojektes Schnittstelle Kernverwaltung - NetteBetrieb der
Organisationsuntersuchung /-entwicklung ebenfalls extern betrachtet. Bis auf weiteres wird
davon ausgegangen, dass 50 % der Kosten ab 2029 eingespart werden können.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
489.000 € 01/2029 1.956.000 €
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 11 von 20
(16) Betriebsführungsvertrag Kiependrägerbad: Prüfung, ob wirtschaftlicherer Betrieb
durch eigenes Personal möglich
Mit Inbetriebnahme des Multifunktionsschwimmbades (Kiependraegerbad) in Breyell wur-
den die Stadtwerke im Februar 2023 mit der Beaufsichtigung des Badebetriebes sowie der
Betriebsaufsicht einschließlich der Reinigungsleistungen beauftragt. Der Haushaltsansatz
beträgt aktuell 390.000 €.
Es ist eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit die vereinbarten Leistungen ggf. kostengüns-
tiger durch die Einstellung eigenen Personals abgedeckt werden können. Hierbei sind zu-
dem mögliche Synergien mit anderen Hausmeistertätigkeiten sowie die wegfallende Um-
satzsteuerbelastung in die Untersuchung einzubeziehen. Bis auf weiteres wird davon aus-
gegangen, dass zumindest die enthaltene Umsatzsteuer von rund 60.000 € jährlich ab 2028
eingespart werden kann.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
390.000 € 01/2028 540.000 €
(23) Kostenersatz Feuerwehreinsätze
Die letzte Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgte zum 08.07.2016. Es ist
eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der seither erfolgten Lohn- und Sachkostenent-
wicklung und regelmäßige Dynamisierung der Tarife vorzunehmen.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
32.500 € 01/2028 64.900 €
(26) Kostenerstattungen (Stadtkasse, Seniorenarbeit, Verwaltungskosten etc.)
Es hat u.a. eine Überprüfung aller vorhandenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu
erfolgen. Ggf. sind Stundensätze anzupassen. Zudem ist eine Dynamisierung bzw. regel-
mäßige Anpassung der Erstattungen anzustreben, soweit nicht bereits vereinbart.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
1.580.000 €
(27) Pachtentgelte
Es hat eine Überprüfung aller vorhandenen Pachtverträge zu erfolgen. Ggf. sind Pachtent-
gelte anzupassen. Zudem ist eine Dynamisierung bzw. regelmäßige Anpassung der Ent-
gelte anzustreben. Die derzeitigen Pachteinnahmen belaufen sich auf 35.000 € in der Bon-
gartzstiftung sowie 85.000 € im WP NetteBetrieb.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
120.000 €
Reorganisation, Geschäftsprozessoptimierung
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 12 von 20
(28) Interkommunale Zusammenarbeit Verwaltung
Es bestehen zahlreiche gemeindeübergreifende Kooperationen, die in der Regel mittels
Öffentlich-rechtlicher-Vereinbarung definiert sind (z.B. Stadtkasse, Seniorenarbeit, Ge-
schwindigkeitsüberwachung). Dies bietet sich regelmäßig für Leistungen an, deren Stellen-
umfang für die jeweiligen Gemeinden bzw. Teile der zusammenarbeitenden Gemeinden
eine untergeordnete Bedeutung hat. Die könnte z.B. für das Fördermittelmanagement oder
zentrale Aufgaben wie das Vergabemanagement oder die interne Rechnungsprüfung von
Interesse sein. Hierbei sollte es aus Steuerungs- und Kostengründen im Interesse der Stadt
sein, die Federführung in der IKZ zu erlangen.
(29) Interkommunale Zusammenarbeit Bauhof
Es ist zu überprüfen inwieweit die IKZ mit anderen Bauhöfen eingeführt bzw. ausgeweitet
werden kann. In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Investitionen im Bauhof getä-
tigt, die sich entsprechend auf die zu zahlende Aufwandserstattung auswirken. Durch etwa
die gemeinsame Nutzung von Geräten, Fahrzeugen und Maschinen ist ggf. ein verbesser-
tes Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der vergleichsweise sehr guten Ausstattung des
Bauhofes erreichbar.
(30) Überprüfung Personal- und Organisationsstruktur des Bauhofes mit dem Ziel der
Personal- und Fahrzeugkostenreduzierung
Die Überprüfung ist zwar grundsätzlich auch Gegenstand der Organisationsuntersuchung/-
entwicklung, eine vertiefte und umfassende Untersuchung ist jedoch nicht Prüfgegenstand.
Der Prüfauftrag beschränkt sich in diesem Kontext auf eine Empfehlung hinsichtlich der
Aufbaustruktur des NetteBetriebes in Bezug auf eine Rückkehr zum Beigeordnetenmodell.
Für eine vertiefte Betrachtung sind in einem ersten Schritt die über den notwendigen Um-
fang hinausgehenden Leistungen des Bauhofs zu verifizieren. Grundsätzlich ist eine Redu-
zierung des Leistungsumfangs in dem Umfang möglich, wie die Verkehrssicherungspflich-
ten noch aufrechterhalten werden können.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
5.582.000 €
(31) Ausweitung des Auftragnehmer- Auftraggebermodells mit perspektivischer Aufhe-
bung des Kontrahierungszwangs
Bislang wird lediglich ein kleiner Teil der Bauhofleistungen (ca. 200.000 €) direkt mit dem
Kernhaushalt bzw. betriebsintern abgerechnet.
Das Gesamtvolumen des BB Bauhof beläuft sich auf ca. 8,4 Mio. €. Hiervon werden 7,5
Mio. € über den BB Tiefbau ausgeglichen und dort über den städtischen Betriebskostenzu-
schuss refinanziert. Somit besteht in weiten Teilen keine direkte Auftragnehmer-Auftraggeber-
Beziehung.
Die Stadt bzw. die jeweiligen Produktverantwortlichen können insoweit keinerlei Einfluss
auf das Leistungsangebot und den Leistungsumfang des Bauhofs nehmen. Zur Verbesse-
rung der Transparenz und zur Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung und des
Kostenbewusstseins ist eine Ausweitung der direkten Leistungsbeziehungen zwischen
Stadt und Bauhof anzustreben. Die Produktverantwortlichen sind in diesem Zusammen-
hang aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme des BB Bauhofs im Blick zu
halten. Hierbei sollte perspektivisch auch der bestehende Kontrahierungszwang aufgeho-
ben werden, um Leistungen ggf. kostengünstiger am freien Markt beauftragen zu können.
Volumen p.a. Umsetzung ab Haushaltsentlastung bis 2036
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 13 von 20
gesamt
8.400.000 €
(38) Optimierung Vergabewesen: Rahmenverträge (Ingenieure, Liefer- und Dienstleitun-
gen etc.)
Rahmenverträge bieten einen erheblichen Vorteil durch die Zeit- und Ressourcenersparnis
(weniger Vergabeverfahren, schnellere Auftragsvergabe, geringerer Verwaltungsaufwand),
die höhere Planungs- und Kostensicherheit (Preisbindung, Budgetsicherheit), durchgän-
gige Qualitätsstandards und die Möglichkeit der bedarfsgerechten Beschaffung.
Die Ausarbeitung solcher Verträge führt somit zu Effizienzgewinnen sowohl bei den be-
schaffenden Stellen als auch in der ZVS.
(43) Projektportfoliomanagement mit Darstellung des Ressourcenbedarfs (Zeit, Personal,
Kosten)
Die zahlreichen Bau- und Unterhaltungsprojekte des NetteBetriebes unterliegen sehr häufig
einem Anpassungsbedarf. Ohne übersichtliche Darstellung des Ressourcenbedarfs wer-
den Priorisierungsentscheidungen erschwert und sind häufig nicht zielgerichtet zu treffen.
Die Übersicht verbessert zudem das Bau(kosten)controlling und hilft der Verwaltungsfüh-
rung bei der Entscheidungsfindung. Hierbei handelt es sich um eine Schwerpunktmaß-
nahme im Rahmen der Organisationsuntersuchung /-entwicklung.
(44) Entwicklung Strategisches Immobilienkonzept
Neben der notwendigen Strukturierung und Priorisierung anstehender Bauprojekte sollte
sich vermehrt auf die mögliche Aufgabe nicht mehr benötigter Gebäude bzw. Gebäudeteile
konzentriert werden. Die sog. Leerstände verursachen nach wie vor Leerstandskosten, die
vom städtischen Haushalt zu finanzieren sind, obwohl mit dem Altgebäude keinerlei Nutzen
mehr verbunden ist. Sofern kein Veräußerungsgewinn erzielt werden kann, können durch
eine strategische Planung zumindest laufende Kosten reduziert werden. U.U. können frei-
werdende Flächen sogar gewinnbringend für die Stadtentwicklung eingesetzt werden. Für
eine strategische Planung und Entscheidung sind zunächst entsprechende Daten zu erhe-
ben.
(45) Umstellung Finanzsoftware auf SAP kfm. (KRZN)
Überlegungen dahingehend wurden bereits vor Jahren unter Einbezug des KRZN ange-
stellt. Die Vereinheitlichung der Rechensysteme hätte neben dem Kostenvorteil (die kfm.
Version von SAP wird über die Dienstleistungsentgelte an das KRZN mitfinanziert) auch
Vorteile in der Betreuung sowie dem Customizing. Zudem kann die langjährige SAP-Erfah-
rung der Kämmerei gewinnbringend eingebracht werden.
Bei der Umstellung von infoma auf SAP handelt es sich um ein größeres Projekt, welches
eng mit dem KRZN abzustimmen ist und eine gute Vorbereitung benötigt. Insoweit ist eine
Realisierung erst mittelfristig realistisch. Die Konsolidierungsmaßnahme wird im Zuge des
Teilprojektes Schnittstelle Kernverwaltung - NetteBetrieb der Organisationsuntersuchung/-
entwicklung ebenfalls extern betrachtet.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
50.000 € 01/2031 300.000 €
(46) Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 14 von 20
Alle Bereiche sind aufgefordert, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund
zu stellen. Im Vorfeld von Investitionsentscheidungen sind angemessene Wirtschaftlich-
keitsvergleiche vorzunehmen und einzufordern. Dabei sind die Auswirkungen auf künftige
Haushalte durch Folgekosten zu berücksichtigen. Unter strenger Beachtung der Veran-
schlagungsregeln des § 13 KomHVO sind entsprechend belastbare Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnung und -vergleiche bereits vor einer politischen Befassung verwaltungsintern vorzu-
weisen.
Bei der Erstellung von Beschlussvorlagen sind die finanziellen Auswirkungen einschließlich
der zu erwartenden Folgekosten durch Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von
Beginn an zu dokumentieren und im Laufe des Entscheidungsprozesses fortzuschreiben,
damit (politische) Entscheidungen in Kenntnis der jeweils aktuellen Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft getroffen werden können. Vorlagen, die den Anforderungen nicht ent-
sprechen, erhalten keine Mitzeichnung durch den Stadtkämmerer.
(52) Optimierung der Zuwendungen an freie Kita-Träger durch verbesserte Kontrolle des
wirtschaftlichen Mitteleinsatzes
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, da die Eigenanteile nach
der Finanzierungsstruktur des KiBiz durch die Träger selbst zu erwirtschaften sind. Die
Stadt Nettetal übernimmt diese Anteile ganz oder teilweise, da ein eigener Betrieb der Ein-
richtungen in der Regel kostenintensiver wäre.
Dennoch muss sichergestellt sein, dass die Mittelgewährung betriebswirtschaftliche Not-
wendigkeiten abdeckt. Seitens der Träger ist also die wirtschaftliche Mittelverwendung re-
gelmäßig nachzuweisen. Dies erfordert ein entsprechend intensives Controlling unter Ein-
blick in die organisatorischen und finanziellen Abläufe der Einrichtungen.
Grundsätzlich sollen bei fremden Trägern von Kindertageseinrichtungen Zuschüsse auf ab-
solute Beträge (keine anteiligen prozentualen Verlustabdeckungen) begrenzt werden, um
steuernden Einfluss auf die Träger zu nehmen. Denkbar ist z.B. ein monatlicher Zuschuss
pro Platz/Kind (anhand einer vorgegeben Soll-Fachkraftquote und vorab kalkulierter Kosten
und Erträge aus Elternbeiträgen) oder die Vereinbarung von Höchstbeträgen für zuwen-
dungsfähige Aufwendungen. Nicht vereinbarter Mehraufwand muss dabei vom freien/frem-
den Träger übernommen werden. Die pauschalen Zuschussvereinbarungen erhöhen die
Planbarkeit von Aufwendungen und geben darüber hinaus einen Anreiz zum wirtschaftli-
chen Handeln.
(53) Ausweitung Kindertagespflege
Es ist zu untersuchen, ob der die Ausweitung der Kindertagespflege eine kostengünstigere
Alternative gegenüber der Betreuung in einer Einrichtung darstellt. Die Kindertagespflege
findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt, so dass die Kommunen keine
Räumlichkeiten vorhalten müssen. Es entstehen auch keine Kosten für z.B. Leitungsfreis-
tellungen und hauswirtschaftliches Personal. Kurzfristige Bedarfsspitzen in Kindertagesein-
richtungen können durch Kindertagespflege abgefangen und somit ganzjährige Überange-
bote in Kindertageseinrichtungen vermieden werden.
(54) Optimierung und Flexibilisierung Betreuungsangebot U3
Platz-Sharing bei der U3-Betreuung könnte ggf. eine Option für Ergebnisverbesserungen
darstellen. Dabei kann ein Platz von mehreren Kindern durch Absprache der beteiligten
Eltern genutzt werden. Eine vertiefte Betrachtung soll nach Umsetzung der KiBiz-Novelle
erfolgen.
(55) Optimierung Gruppengrößen Kindertagesbetreuung
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 15 von 20
Bei der Gruppengröße sollten Standards kritisch hinterfragt und mit der finanziellen Leis-
tungsfähigkeit abgewogen werden, die zu Gruppengrößen / Kinderzahlen oberhalb der ge-
setzlichen Mindeststandards führen. Eine vertiefte Betrachtung soll nach Umsetzung der
KiBiz-Novelle erfolgen.
(56) Prüfung und ggf. Verbesserung der Auslastungsquote Kita
Die Auslastungsquote ergibt sich aus der Relation zwischen der Zahl der betreuten Kinder
und der Zahl der genehmigten Plätze. Überkapazitäten bei den angebotenen Plätzen sind
zu vermeiden, mithin sind die angebotenen Platzkapazitäten mit den tatsächlich bean-
spruchten Plätzen zu harmonisieren. Je geringer die Auslastung, desto höher ist grundsätz-
lich der Zuschussbedarf je Kind, da sich die Personalplanung an der Zahl der beantragten
und genehmigten Plätze ausrichtet. Eine Auslastungsquote von 100 Prozent ist dabei un-
realistisch, sollte jedoch nicht weit unterschritten werden. Dabei ist die Auslastungsquote
sowohl bei eigenen als auch freien/konfessionellen Kindertageseinrichtungen zu erheben
und eine definierte Zielquote anzustreben. Eine vertiefte Betrachtung soll nach Umsetzung
der KiBiz-Novelle erfolgen.
(58) Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten (Zentral-, Fach-, Betriebsbereiche bzw.
Sachgebiete)
Beim Ausscheiden von Führungskräften ist die Zusammenlegung - insbesondere in Berei-
chen mit unterdurchschnittlicher Leitungspanne - anzustreben.
(96) Reduzierung Auszahlungsläufe
Auszahlungsläufe erfolgen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands ab Mitte 09/2026
regelmäßig nur noch 1 x wöchentlich. Die Maßnahme verbessert die Abstimmung mit dem
Liquiditätsbedarf erheblich. Nur in besonders dringenden Fällen kann ein manueller Zahl-
lauf vorgenommen werden.
(97) Verpflichtung zur Abgabe von E-Rechnungen
Der elektronische Rechnungseingangsworkflow führte zu einer erheblichen Beschleuni-
gung des Verfahrens, insbesondere durch das automatisierte Einlesen und die Validierung
der Rechnungen. Bereits vor Inkrafttreten der umfassenden gesetzlichen Verpflichtung ab
dem 01.01.2028 sollen sämtliche Vertragspartner zur Abgabe strukturierter elektronischer
Rechnungsformate aufgefordert werden, um den Prozess nochmals zu beschleunigen und
zu vereinfachen.
(98) Überprüfung der Auslastung von Schulen und Kitas und Vergleich mit anderen
Schulträgern
Durch die Ermittlung der BGF in qm je Schüler/Kind je Schulform können Erkenntnisse über
den Auslastungsgrad der zur Verfügung gestellten Flächen gewonnen werden. Vergleiche
mit anderen Schulträgern geben hierbei Aufschluss über mögliche Einsparpotentiale durch
Rückbau bzw. Alternativnutzung.
(100) Analyse der Hausmeisterkosten unter dem Vergleich mit den Werten anderer Schul-
träger
Durch die Erhebung der Kosten je Quadratmeter Nettogrundfläche, je Schüler lassen sich
ggf. Optimierungspotentiale ablesen und eine Umorganisation von Aufgaben ableiten.
(101) Analyse der Reinigungskosten unter dem Vergleich mit den Werten anderer Kommu-
nen
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 16 von 20
Auch hier können durch die Erhebung von Kennzahlen je Quadratmeter Nettogrundfläche,
z.B. je Nutzer und je Einwohner Einspar- bzw. Optimierungspotentiale offengelegt werden.
(102) Analyse der Energiekosten unter dem Vergleich mit den Werten anderer Kommunen
Zur Ableitung von Maßnahmen im Bereich Energiemanagement sollten Daten je Quadrat-
meter Nettogrundfläche je Nutzer und Einwohner erhoben und interkommunal verglichen
werden.
(107) Installation eines Konsolidierungsmanagements
Es wird eine regelmäßige unterjährige Auswertung von Kostenentwicklungen und die Ana-
lyse zur Abweichung vom Konsolidierungspfad im Rahmen der Quartalsberichte auf Ebene
der Einzelmaßnahmen vorgenommen. Hierzu gehört die Berichterstattung und Information
des Rates als Grundlage für aktive Steuerung der Konsolidierungsbemühungen und ggf.
auch die Einleitung geeigneter "Notfallmaßnahmen".
(110) Optimierung Vergabewesen: Verzicht auf Architektenwettbewerbe
Architektenwettbewerbe haben bei städtebaulich relevanten Projekten mit komplexen Nut-
zungen zwar durchaus eine Berechtigung, bei allen anderen Projekten ist aus wirtschaftli-
cher Sicht jedoch davon abzuraten. Die hohen Vorabinvestitionen schlagen sich in den An-
gebotssummen nieder und ein verlängerter Projektzeitraum führt ebenfalls zu Kostenstei-
gerungen. Kernproblem ist jedoch die Entkoppelung von Leistung und Preis. Es wird nicht
das wirtschaftlichste Angebot gewählt, sondern der Fokus primär auf das qualitativ beste
Angebot gelegt. Zudem entsteht eine Abhängigkeit der Kommune vom Erstpreisträger, die
ebenfalls den Wettbewerb aushöhlt und zu Kostensteigerungen führt.
(111) Gesamtabschluss: Entfall (erneute) Prüfung Jahresabschlüsse
Nach aktueller Regelung sind die bereits durch einen WP testierten Jahresabschlüsse der
Beteiligungen bei der Konsolidierung im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses
erneut zu testieren. Aus Sicht der Finanzverwaltung handelt es sich hierbei um vermeidba-
ren Mehraufwand. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, da die Verpflichtung zur Auf-
stellung von Gesamtabschlüssen im Rahmen anstehendender Änderungen haushaltsrecht-
licher Vorschriften (erneut) diskutiert wird. Der Entfall des erneuten Testats führt zwar zu
keiner Entlastung im Haushalt, reduziert jedoch die Aufwendungen in den Beteiligungen.
Die auf den Gesamtabschluss bezogenen Prüfungen haben in der Vergangenheit zu kei-
nem relevanten Erkenntnisgewinn geführt; Beanstandungen der zugrundeliegenden Ab-
schlüsse hat es nie gegeben.
(112) Umstellung buchhalterische Abwicklung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Gem. § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände bis 800 € netto unmit-
telbar als Aufwand verbucht werden. Bei der Stadt Nettetal werden bislang noch die alten
GWG-Wertgrenzen angewandt (Aufwandsverbuchung bis 60 €; Aktivierung und Sofortab-
schreibung bis 410 €), da so die allgemeine Investitionspauschale (AIP) aus dem GFG er-
gebnisentlastend zugeordnet werden kann. Nach aktuellen Erkenntnissen ist dies jedoch
auch nach der neuen Rechtslage möglich.
Die Umstellung der Buchungssystematik hätte zur Folge, dass auch Vermögensgegen-
stände unter 60 € investiv verbucht und die AIP als Sonderposten zugeordnet werden
könnte. Der größere Effekt liegt jedoch in der Prozessverschlankung (Beschleunigung Jah-
resabschluss, Vereinfachte Buchungsabwicklung und Inventur) mit entsprechender Perso-
nalentlastung. Die Umsetzung ist mit dem Haushalt 2028 geplant.
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 17 von 20
(114) Willkommensbesuche: Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse
Im Rahmen des Willkommensangebotes werden Eltern bei Hausbesuchen oder im Famili-
enbüro informiert und beraten. Das Willkommensangebot wird insbesondere von neu zu-
gezogenen Familien und von Familien mit Sprachbarrieren genutzt. Im Jahr 2023 nahmen
insgesamt lediglich 25% der angeschriebenen Eltern von Neugeborenen das Willkommen-
sangebot wahr. Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Kosten, ist eine Kosten-
Nutzen-Analyse dahingehend vorzunehmen, das Angebot zumindest wirtschaftlicher zu ge-
stalten.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. Umsetzung ab
gesamt
65.000 €
(115) Zeitschriften: Umstellung auf Digitalversionen
Nach wie vor werden zahlreiche Fachzeitschriften als Papierausgabe in den Umlauf ge-
bracht. Durch die Umstellung ließe sich der Informationsfluss erheblich beschleunigen. Zu-
dem entfiele aufwendiges Kopieren bzw. Scannen einzelner Artikel durch den Online-Zu-
griff.
Stellenbewirtschaftung
(71-72) Begrenzung der Personalausgabensteigerung im Kernhaushalt und NetteBetrieb auf
jährlich 2 %
Es ist durch Maßnahmen wie z.B. temporäre Wiederbesetzungssperren als ultima ratio si-
cherzustellen, dass die Budgetvorgabe trotz etwaiger Tariferhöhungen nicht überschritten
wird. Die Stellenbedarfsplanung sowie das Wiederbesetzungsmanagement sind ebenfalls
hiernach auszurichten.
Die durchschnittliche jährliche Personalkostensteigerung lag in den letzten 10 Jahren bei
7%. Selbst bei einem unterstellten moderaten Anstieg von jährlich lediglich 4 % ergibt sich
ein erhebliches Einsparpotential gegenüber einer ungedeckelten Entwicklung.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. (HH) Umsetzung ab
gesamt
27.930.000 € 01/2027 27.500.000 €
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. (WP) Umsetzung ab
gesamt
10.740.000 € 01/2027 11.000.000 €
(73) Stellenreduzierung im Kernhaushalt und NetteBetrieb um 10 % bis 2036
Gemäß Analyse des ZB 10 wurde der Anteil der sogenannten freiwilligen Stellen mit 20%
beziffert. Unter Berücksichtigung, dass nicht alle freiwilligen Leistungen aufgegeben wer-
den können, ist unter Einbezug von Organisationsanpassungen und Prozessoptimierungen
anzustreben, die Stellenanzahl zumindest um 10% bis 2036 zu reduzieren. Dies entspricht
nach Stand 2026 einem Stellenanteil von rund 50 Stellen im Kernhaushalt und im NetteBe-
trieb. Bei der Umsetzung ist eine gewisse Vorlaufzeit zu berücksichtigen, bis Prozessab-
läufe optimiert sind und eingerichtete KW-Vermerke umgesetzt werden können.
Haushaltsentlastung bis 2036
Volumen p.a. (WP) Umsetzung ab
gesamt
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 18 von 20
38.664.000 € 01/2030 18.945.400 €
(74) Temporäre Wiederbesetzungssperren
Stellennachbesetzungen werden im Rahmen der restriktiven Personalpolitik zwingend mit
einer konsequenten Aufgaben- und Wiederbesetzungskritik verbunden. Eine Wiederbeset-
zung kann erst erfolgen, wenn alle Anforderungen durch die antragstellenden Bereiche er-
füllt sind. Eine temporäre Wiederbesetzungssperre kann u.U. zudem unterjährig zur Errei-
chung des Ziels einer maximalen Personalkostensteigerung von 2% erfolgreich eingesetzt
werden.
(75) Restriktive Personalpolitik
Es erfolgt eine strategische Personalbedarfsplanung, um unbesetzte Stellen transparent zu
erfassen und Prognosen für zukünftige Bedarfe zu stellen. Hierzu sind Stellenbesetzungs-
verfahren zwingend mit der Vornahme von Aufgabenkritik und Prozessoptimierung zu ver-
binden. Nicht benötigte Stellenanteile werden mit einem KW-Vermerk versehen bzw. in re-
duziertem Umfang nachbesetzt. Für die Aufnahme in den Stellenplan gelten restriktive Vor-
aussetzungen (Unabdingbarkeit für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, normative Vor-
gabe, Refinanzierung). Soweit diese nicht oder in nicht ausreichendem Maß erfüllt sind,
erfolgt verwaltungsseitig keine Aufnahme in den Stellenplan.
(76) Verringerung der Beamtenquote
Das Kernproblem bei der Beschäftigung von Beamten liegt in der zeitlichen Verschiebung
der Kosten (gegenläufige Lastenkurve). Trotz der Tatsache, dass Beamte in der Regel eine
bessere Gehaltsentwicklung als Angestellte haben, sind die laufenden Aufwendungen auf-
grund des Wegfalls der Sozialversicherungsbeiträge (zunächst) geringer. Nach Eintritt in
den Ruhestand treten jedoch erhebliche Pensionslasten (die regelmäßig höher als bei An-
gestellten sind) zutage. Die bis dahin zu bildenden gesetzlichen Rückstellungen sind in der
Regel nicht ausreichend. Zudem sind die Verpflichtungen nicht mit entsprechender Liquidi-
tät hinterlegt, so dass hier langfristig enorme Zukunftslasten entstehen.
Eine Begrenzung des Beamtenanteils würde also bedeuten, dass die laufenden Personal-
kosten steigen, die langfristigen Pensionslasten aber sinken. Dem steht jedoch eine deut-
lich verbesserte Planbarkeit und eine Reduzierung des Risikos aus der Übernahmever-
pflichtung von Pensionsrückstellungen bei Dienstherrenwechsel gegenüber. Es ist daher
anzustreben, den Beamtenanteil auf ein notwendiges bzw. vertretbares Maß zu reduzieren
bzw. diesen zumindest nicht weiter auszuweiten.
Anlage(n):
1. Maßnahmenkatalog 2027-2036_Verwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Zusammenfassung der vorstehend erläuterten Maßnahmen mit zeitlicher Einordnung und fi-
nanzieller Auswirkung ist der Anlage zu entnehmen.
Es wird deutlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag
leisten können. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass teilweise Doppeleffekte enthalten sind
bzw. sich Maßnahmen gegenseitig bedingen. Das (jährliche) Konsolidierungsgesamtvolumen wird
daher real geringer einzuschätzen sein.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 19 von 20
☒ Keine Bedenken
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1236/2025-30 Seite 20 von 20
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