Startseite › Stadt Bochum › Dokument

Parksituation Thorner Straße/ Memeler Straße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Antwort der Verwaltung Nr.: 20261729 Status: öffentlich Datum: 24.06.2026 Verfasser/in: 66 13 (47 76) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Parksituation Thorner Straße/ Memeler Straße Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2026 zur 4 Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 10.03.2026 (Vorlagen Nr.20260531 TOP 4 6.1) Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Süd 22.09.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen verboten. Aufgesetztes Par- ken ist nur dort erlaubt, wo ein entsprechendes Verkehrsschild (Nummer 315) steht. Im Bereich Thorner Straße /Memeler Straße ist aufgesetztes Parken verboten. Viele Anwohner sind daher ge- zwungen, ihre PKWs auf der Straße zu parken. Dadurch verkleinert sich die Straßenbreite, so dass größere Fahrzeuge teils erhebliche Schwierigkeiten haben durch diese Straßen zu fahren. In der Folge entstehen ein hohes Gefährdungspotential und Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer. Die Beschwerden der Anwohner häufen sich. Daher fragen wir als CDU-Bezirksfraktion an: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Lage vor Ort? 2. Welche Ideen hat die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrslage und der Abstell- möglichkeiten für die PKWs der Anwohner? 3. Könnte das Aufstellen des Verkehrsschildes Nummer 315 hier Abhilfe schaffen? Falls nein, warum nicht? Seite 1 von 2 Antwort der Verwaltung: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Lage vor Ort? Auf Grund von Beschwerden werden seitens der städtischen Verkehrsüberwachung verstärkt Kontrollen im Hinblick auf den ruhenden Verkehr durchgeführt. Insbesondere werden auch Ein- mündungsbereiche kontrolliert, die beispielsweise für das Abbiegen größerer Fahrzeuge (z.B. Rettungsfahrzeuge) freigehalten werden müssen. Gegen Verstöße wird entsprechend einge- schritten. Zwecks Sicherstellung der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge wurde nach einer Pro- bebefahrung der Feuerwehr im Kurvenbereich (Außenkurve) des Überganges der Thorner Straße in die Memeler Straße im Mai 2025 ein Haltverbot (Verkehrszeichen 286) angeordnet. 2. Welche Ideen hat die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrslage und der Abstell­ möglichkeiten für die PKWs der Anwohner? Im Rahmen des Gemeingebrauchs steht der öffentliche Straßenraum grundsätzlich jedem glei- chermaßen, unter Beachtung der Verkehrsvorschriften, zur Verfügung. Für Anwohnende be- steht kein Anspruch, im öffentlichen Straßenraum vor oder auch in der Nähe der Wohnung par- ken zu können. Die Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum wird in diesem Be- reich nicht gesehen. 3. Könnte das Aufstellen des Verkehrsschildes Nummer 315 hier Abhilfe schaffen? Falls nein, warum nicht? Aufgrund der Gehwegbreiten im angefragten Bereich ist die Anordnung des Verkehrszeichens 315 (gekipptes Parken) nicht möglich, da dadurch die für einen Gehweg vorgesehenen Min- destbreiten unterschritten würden. Lediglich im Bereich Thorner Str. 20 - 28 wäre der westliche Gehweg mit ca. 3,4 m breit genug, um 1,1 m des Gehwegs für gekipptes Parken abmarkieren zu können. Beidseitiges Parken wäre dann aber nur möglich, wenn die Fahrzeuge auf beiden Seiten jeweils nicht breiter als 2,05 m mit Spiegeln wären, da sonst die Durchfahrtsbreite von 3,05 m unterschritten wird. In der Realität würde diese Durchfahrtsbreite wohl durch breitere Fahrzeuge und ungenaues Parken regelmäßig unterschritten, sodass sich die Durchfahrtssituation durch gekipptes Parken eher verschlechtern als verbessern würde. Darüber hinaus würde durch beidseitiges Parken die Sicht auf Kinder verdeckt, die vom Spielplatz kommend die Thorner Straße queren möch- ten. Antwort der Verwaltung 20261729 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert