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§ 24 GO: Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20261435
Status: öffentlich
Datum: 29.05.2026
Verfasser/in: 67 22
Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt
Bezeichnung der Vorlage:
§ 24 GO: Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Süd 22.09.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Durch den Neubau der Opeltrasse und durch den Anschluss dieser Geh- und Radwegetrasse an
die Straße „Stollen“ kommt es nach Aussage der dort ansässigen Nachbarn zu gefährdendem Ver-
kehrsaufkommen von Fahrrädern und E-Rollern. Der Petent bzw. die Nachbarschaft wünscht sich
eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit durch Diagonalsperren auf der Opeltrasse.
Der gewünschte Einbau von punktuell geschwindigkeitsverringernden Einbauten wird durch die
Verwaltung als nicht umsetzbar angesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd beschließt der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW, die Opel-
trasse bzw. die Ausfahrt auf die Straße Stollen mit einer Verschränkung zu versehen, nicht zu fol-
gen.
Begründung:
In der oben genannten Anregung wurde folgende Bitte an die Verwaltung gerichtet:
„(…) den an unserer Straße (Stollen) gelegenen Zugang zur Opelbahntrasse mit Verschränkungen
zu versehen, die dazu geeignet sind Fahrrad und Elektrorollerfahrer zu verlangsamen. (…)
Durch eine Verschränkung auf dem Zuweg zur Opelbahntrasse versprechen wir uns eine Reduzie
rung des Durchgangsverkehrs und eine Reduzierung der Geschwindigkeit der verbliebenen Rad
fahrer.“
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Die Verwaltung ordnet den Sachverhalt wie folgt ein:
Die Zuwegungen zur Opeltrasse sind so gestaltet, dass sie möglichst barrierearm für alle Nut-
zer*innen ausgeführt sind; gleichzeitig jedoch das Befahren durch Unbefugte, insbesondere Pkw
verhindern.
Diese Vorgehensweise orientiert sich am Erlass „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse
auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“ des Ministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2024.
In der vorliegenden Situation führt die Abfahrt von der Opeltrasse in einer graden Linie zur Straße
Stollen, die durch den Petenten thematisiert wurde. Diese gradlinige Zuwegung wurde bewusst ge-
wählt, damit die seitlich gelegenen Parkplätze nicht beeinträchtigt werden.
Verkehrsteilnehmende, die von der Opeltrasse auf die Straße „Stollen“ rollen oder fahren, müssen
sich hierbei der neuen Verkehrssituation anpassen. Hierfür wurde eine entsprechende Beschilde-
rung mit dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ berücksichtigt.
Verschränkungen auf Geh- und Radwegen werden von der Verwaltung - wo zwingend erforderlich
- grundsätzlich in schräger Anordnung umgesetzt, daher werden sie auch Diagonalsperren ge-
nannt. Dadurch wird sichergestellt, dass sie den fließenden Verkehr nicht behindern und gleichzei-
tig für Rollstuhlnutzende sowie Lastenräder gut passierbar bleiben.
Eine relevante Verlangsamung des Verkehrs durch solche Diagonalsperren ist nicht zu erwarten.
Etwaige Geschwindigkeitsreduzierungen wären lediglich punktuell. Insbesondere Verkehrsteilneh-
mende mit elektrisch unterstützten Fahrzeugen (z. B. E-Roller oder Pedelecs) können nach dem
Passieren eines Hindernisses schnell wieder beschleunigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
beträgt gemäß StVO für diese Fahrzeuge bis zu 25 km/h und kann nur durch eigene Muskelkraft
überschritten werden. Damit liegt sie unterhalb der in dieser Siedlungsstraße geltenden Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h.
Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Dazu
gehört insbesondere, rechtzeitig bremsen zu können, Gefahrenlagen zu erkennen und beim Rück-
wärtsfahren die erforderliche Übersicht über das Verkehrsgeschehen sicherzustellen.
Aus den genannten Gründen sieht die Verwaltung von zusätzlichen Einschränkungsmaßnahmen
auf der Zuwegung von der Opeltrasse auf die Straße „Stollen“ ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: keine
Jährliche Folgelasten: keine
Klimarelevante Auswirkungen:
keine
Anlage(n):
1. Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen_geschwärzt
Beschlussvorlage der Verwaltung 20261435 Seite 2 von 2
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