Startseite › Stadt Bochum › Dokument

§ 24 GO: Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20261435 Status: öffentlich Datum: 29.05.2026 Verfasser/in: 67 22 Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: § 24 GO: Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Süd 22.09.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Durch den Neubau der Opeltrasse und durch den Anschluss dieser Geh- und Radwegetrasse an die Straße „Stollen“ kommt es nach Aussage der dort ansässigen Nachbarn zu gefährdendem Ver- kehrsaufkommen von Fahrrädern und E-Rollern. Der Petent bzw. die Nachbarschaft wünscht sich eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit durch Diagonalsperren auf der Opeltrasse. Der gewünschte Einbau von punktuell geschwindigkeitsverringernden Einbauten wird durch die Verwaltung als nicht umsetzbar angesehen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bochum-Süd beschließt der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW, die Opel- trasse bzw. die Ausfahrt auf die Straße Stollen mit einer Verschränkung zu versehen, nicht zu fol- gen. Begründung: In der oben genannten Anregung wurde folgende Bitte an die Verwaltung gerichtet: „(…) den an unserer Straße (Stollen) gelegenen Zugang zur Opelbahntrasse mit Verschränkungen zu versehen, die dazu geeignet sind Fahrrad und Elektrorollerfahrer zu verlangsamen. (…) Durch eine Verschränkung auf dem Zuweg zur Opelbahntrasse versprechen wir uns eine Reduzie­ rung des Durchgangsverkehrs und eine Reduzierung der Geschwindigkeit der verbliebenen Rad­ fahrer.“ Seite 1 von 2 Die Verwaltung ordnet den Sachverhalt wie folgt ein: Die Zuwegungen zur Opeltrasse sind so gestaltet, dass sie möglichst barrierearm für alle Nut- zer*innen ausgeführt sind; gleichzeitig jedoch das Befahren durch Unbefugte, insbesondere Pkw verhindern. Diese Vorgehensweise orientiert sich am Erlass „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“ des Ministeriums für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2024. In der vorliegenden Situation führt die Abfahrt von der Opeltrasse in einer graden Linie zur Straße Stollen, die durch den Petenten thematisiert wurde. Diese gradlinige Zuwegung wurde bewusst ge- wählt, damit die seitlich gelegenen Parkplätze nicht beeinträchtigt werden. Verkehrsteilnehmende, die von der Opeltrasse auf die Straße „Stollen“ rollen oder fahren, müssen sich hierbei der neuen Verkehrssituation anpassen. Hierfür wurde eine entsprechende Beschilde- rung mit dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ berücksichtigt. Verschränkungen auf Geh- und Radwegen werden von der Verwaltung - wo zwingend erforderlich - grundsätzlich in schräger Anordnung umgesetzt, daher werden sie auch Diagonalsperren ge- nannt. Dadurch wird sichergestellt, dass sie den fließenden Verkehr nicht behindern und gleichzei- tig für Rollstuhlnutzende sowie Lastenräder gut passierbar bleiben. Eine relevante Verlangsamung des Verkehrs durch solche Diagonalsperren ist nicht zu erwarten. Etwaige Geschwindigkeitsreduzierungen wären lediglich punktuell. Insbesondere Verkehrsteilneh- mende mit elektrisch unterstützten Fahrzeugen (z. B. E-Roller oder Pedelecs) können nach dem Passieren eines Hindernisses schnell wieder beschleunigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß StVO für diese Fahrzeuge bis zu 25 km/h und kann nur durch eigene Muskelkraft überschritten werden. Damit liegt sie unterhalb der in dieser Siedlungsstraße geltenden Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Dazu gehört insbesondere, rechtzeitig bremsen zu können, Gefahrenlagen zu erkennen und beim Rück- wärtsfahren die erforderliche Übersicht über das Verkehrsgeschehen sicherzustellen. Aus den genannten Gründen sieht die Verwaltung von zusätzlichen Einschränkungsmaßnahmen auf der Zuwegung von der Opeltrasse auf die Straße „Stollen“ ab. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: keine Jährliche Folgelasten: keine Klimarelevante Auswirkungen: keine Anlage(n): 1. Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen_geschwärzt Beschlussvorlage der Verwaltung 20261435 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert