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Zuschussantrag gem. Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien -Antrag der Polizeisportschützen Moers e. V. 1953 für die Neuanschaffung eines Kompressors zur Füllung von Druckluftkartuschen für Luftpistolen und Luftgewehre
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-25 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/563
Die Bürgermeisterin
Dezernat II
Fachbereich 9
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin
Sportausschuss öffentlich Entscheidung 25.09.2026
Zuschussantrag gem. Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien
-Antrag der Polizeisportschützen Moers e. V. 1953 für die Neuanschaffung eines
Kompressors zur Füllung von Druckluftkartuschen für Luftpistolen und Luftgewehre
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt den Antrag der Polizeisportschützen zu bewilligen und gemäß
Sachverhalt zu bezuschussen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Der Stadtsportverband Moers hat am 24.08.2026 einen Antrag der Polizeisportschützen Moers
e. V. 1953 weitergeleitet.
Der Antrag bezieht sich auf die Bezuschussung der Neuanschaffung eines Kompressors zur
Füllung der Druckluftkartuschen für Luftpistolen und Luftgewehre.
Der Verein erklärt, dass der bisher genutzte Kompressor nach entsprechender Prüfung nicht mehr
Instand gesetzt werden kann.
Für den laufenden Trainings- und Sportbetrieb wird dringend ein neuer funktionsfähiger
Kompressor benötigt.
Aus Sicht des Vereins handelt es sich hierbei um ein langlebiges Gerät, welches für den
gemeinschaftliche Sportbetrieb des Vereins angeschafft und genutzt wird. Die Anschaffung steht in
unmittelbarem Zusammenhang des Schießsports und wird zur Aufrechterhaltung des Trainings-
und Wettkampfsports benötigt.
Es wurden von Seiten des Vereins mehrere Angebote für Kompressoren unter Berücksichtigung
der erforderlichen Leistung abgefragt.
Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an Ziffer 5.7 Sportförderungsrichtlinie 15% des am
günstigsten eingereichten Angebotes als Förderung zu berücksichtigen.
Demnach würde hier auf Basis des Angebotes der Firma „undiving“ vom 06.07.2026 eine
Auszahlung in Höhe von 178,50 € erfolgen.
Um dem Verein eine zügige Abwicklung des Vorgangs und dem damit verbundenem Angebot zu
ermöglichen, wird vorgeschlagenen eine vorzeitige Bewilligung zum Sportförderantrag gemäß
Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinie zu erteilen.
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Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Freigabe der geplanten Haushaltsmittel.
Der Stadtsportverband ist mit der Vorgehensweise grundsätzlich einverstanden und befürwortet
die Maßnahme.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
konsumtive Auswirkungen investive Auswirkungen
Ergebnisplan
PSP-Element Bezeichnung PSP- Element
1.100.08.01 Sportförderung
in Euro (€) lfd. Haushaltsjahr Sachkonto Bezeichnung
Erträge
179 € 53180010 Zuschuss Sportvereine
Aufwendungen
Haushalts-
179 € einmalig jährlich
belastung
Bemerkungen:
Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt
ja nein
(gleicher Produktbereich)
In Vertretung
gez. Arndt
Beigeordneter
Anlage(n):
1 Polizeisportschützen - Antrag nach Ziffer 7 Sportförderungsrichtlinien
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