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Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/569
Die Bürgermeisterin
Dezernat I
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung -
Grafschafter Museum
Datum 10.09.2026
Beratungsfolge Termin
Kulturausschuss öffentlich Kenntnisnahme 23.09.2026
Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zur Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
zur Kenntnis.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Gemäß Ratsbeschluss vom 14.07.2004 können in Einzelfällen Entgelte für Sonderveranstaltungen
und –aktionen von den zuständigen Beigeordneten durch Verfügung festgesetzt werden. Der
Fachausschuss ist darüber zeitnah zu informieren.
In diesem Zusammenhang wird Folgendes mitgeteilt:
1. Verzicht auf Eintrittsentgelt während des Mittelalterweihnachtsmarktes des
Stadtmarketings auf dem Schlossplatz zum 1. Advent
Die Moers Marketing veranstaltet zum vierten Mal vom 26. bis 29.11.2026 einen „Mittelalter
Weihnachtsmarkt“ auf dem Schlossplatz. Zur Steigerung der Attraktivität der Veranstaltung
beteiligt sich das Museum wie im Vorjahr mit dem Verzicht auf Erhebung von Eintrittsgeldern
während der regulären Öffnungszeiten an den vier Veranstaltungstagen.
2. „Magisches Moers – Weihnachtszauber mit Charles Dickens“ am 12. Und 13. Dezember
2026
Die Moers Marketing veranstaltet im Rahmen des Weihnachtsmarktes zum 3. Advent zum zweiten
Mal „Magisches Moers“ mit verkaufsoffenem Sonntag. Als Erweiterung der bisherigen Angebote
sollen Kunsthandwerker:innen und Händler:innen mit empfindlicher Ware im Innenbereich des
Schlosses platziert werden. Zudem plant das Stadtmarketing, thematische Lesungen an dem Tag
im Schloss anzubieten. Um den Besuchenden auch die im Schloss stehenden Stände frei
zugänglich zu machen, beteiligt sich das Museum mit dem Verzicht auf Erhebung von
Eintrittsgeldern während der regulären Öffnungszeiten an den zwei Veranstaltungstagen.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
Gemäß Wirtschaftsplan
gez. Finkele
Erste Betriebsleiterin Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung
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