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Entgeltordnung der vhs Moers - Kamp-Lintfort

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Moers
Datum2026-09-23
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Dokument

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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/503 Die Bürgermeisterin Dezernat I Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung Datum 07.07.2026 Beratungsfolge Termin Kulturausschuss öffentlich vorberatend 23.09.2026 Rat öffentlich Entscheidung 14.10.2026 Entgeltordnung der vhs Moers - Kamp-Lintfort Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, der neuen Entgeltordnung der Volks- hochschule Moers - Kamp-Lintfort mit Wirkung zum Frühjahrssemester 2027 zuzustimmen. Der Rat der Stadt Moers beschließt die neue Entgeltordnung der Volkshochschule Moers - Kamp- Lintfort mit Wirkung zum Frühjahrssemester 2027. Sachverhalt und Stellungnahme: Der Geschäftsbereich Volkshochschule (vhs) der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung (EBB) erzielt seine größten Einnahmen – neben den Zuwendungen durch Bund und Land – mit den Teilnehmerentgelten (ca. 670 T€ im Jahr 2025). Diese wurden zuletzt zum Frühjahrssemester 2025 angepasst mit der Maßgabe, nach zwei Jahren eine erneute Erhöhung zu prüfen. Laut Weiterbildungsgesetz sind alle Volkshochschulen in NRW verpflichtet, Bildung für alle zu ge- währleisten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist untrennbar mit der Bildung verknüpft. Die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten wird durch das Pflichtangebot der Volkshoch- schulen sichergestellt. Das Pflichtangebot der Volkshochschulen umfasst Bildungsveranstaltungen der politischen Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung, der kulturellen Bil- dung, der kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und schulabschlussbezogenen Bil- dung, An-gebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Be- reichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie Angebote zur Förderung von Schlüs- selqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz und Angebote einer Bil- dung für nachhaltige Entwicklung sowie Angebote der Gesundheitsbildung. Weiterhin ist eine Voraussetzung für die Förderung durch Landesmittel, dass das Weiterbildungs- angebot nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Dennoch sind für die vhs gerade in den letzten Jahren Personal-, Miet- und Energiekosten deutlich gestiegen. Zudem ist auch die Volkshochschule vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Auf- stellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufgefordert, einen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen zu leisten. Aus diesem Grund soll die Entgeltordnung aktualisiert werden. Es ist deshalb vorgesehen, eine Er- höhung der Entgelte um etwa 5% durchzuführen. Der Bereich Bildungsurlaube soll unverändert belassen werden, da die letzte Erhöhung überproportional hoch war und sich bei der Zahl der An- Sitzungsvorlage 18/503 Seite 1 von 3 meldungen bemerkbar gemacht hatte. Zudem soll der Bereich Deutsch als Fremdsprache jetzt ausdrücklich in der Entgeltordnung aufgeführt werden, was bislang versäumt worden war. Das Ent- gelt für diesen Bereich war auch bisher bewusst niedriger, um den Zugang zu erleichtern. Sofern die Teilnehmenden durch die steigenden Entgelte nicht abgeschreckt werden und sich in dem Maß anmelden, in dem sie im Jahr 2025 angemeldet waren, werden Mehreinnahmen in Höhe von 30 T€ erwartet. Beispielhaft für einzelne Kurse würde die Erhöhung der Entgelte wie folgt ausfallen: Kurstitel Bisheriges Entgelt Neues Entgelt Betrag Erhöhung Keramik 105 € 114 € 9 € Spanisch für Anfänger:innen 108 € 114 € 6 € Italienisch für den Urlaub 111 € 116 € 5 € Die Möglichkeiten zur Geltendmachung einer Ermäßigung bleiben unverändert bestehen. Der vorliegende Entwurf der Entgeltordnung ist durch den vhs-Beirat in seiner Sitzung vom 28.05.2026 einstimmig befürwortet worden. Zusätzlich wird der Entwurf am 09.09.2026 gemäß § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volks- hochschule auch im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Kamp-Lintfort behandelt. Finanzielle Auswirkungen der Maß- nahme konsumtive Auswirkungen investive Auswirkungen Ergebnisplan PSP-Element Bezeichnung PSP- Element EB Bildung vhs in Euro (€) lfd. Haushaltsjahr Sachkonto Bezeichnung 30.000 € 446110 Entgelte vhs Erträge Aufwendungen Haushalts- - 30.000 € einmalig jährlich belastung Bemerkungen: Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt ja nein (gleicher Produktbereich) In Vertretung gez. Finkele gez. Thoenes Erste Betriebsleiterin Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Sitzungsvorlage 18/503 Seite 2 von 3 Anlage(n): 1 Entgeltordnung vhs Entwurf 2 Gegenüberstellung der alten und der neuen Entgeltordnung vhs Sitzungsvorlage 18/503 Seite 3 von 3

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