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Entgeltordnung der vhs Moers - Kamp-Lintfort
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/503
Die Bürgermeisterin
Dezernat I
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung
Datum 07.07.2026
Beratungsfolge Termin
Kulturausschuss öffentlich vorberatend 23.09.2026
Rat öffentlich Entscheidung 14.10.2026
Entgeltordnung der vhs Moers - Kamp-Lintfort
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, der neuen Entgeltordnung der Volks-
hochschule Moers - Kamp-Lintfort mit Wirkung zum Frühjahrssemester 2027 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Moers beschließt die neue Entgeltordnung der Volkshochschule Moers - Kamp-
Lintfort mit Wirkung zum Frühjahrssemester 2027.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Der Geschäftsbereich Volkshochschule (vhs) der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung
(EBB) erzielt seine größten Einnahmen – neben den Zuwendungen durch Bund und Land – mit
den Teilnehmerentgelten (ca. 670 T€ im Jahr 2025). Diese wurden zuletzt zum Frühjahrssemester
2025 angepasst mit der Maßgabe, nach zwei Jahren eine erneute Erhöhung zu prüfen.
Laut Weiterbildungsgesetz sind alle Volkshochschulen in NRW verpflichtet, Bildung für alle zu ge-
währleisten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist untrennbar mit der Bildung verknüpft.
Die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten wird durch das Pflichtangebot der Volkshoch-
schulen sichergestellt. Das Pflichtangebot der Volkshochschulen umfasst Bildungsveranstaltungen
der politischen Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung, der kulturellen Bil-
dung, der kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und schulabschlussbezogenen Bil-
dung, An-gebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Be-
reichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie Angebote zur Förderung von Schlüs-
selqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz und Angebote einer Bil-
dung für nachhaltige Entwicklung sowie Angebote der Gesundheitsbildung.
Weiterhin ist eine Voraussetzung für die Förderung durch Landesmittel, dass das Weiterbildungs-
angebot nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Dennoch sind für die vhs gerade in den letzten Jahren Personal-, Miet- und Energiekosten deutlich
gestiegen. Zudem ist auch die Volkshochschule vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Auf-
stellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufgefordert, einen Beitrag zur Konsolidierung der
Finanzen zu leisten.
Aus diesem Grund soll die Entgeltordnung aktualisiert werden. Es ist deshalb vorgesehen, eine Er-
höhung der Entgelte um etwa 5% durchzuführen. Der Bereich Bildungsurlaube soll unverändert
belassen werden, da die letzte Erhöhung überproportional hoch war und sich bei der Zahl der An-
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meldungen bemerkbar gemacht hatte. Zudem soll der Bereich Deutsch als Fremdsprache jetzt
ausdrücklich in der Entgeltordnung aufgeführt werden, was bislang versäumt worden war. Das Ent-
gelt für diesen Bereich war auch bisher bewusst niedriger, um den Zugang zu erleichtern.
Sofern die Teilnehmenden durch die steigenden Entgelte nicht abgeschreckt werden und sich in
dem Maß anmelden, in dem sie im Jahr 2025 angemeldet waren, werden Mehreinnahmen in Höhe
von 30 T€ erwartet.
Beispielhaft für einzelne Kurse würde die Erhöhung der Entgelte wie folgt ausfallen:
Kurstitel Bisheriges Entgelt Neues Entgelt Betrag Erhöhung
Keramik 105 € 114 € 9 €
Spanisch für Anfänger:innen 108 € 114 € 6 €
Italienisch für den Urlaub 111 € 116 € 5 €
Die Möglichkeiten zur Geltendmachung einer Ermäßigung bleiben unverändert bestehen.
Der vorliegende Entwurf der Entgeltordnung ist durch den vhs-Beirat in seiner Sitzung vom
28.05.2026 einstimmig befürwortet worden. Zusätzlich wird der Entwurf am 09.09.2026 gemäß § 4
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volks-
hochschule auch im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Kamp-Lintfort behandelt.
Finanzielle Auswirkungen der Maß-
nahme konsumtive Auswirkungen investive Auswirkungen
Ergebnisplan
PSP-Element Bezeichnung PSP- Element
EB Bildung vhs
in Euro (€) lfd. Haushaltsjahr Sachkonto Bezeichnung
30.000 € 446110 Entgelte vhs
Erträge
Aufwendungen
Haushalts-
- 30.000 € einmalig jährlich
belastung
Bemerkungen:
Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt
ja nein
(gleicher Produktbereich)
In Vertretung
gez. Finkele gez. Thoenes
Erste Betriebsleiterin Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
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Anlage(n):
1 Entgeltordnung vhs Entwurf
2 Gegenüberstellung der alten und der neuen Entgeltordnung vhs
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