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Bekanntgabe von Baugesuchen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2026-09-21
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Bearbeitendes Amt Bauamt Vorlagenersteller / Datum Tschöp / 08.09.2026 Drucksachen-Nr. MV-154/2026 Aktengruppe MITTEILUNGSVORLAGE 60 Allgemeine Bauangelegenheiten, ÖFFENTLICH Bauverwaltung Beratungsfolge Technischer Ausschuss TOP 21.09.2026 Kenntnisnahme öffentlich Bekanntgabe von Baugesuchen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Anlage(n): 1. BV Schulstraße 10 2. BV Untere Kungel, Flst. Nr. 5028 3. BV Tulpenstraße 16 Information Folgendes Bauvorhaben wurden der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Kenntnisgabeverfahren angezeigt: Lfd.Nr. Vollständig- Antragsteller Bauvorhaben Grundstück Bebauungs- keit plan ████ ███████ ████████ Abbruch einer Schulstraße Hochstetten ████ █████ ████████ baulichen 10, Flst.Nr. 336 Unterdorf ██ █ Anlage Über folgendes Bauvorhaben wurde die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren informiert: Lfd.Nr. Vollständig- Antragsteller Bauvorhaben Grundstück Bebauungs- keit plan ████ ███████ ████████ Errichtung Untere Kungel, Kungel, 3. ████ ████ ████████ einer land- Flst.Nr. 5028 Änderung ██ wirtschaftlich en Maschinen- halle ████ ███████ ████████ An- und Tulpenstraße Südlich des ████ ████ ████ Umbau eines 16, Flst.Nr. Blankenlocher bestehenden 7232 Weges Wohnhauses Die Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen wurde durch die zuständige untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Karlsruhe bestätigt. Nach § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Mitteilungsvorlage MV-154/2026 Seite 2 von 2 Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten wurde nicht zur Durchführung einer Nachbarbeteiligung angewiesen. Da keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich ist, wird das Bauvorhaben dem Technischen Ausschuss lediglich zur Kenntnis gegeben. Sollten Bauanträge im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans mit Anträgen zu Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen zu bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingereicht werden oder diese erforderlich sein, werden diese Bauanträge weiterhin in einer Druckvorlage dargestellt und behandelt.

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