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Bekanntgabe von Baugesuchen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Linkenheim-Hochstetten |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitendes Amt
Bauamt
Vorlagenersteller / Datum
Tschöp / 08.09.2026
Drucksachen-Nr.
MV-154/2026
Aktengruppe MITTEILUNGSVORLAGE
60 Allgemeine Bauangelegenheiten,
ÖFFENTLICH
Bauverwaltung
Beratungsfolge
Technischer Ausschuss TOP 21.09.2026 Kenntnisnahme öffentlich
Bekanntgabe von Baugesuchen im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans
Anlage(n):
1. BV Schulstraße 10
2. BV Untere Kungel, Flst. Nr. 5028
3. BV Tulpenstraße 16
Information
Folgendes Bauvorhaben wurden der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Kenntnisgabeverfahren
angezeigt:
Lfd.Nr. Vollständig- Antragsteller Bauvorhaben Grundstück Bebauungs-
keit plan
████ ███████ ████████ Abbruch einer Schulstraße Hochstetten
████ █████ ████████ baulichen 10, Flst.Nr. 336 Unterdorf
██ █ Anlage
Über folgendes Bauvorhaben wurde die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Geltungsbereich eines
qualifizierten Bebauungsplans im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren informiert:
Lfd.Nr. Vollständig- Antragsteller Bauvorhaben Grundstück Bebauungs-
keit plan
████ ███████ ████████ Errichtung Untere Kungel, Kungel, 3.
████ ████ ████████ einer land- Flst.Nr. 5028 Änderung
██ wirtschaftlich
en Maschinen-
halle
████ ███████ ████████ An- und Tulpenstraße Südlich des
████ ████ ████ Umbau eines 16, Flst.Nr. Blankenlocher
bestehenden 7232 Weges
Wohnhauses
Die Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen wurde durch die zuständige untere Baurechtsbehörde
des Landratsamts Karlsruhe bestätigt. Nach § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den
Mitteilungsvorlage MV-154/2026 Seite 2 von 2
Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten wurde nicht zur Durchführung einer Nachbarbeteiligung
angewiesen. Da keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich
ist, wird das Bauvorhaben dem Technischen Ausschuss lediglich zur Kenntnis gegeben.
Sollten Bauanträge im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans mit Anträgen zu
Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen zu bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingereicht
werden oder diese erforderlich sein, werden diese Bauanträge weiterhin in einer Druckvorlage
dargestellt und behandelt.
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