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Spielplätze in Velen und Ramsdorf Maßnahmenplan 2027 - 2030
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Velen |
| Datum | 2026-10-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VELEN 10.09.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage öffentlich X
nichtöffentlich
Sitzungsvorl.-Nr. bisherige Sitzungsvorl.-Nr.
72/2026 11/2022
Beratungsfolge Termin TOP Ein-stim- Ja-Stim- Nein- Enthaltungen Bemerkung
mig men Stimmen
Planungsausschuss 23.09.2026
Stadtrat 05.10.2026
Betreff:
Spielplätze in Velen und Ramsdorf
Maßnahmenplan 2027 - 2030
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Velen beschließt den von der Verwaltung vorgestellten Maßnah-
menplan für die Jahre 2027 bis 2030 umzusetzen.
Eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die erste Jahreshälfte 2027 vorgese-
hen.
Haushaltsmäßige Beurteilung:
Für das Haushaltsjahr 2027 wird unter SPIELP 001 ein Budget in Höhe von 180.000 €
veranschlagt.
Übersicht für die Jahre 2027 bis 2030:
Haushaltsjahr 2027 2028 2029 2030
Budgetplanung 180.000,00 € 65.000,00 € 95.000,00 € 50.000,00 €
Klimafolgenabschätzung:
Die sich aus dem Beschluss ergebenden Klimaauswirkungen sind
. . .
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positiv
negativ
nicht zu erwarten / nicht ersichtlich
Erläuterung Klimaauswirkung:
Die Pflanzung zusätzlicher Bäume wirkt sich positiv auf das Klima aus.
Sachverhalt:
Der derzeitige Maßnahmenplan für die städtischen Spielplätze in Velen und Ramsdorf
läuft zum 31.12.2026 aus. Der Maßnahmenplan soll daher für den Zeitraum 2027 bis
2030 fortgeschrieben werden soll.
In den vergangenen Jahren wurden die städtischen Spielplätze kontinuierlich aufgewer-
tet und zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität um-
gesetzt. Die regelmäßige Überprüfung der Spielplätze und die erforderlichen Ersatzbe-
schaffungen sollen auch künftig bedarfsgerecht fortgeführt werden.
Schutz vor Witterungseinflüssen:
Aufgrund der zunehmend extremen Witterungen wie Starkregen, Sturm oder eben auch
Hitzewellen, gewinnt das Thema Schutz von Kindern und Eltern auf den Spielplätzen an
Bedeutung. Man darf dieses auch als eine der zahlreichen notwendig werdenden Kli-
maanpassungsmaßnahmen sehen. Im zurückliegenden Sommer gab es mehrere Hitze-
wellen. Deshalb haben sich Eltern an Politik und Verwaltung gewandt und um Verbes-
serungen gebeten.
Die Beschattung auf den städtischen Spielplätzen gewinnt an Bedeutung. Im Rahmen
der Spielplatzbereisung am 09. September 2026 wurden daher auch Möglichkeiten zur
Verbesserung des Sonnenschutzes und zur weiteren Gestaltung der Spielplätze be-
trachtet.
Die Bestandsaufnahme der Verwaltung hat ergeben, dass der überwiegende Teil der
städtischen Spielplätze bereits über einen ausreichenden natürlichen Schatten durch
vorhandene Bäume und Begrünung verfügt. Damit stehen den Nutzerinnen und Nutzern
bereits heute verschiedene Spielplätze mit unterschiedlich ausgeprägten Schattenberei-
chen zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Verwaltung sämtliche Spielplätze hinsicht-
lich zusätzlicher Möglichkeiten zur Pflanzung von Bäumen als natürliche Schattenspen-
der überprüft. Nach derzeitiger Einschätzung können auf den städtischen Spielplätzen
insgesamt bis zu 36 weitere Bäume gepflanzt werden. Diese sollen langfristig für eine
natürliche Beschattung sorgen und gleichzeitig zur ökologischen Aufwertung und zur
Aufenthaltsqualität der Spielplätze beitragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neu ge-
pflanzte Bäume erst mit zunehmendem Wachstum einen größeren Schattenbereich ent-
wickeln.
Im Rahmen der Bereisung wurde auch die Möglichkeit der Errichtung eines Sonnense-
gels betrachtet. Ein Sonnensegel kann aufgrund des wechselnden Sonnenstandes ins-
besondere im Tagesverlauf nur einen begrenzten Bereich und jeweils nur für einen be-
stimmten Zeitraum beschatten. Die tatsächliche Wirkung ist somit von Tageszeit, Jah-
reszeit und Ausrichtung abhängig. Es bestehen darüber hinaus Bedenken hinsichtlich
des zusätzlichen Aufwands und der dauerhaften Unterhaltung einer solchen Ausstat-
tung auf öffentlichen Spielplätzen. Insbesondere sind mögliche Beschädigungen durch
Vandalismus sowie die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung zu berücksichtigen.
. . .
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Auch die Anforderungen an die Verkehrssicherheit der Anlagen und die damit verbun-
denen Kontroll- und Unterhaltungspflichten sind bei einer dauerhaften Installation zu be-
achten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit von einer flächendeckenden Ausstattung
der städtischen Spielplätze mit Sonnensegeln abgesehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Schwerpunkt beim Sonnenschutz auf eine nach-
haltige und langfristig wirksame Begrünung durch zusätzliche Baumpflanzungen zu le-
gen.
Im Bereich Geeste wird vorgeschlagen, den Sandkasten inklusive der Rutsche so zu
versetzen das dieser nicht nur in den morgendlichen Stunden bis Mittag im Schatten
liegt. Der verwaltungsseitige Vorschlag kann der Präsentation entnommen werden.
Da die Spielplätze überwiegend in vergleichsweiser geringer Entfernung zueinander lie-
gen, können die unterschiedlichen Standorte und ihre jeweiligen Qualitäten von den
Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich ergänzend genutzt werden. Je nach Alter der
Kinder, gewünschtem Spielangebot, Aufenthaltsdauer oder Witterung können unter-
schiedliche Spielplätze aufgesucht werden. Dies gilt insbesondere auch für die unter-
schiedlichen Beschattungssituationen. Während einzelne Spielplätze über größere na-
türliche Schattenbereiche verfügen, können andere Standorte beispielsweise aufgrund
ihrer Ausstattung oder Gestaltung besondere Spielanreize bieten.
Ziel der Fortschreibung des Maßnahmenplans sollte daher nicht sein, jeden einzelnen
Spielplatz möglichst umfassend und identisch auszustatten. Vielmehr sollen die vorhan-
denen Ressourcen gezielt eingesetzt werden, um ein insgesamt vielfältiges, attraktives
und gut erreichbares Spielplatzangebot zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die vorhandene natürliche Beschattung an einem Großteil der Standorte ist hierbei ein
weiterer Aspekt, der bei der Betrachtung des Gesamtangebotes berücksichtigt werden
soll.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Für das Jahr 2027 ist die Neuanlage des Spielplatzes am Musekamp vorgesehen. Vor
diesem Hintergrund soll für die Festlegung der konkreten Maßnahmen im Zeitraum
2028 bis 20230 die Öffentlichkeit in der ersten Jahreshälfte 2027 beteiligt werden. Die
Öffentlichkeit soll dabei nicht nur über die geplanten Maßnahmen informiert werden,
sondern aktiv in die Überlegungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung der städti-
schen Spielplätze einbezogen werden.
Als mögliche Beteiligungsformate wurden im Rahmen der Spielplatzbereisung unter an-
derem eine „Schnitzeljagd“ sowie ein „Tag der Spielplätze“ angeregt. Beide Formate
könnten miteinander verbunden werden.
Darüber hinaus sind folgende Formen der Bürgerbeteiligung denkbar:
• Digitale Beteiligung: Einrichtung einer zeitlich begrenzten Online-Befragung, über
die Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvor-
schläge zu den städtischen Spielplätzen mitteilen können.
• Bewertung der bestehenden Spielplätze: Im Rahmen der Beteiligung könnten die
Bürgerinnen und Bürger angeben, welche Spielplätze besonders häufig genutzt
werden, welche Angebote fehlen und an welchen Standorten Verbesserungsbe-
darf besteht.
. . .
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Die Ergebnisse der Beteiligung sollen anschließend ausgewertet und, soweit möglich,
bei der Fortschreibung des Maßnahmenplans berücksichtigt werden.
Weiterentwicklung des Spielplatzangebotes:
Insgesamt stehen in Velen und Ramsdorf derzeit 32 städtische Spielplätze zur Verfü-
gung. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Größe, Ausstattung, Gestaltung und Nut-
zungsintensität deutlich voneinander.
Um die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen künftig gezielter einset-
zen und die Qualität der verbleibenden Spielplätze weiter stärken zu können, wurde im
Rahmen der Spielplatzbereisung auch die Frage einer möglichen Reduzierung der An-
zahl der Spielplätze thematisiert.
Dabei wurde die Überlegung angestellt, je Ortsteil bis zu drei Spielplätze perspektivisch
zurückzubauen und die entsprechenden Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen.
Hintergrund ist insbesondere der nicht unerhebliche Unterhaltungs- und Pflegeaufwand
für jeden einzelnen Spielplatz. Zudem werden einzelne Standorte bereits seit längerer
Zeit nur noch in geringem Umfang genutzt.
Eine Entscheidung über einen konkreten Rückbau einzelner Spielplätze soll jedoch
nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen. Vor einer möglichen Aufgabe eines Standortes
sollten insbesondere die tatsächliche Nutzung, die Erreichbarkeit alternativer Spiel-
plätze, die Bedeutung für das Wohnumfeld, die Ausstattung sowie die Entwicklung der
Kinderzahlen und die städtebauliche Situation betrachtet werden.
Maßnahmenübersicht:
2027
• Neuanlage Spielplatz Musekamp
• Ersatzbeschaffung von abgängigen Spielgeräten
2028
• Ersatzbeschaffung von abgängigen Spielgeräten
• Ersatzbeschaffungen Oedingkamp
• Ersatzbeschaffung für die Skateranlage
2029
• Erweiterung Spielplatz Häämkes Diek
• Ersatzbeschaffung von abgängigen Spielgeräten
2030
• Ersatzbeschaffung von abgängigen Spielgeräten
Die Verwaltung schlägt vor, die Fortschreibung des Maßnahmenplans für die städti-
schen Spielplätze für den Zeitraum 2027 bis 2030 auf die Schwerpunkte
• bedarfsgerechte Unterhaltung und Ersatzbeschaffung,
• Verbesserung der Beschattung insbesondere durch zusätzliche Baumpflanzun-
gen,
• Weiterentwicklung und Neuanlage von Spielplätzen,
• Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und interessierten Bürgerinnen
und Bürgern sowie
• Überprüfung der langfristigen Notwendigkeit und Nutzung einzelner Spielplatz-
standorte
. . .
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auszurichten.
In der Planungsausschusssitzung wird Herr Storks, Fachdienst 6, Leiter des Bauhofes,
den Maßnahmenplan für die kommenden vier Jahre vorstellen.
Anlage:
Präsentation
Friedhelm Storks Verfasser, Fachdienst 6.9
Judith Wilde Fachdienstleitung
Markus Hund Bürgermeister
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