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Förderprogramm "Jung kauft alt" - Junge Leute kaufen alte Häuser 7. Sachstandsbericht

Fortschrittsbericht
TypFortschrittsbericht
GemeindeStadt Velen
Datum2026-09-23
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STADT VELEN 18.08.2026 Der Bürgermeister Berichtsvorlage öffentlich X nichtöffentlich Sitzungsvorl.-Nr. bisherige Sitzungsvorl.-Nr. 70/2026 12/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein-stim- Ja-Stim- Nein- Enthaltungen Bemerkung mig men Stimmen Planungsausschuss 23.09.2026 Betreff: Förderprogramm "Jung kauft alt" - Junge Leute kaufen alte Häuser 7. Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Sachstandsbericht wird vom Planungsausschuss zur Kenntnis genommen. Haushaltsmäßige Beurteilung: Im Haushaltplan 2027 ist unter Punkt 521 100 100 – Bauverwaltung, Sachkonto 5318 0000 ein Budget von 60.000,00 € angesetzt. Zum 01.07.2026 wurde eine jährliche Auszahlung in Höhe von insgesamt 40.075,00 € angewiesen. Klimafolgenabschätzung: Die sich aus dem Beschluss ergebenden Klimaauswirkungen sind positiv negativ nicht zu erwarten / nicht ersichtlich Erläuterung Klimaauswirkung: . . . - 2 - Die Nutzung einer bestehenden Immobilie trägt dazu bei, den Neubau eines Wohnhau- ses und damit eine zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden. Gleichzeitig können Baustoffe eingespart und Ressourcen geschont werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet wird. Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss vom 29.04.2024 wurde das Förderprogramm „Jung kauft alt – Junge Leute kaufen alte Häuser“ um drei Jahre bis zum 30.06.2027 verlängert (siehe SV 30/2024 sowie die Niederschrift der Ratssitzung vom 29.04.2024). Die 1. Änderung der Förderrichtlinie wurde durch den Rat am 30.09.2024 beschlossen und trat zum 01.01.2025 in Kraft. Im Planungsausschuss am 25.03.2026 wurde zuletzt über den aktuellen Sachstand be- richtet. In der Zwischenzeit sind 2 weitere Anträge eingegangen, die bewilligt werden konnten. Die Verwaltung hat recherchiert, welche Gründe für den Rückgang der Förder- anträge vorliegen könnten. Nachfolgend werden der aktuelle Stand der Antragslage zum 19.08.2026 sowie die da- mit verbundenen bewilligten Zahlungsverpflichtungen dargestellt: 1. Förderanträge Übersicht Anträge für jährlichen Sachstandsbericht Anträge Anträge Anträge abgelehnt / Status Förderprogramm / Jahr gesamt bewilligt zurückge- Änderung der Förderrichtlinie zogen Inkrafttreten der Förderrichtlinien am 2021 9 7 2 27.04.2021 mit Gültigkeit bis 30.06.2024 ge- mäß Ratsbeschluss vom 26.04.2021 2022 9 6 3 2023 11 8 3 Verlängerung des Förderprogramms vom 2024 13 12 1 01.07.2025 bis 30.06.2027 gemäß Ratsbeschluss vom 29.04.2025 Seit 01.01.2025: geänderte Fördermodalitä- ten gemäß Ratsbeschluss vom 30.09.2024 Geänderte Voraussetzungen: Der Altbau muss min. 40 Jahre alt sein, an- 2025 3 2 1 tragsberechtigt sind Familien mit min. einem Kind (vor der 1. Änderung: Immobilie musste min. 30 Jahre alt sein, auch kinderlose Personen waren antragsberechtigt) 2026 2 2 0 gesamt 47 37 10 . . . - 3 - Seit der Änderung der Fördermodalitäten zum 01.01.2025 ist ein deutlicher Antrags- rückgang zu verzeichnen. Die Voraussetzung, dass ausschließlich Familien mit min. ei- nem Kind antragsberechtigt sind, schließt einen großen Teil der Interessierten von einer Förderung aus. Insbesondere junge Menschen erwerben häufig schon vor der Familien- gründung Wohneigentum. 2. Auszahlung nach Förderjahren Jahr Betrag gesamt 2022 5.073,50 € 2023 13.413,81 € 2024 22.133,33 € 2025 31.457,00 € 2026 40.075,00 € gesamt 112.152,64 € Die Auszahlungen in 2026 übersteigen den Haushaltsansatz von 40.000,00 € geringfügig um 75,00 €. Wie viele Anträge künftig pro Jahr eingehen und in welchem Umfang die verschiedenen Fördermöglichkeiten (z. B. aufgrund mehrerer Kinder oder der Erstellung eines Altbaugutachten) in Anspruch genommen werden, lässt sich jedoch nicht zuverläs- sig prognostizieren. 3. Prognostizierter Mittelabfluss, entsprechend der bewilligten Förderanträge Jahr Betrag gesamt 2027 46.200,00 € 2028 35.066,67 € 2029 22.266,67 € 2030 14.233,33 € 2031 6.200,00 € gesamt 123.966,67 € Die haushaltsmäßigen Auswirkungen und die damit verbundenen Mittelabflüsse seit In- krafttreten des Förderrichtlinien sind dezidiert der Anlage 1 zu entnehmen. 4. Optionen für die weitere Ausgestaltung des Förderprogramms ab dem 01.07.2027 4.1 Einstellung des Förderprogramms Eine Möglichkeit besteht darin, das Förderprogramm nach dem 30.06.2027 entsprechend der derzeit geltenden Förderrichtlinie auslaufen zu lassen. Für eine Einstellung spricht insbesondere die geringe Inanspruchnahme des Förderprogramms. In den Jahren 2025 und 2026 gingen insgesamt lediglich fünf Anträge ein. . . . - 4 - 4.2 Fortführung des Förderprogramms mit erweiterten Fördermodalitäten Es besteht die Möglichkeit, das Förderprogramm in der bestehenden Form fortzuführen. 4.2 Fortführung des Förderprogramms mit erweiterten Fördermodalitäten Alternativ besteht die Möglichkeit, das Förderprogramm mit erweiterten Fördermodalitä- ten fortzuführen, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen und den Wohn- raumbedarf in der Stadt zu adressieren. Eine detaillierte Recherche zu den für die Stadt Velen relevanten Faktoren ist in Anlage 3 dargestellt. In der Recherche wurden zusammenfassend folgende Aspekte festgestellt: • Die demografische Entwicklung deutet auf eine zunehmende Diskrepanz zwi- schen dem vorhandenen Gebäudebestand und dem tatsächlichen Wohnraumbe- darf hin. Die Mehrheit der Haushalte besteht zunehmend aus Ein- bis Zweiperso- nenhaushalten (rund 60%). Gleichzeitigt steigt sowohl der Anteil der Senioren- haushalte als auch der Zuzug junger Familien. Damit gewinnen Wohnformen jen- seits des klassischen, freistehenden Einfamilienhauses zunehmend an Bedeu- tung. • Hohe Baukosten und Baukostenzuschüsse führen dazu, dass Neubauangebote nur für einen begrenzten Personenkreis attraktiv sind. Zudem sind die Flächen in den beiden Neubaugebieten Musekamp und Winnung begrenzt. Um weitere Be- völkerungsgruppen zu erreichen, gewinnt daher der Umbau und die flexible Nutz- barmachung bestehender Wohngebäude an Bedeutung. • Insgesamt ergibt sich die Notwendigkeit einer differenzierten Angebotsstrategie. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden ver- änderten Wohnraumbedarfs bietet sich eine Neugestaltung der Förderung – jenseits von „Jung kauft alt“ – mit angepassten Fördermodalitäten an. Ein möglicher Förderansatz kann darin bestehen, den Umbau älterer Wohngebäude zu unterstützen und dabei die Bedürfnisse älterer Eigentümerhaushalte besonders zu be- rücksichtigen. Ziel könnte sein, Eigentümern zu ermöglichen, ihre Immobilie teilweise an weitere Nutzer zu veräußern, während sie selbst in einer barrierefreien und altersgerech- ten Wohnung innerhalb des Gebäudes verbleiben können. Auf diese Weise kann die vertraute Wohn- und Lebensumgebung erhalten bleiben. Gleichzeitig lässt sich der individuelle Wohnflächenbedarf im Alter reduzieren und die vorhandene Wohnfläche effizienter nutzen. Nicht selbst benötigte Flächen innerhalb des Gebäudes können durch die neuen Eigentümer bedarfsgerecht umgebaut und einer wei- teren Wohnnutzung zugeführt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass ältere Eigentümer von Wohngebäuden notwendige oder umfangreiche Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen aus persönlichen oder finanziellen Gründen teilweise nicht mehr gewachsen sind. Ein Baustein einer sozial ausgewogenen Wohnungspolitik kann die Möglichkeit eines le- benslangen Wohnrechts für die bisherigen Eigentümer sein. Je nach vertraglicher Aus- gestaltung sind Mietzahlungen an die neuen Eigentümer denkbar. Die entsprechenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind privatrechtlich abzustimmen. Ein solches Modell kann für beide Seiten Vorteile bieten: Für Käufer können regelmäßige Mieteinnahmen zur Finanzierung des Erwerbs und der erforderlichen Umbaumaßnah- men beitragen. Für Verkäufer besteht die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung zu . . . - 5 - verbleiben und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung bei der Unterhaltung und Anpas- sung der Immobilie zu erreichen. Ziel eines solchen Förderansatzes ist es, vorhandenen Wohnraum sozialverträglich zu nutzen, die Finanzierung von Erwerb und Umbau zu erleichtern und zugleich altersge- rechten Wohnraum für ältere Menschen zu erhalten bzw. zu schaffen, ohne diese aus ihrem vertrauten Wohnumfeld zu verdrängen. Vorteile • Reduktion von Leerständen durch Nutzung vorhandenen Wohnraums; mehr Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden • Verkäufer wohnen nicht alleine im großen Eigenheim; Erhalt eines gemeinsa- men, sozialeren Wohnumfelds bedeutet positive Mehrgenerationen-Effekte; po- tentiell besseres Miteinander zwischen Generationen • Erhalt von gewohntem Lebensraum für ältere Personen, die in kleineren Woh- nungen verbleiben möchten und einen Umzug in fremde Wohnungen scheuen • Ältere Menschen benötigen tendenziell kleineren Wohnraum • Realisierbarkeit, dass Familien oder kleine Haushalte Eigenheime besser finan- zieren können. Nachteile • Wohnparteien müssen sich – ähnlich wie Mieter – auf gemeinsame Wohnraum- qualität und -regelungen einigen; Teilung von Wohnung/Grundstück • Abhängigkeiten über einen ungewissen Zeitraum Mögliche Gestaltungsformen der Immobilienveräußerung können sein: - Kauf mit anschließender Teil-Vermietung an den Verkäufer; - teilweiser Eigentumsverkauf (Teilverkauf der eigenen Immobilie); Leibrente Um eine Neuauflage des Förderprogramms attraktiv zu gestalten und die inhaltliche Neu- ausrichtung auch nach außen sichtbar zu machen, könnte das Programm unter einem neuen Namen fortgeführt werden, z.B. „Jung übernimmt – Neu belebt“ oder „Patch-Live – Jung und Alt“, „Jung kauft - Alt bleibt“. Folglich ist in der ersten Jahreshälfte 2027 zu beraten, ob und in welcher Höhe Haus- haltmittel für die Weiterentwicklung des Wohnraums im Stadtgebiet durch die Fortfüh- rung bzw. Neuauflage eines Förderprogramms bereitgestellt werden sollen. Darüber hinaus ist festzulegen, wie das weitere Vorgehen im Falle einer Neuauflage des Förder- programms gestaltet werden soll. Anlage(n): Anlage 1: (Ö) – Haushaltsmäßige Auswirkungen/Geldmittelabfluss Anlage 2: (NÖ) - Haushaltsmäßige Auswirkungen/Geldmittelabfluss Anlage 3: Auswirkungen des Demografischen Wandels auf dem Stadtgebiet Velen Heidrun Evers Verfasserin, Fachdienst 6.1 Judith Wilde Fachdienstleitung Markus Hund Bürgermeister

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