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Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Velen |
| Datum | 2026-10-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VELEN 11.09.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage öffentlich X
nichtöffentlich
Sitzungsvorl.-Nr. bisherige Sitzungsvorl.-Nr.
43/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein-stim- Ja-Stim- Nein- Enthaltungen Bemerkung
mig men Stimmen
Planungsausschuss 23.09.2026
Stadtrat 05.10.2026
Betreff:
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2026
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden
(u.a. auch Nachbargemeinden) und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Ent-
wurf des „Abschlussberichts zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes Stadt Velen 2026“ - Stand 09/2026 - durchzuführen.
Haushaltsmäßige Beurteilung:
Die Kosten für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept finden sich im Bereich Räumli-
che Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Stadtplanung) wieder. 511100 - 5291100
Klimafolgenabschätzung:
Die sich aus dem Beschluss ergebenden Klimaauswirkungen sind
positiv
negativ
nicht zu erwarten / nicht ersichtlich
. . .
- 2 -
Erläuterung Klimaauswirkung:
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept hat keine Klimaauswirkungen.
Sachverhalt:
Die Stadt Velen hat im Juli 2025 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes bei
dem Dortmunder Gutachterbüro Stadt + Handel in Auftrag gegeben. Seit 2014 verfügt
die Stadt Velen über ein vom Rat beschlossenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept.
Es folgten (Teil-) Überarbeitungen in den Jahren 2015, 2018 und 2025 für Einzelpro-
jekte.
Die Entscheidung für die erneute Fortschreibung des gesamten Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes wurde aus verschiedenen Gründen getroffen:
Zum einen erfordern mit dem Landesentwicklungsplan NRW (2017) und dem Einzel-
handelserlass NRW von 2022 erneuerte Rechtsgrundlagen eine Anpassung an die ak-
tuelle Rechtslage, damit das Einzelhandelskonzept weiterhin als verlässliche Entschei-
dungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in
Velen und Ramsdorf dienen kann.
Zum anderen ist der Einzelhandel durch verschiedene Faktoren, wie etwa dem Online-
Handel, veränderten Betreiber- und Standortanforderungen, dem demografischen Wan-
del und dem Einkaufsverhalten von einer hohen Dynamik geprägt. Auch in der Stadt
Velen hat es in den vergangenen Jahren verschiedene Veränderungen in der Einzel-
handelsstruktur gegeben. Aufbauend auf einer gesamtstädtischen Erhebung und Ana-
lyse der derzeitigen Einzelhandelsstrukturen, werden im Rahmen der Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes die Entwicklungsziele überprüft.
Ziel eines Einzelhandelskonzeptes ist es insbesondere, die gemeindeverträgliche Si-
cherung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen zu gewährleisten. Durch die Aus-
weisung zentraler Versorgungsbereiche, ergänzender Nahversorgungsstandorte und
Sonderstandorte, die Definition von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimen-
ten sowie die Aufstellung von Ansiedlungsleitsätzen sollen insbesondere die Versor-
gungsfunktion der Gesamtstadt, die Versorgungsfunktion der Zentren und die Nahver-
sorgung gesichert und gestärkt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Innenstadt-
zentrum und den Nahversorgungszentren. Einzelhandelskonzepte gehören grundsätz-
lich zu den informellen Planungsinstrumenten. Durch einen Selbstbindungsbeschluss
verpflichtet sich die Stadt Velen jedoch, die Inhalte und Ziele des Einzelhandelskonzep-
tes bei der Steuerung der baulichen Entwicklung des Einzelhandels zu befolgen. Die all-
gemeinen Ziele, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Erstellung ei-
nes Einzelhandelskonzeptes werden im vorliegenden Entwurf des Einzelhandelskon-
zeptes noch vertiefend erläutert. Während der Erarbeitungsphase des Konzeptes wurde
ein Facharbeitskreis eingerichtet, in dem die Ergebnisse der Untersuchung präsentiert
und diskutiert wurden. Dem Arbeitskreis kam dabei eine wichtige Funktion zur Beratung
und Konsensbildung im Zuge des Prozesses zu. Der Arbeitskreis bestand aus Vertre-
ter:innen des Einzelhandels (Stadtmarketingverein), der politischen Fraktionen, der
Wirtschaftsförderung, der IHK Nord Westfalen, der Bezirksregierung Münster sowie
dem Stadtplanungsteam der Stadtverwaltung Velen. Das beauftragte Unternehmen
Stadt + Handel hat im Herbst 2025 die gesamtstädtische Erhebung des Einzelhandels-
bestandes in der Stadt Velen durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung und der Ana-
lyse des Einzelhandelsbestandes wurden im Dezember 2025 in dem Arbeitskreistreffen
erörtert, vorgestellt und diskutiert.
. . .
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Da die Ratsfraktionen Mitglieder in den Arbeitskreis entsandt haben, war eine direkte
Beteiligung der Politik während der Erarbeitung des Einzelhandel- und Zentrenkonzep-
tes gegeben. Mit vorliegender Beschlussvorlage wird dem Planungsausschuss die Fas-
sung aus Juni 2026 als Entwurf des Abschlussberichtes der Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes 2026 als Grundlage des Beschlusses zur Beteiligung
der Öffentlichkeit, den Nachbarkommunen, den berührten Behörden und sonstigen Trä-
gern öffentlicher Belange vorgelegt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zwar gesetzlich nicht zwingend durchzuführen, wird
aber dringend empfohlen. Einzelhandelskonzepte werden in der Regel vom Rat als zu-
künftige Planungsgrundlage beschlossen. Nach § 1 Abs. 6 Pkt. 11 BauGB wird regel-
mäßig bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Kontext von Einzelhandelsansiedlungen
auf Festlegungen des Einzelhandelskonzeptes Bezug genommen. Erst nach Abstim-
mung mit Trägern öffentlicher Belange sowie Betroffenen und nach Abwägung mögli-
cher Anregungen und Bedenken erhält das erstellte Einzelhandelskonzept durch den
Selbstbindungsbeschluss der Kommune eine gewisse Rechtsverbindlichkeit und -stabi-
lität. Mit dem endgültigen Ratsbeschluss sollen insbesondere folgende Bestandteile des
Einzelhandelskonzeptes als Planungsleitsätze mit Selbstbindung festgeschrieben wer-
den:
• Übergeordnete Entwicklungszielstellungen für die Stadt Velen (S. 38)
• Zentrenkonzept (u. a. Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche Innen-
stadtzentrum Velen & Ramsdorf, Nahversorgungszentrum sowie Empfehlungen
und Entwicklungsziele zu diesen) (S. 47)
• Nahversorgungskonzept (u. a. Ausweisung des Nahversorgungsstandortes,
Empfehlungen zur Nahversorgung) (S. 56)
• Sonderstandortkonzept (u. a. Ausweisung des Sonderstandortes Straße, Emp-
fehlungen zum nicht zentrenrelevanten Einzelhandel) (S. 61)
• Sortimentsliste (u. a. Definition der zentrenrelevanten sowie der nahversorgungs-
und zentrenrelevanten Sortimente) (S. 63)
• Steuerungsleitsätze (S. 66)
Im Übrigen hat das Einzelhandelskonzept auch künftig empfehlenden Charakter. Diese
Empfehlungen sind Grundlage für weitere Aktivitäten der Stadt und des Handels in der
konzeptionellen und informellen Planung. Angelehnt an das Verfahren nach § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches soll der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
in der Zeit vom 26. Oktober bis 27. November 2026 auf der Internetseite der Stadt Ve-
len zur Einsicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Zudem besteht nach vorhe-
riger Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Ve-
len. Parallel wird den wesentlich berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange
die Nachricht übermittelt, dass der Entwurf des Abschlussberichts auf der Internetseite
der Stadt Velen aufgerufen bzw. in der Stadtverwaltung eingesehen werden kann.
Ziel ist hierbei nach detaillierter Durchsicht des Konzepts ggf. Anregungen und Beden-
ken bei der Stadt Velen äußern zu können. Eine Abwägung von Anregungen und Be-
denken, ggf. deren Berücksichtigung und der abschließende Selbstbindungsbeschluss
soll zunächst mit Vorberatungen im Planungsausschuss sowie letztlich durch Entschei-
dung in der Sitzung des Rates erfolgen. Bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch den Aus-
schuss beschlossen wird, soll die Sitzung zur Erörterung der wesentlichen Aussagen
des Konzepts sowie vor allem der wesentlichen Änderungen gegenüber des bisherigen
. . .
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Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes genutzt werden. Das Gutachterbüro Stadt + Han-
del ist ausschließlich im Planungsausschuss anwesend. Anschließend gibt es Zeit zur
Diskussion der Inhalte des Konzeptes. Im weiteren Verfahren wird sich die Verwaltung
mit den Empfehlungen des Gutachters auseinandersetzen, die Bestandteil des verbind-
lichen Einzelhandelskonzepts werden sollen. Im Wesentlichen schlägt die Verwaltung
die Übernahme der gutachterlichen Empfehlungen als verbindliche Ziele des Einzelhan-
delskonzepts vor. Die Verwaltung wird nach der Offenlage die Ergebnisse zusammen-
stellen und als Abwägung für die endgültige Beschlussfassung vorbereiten.
Für die Fläche am ehemaligen K+K Standort soll eine Einzelfallbetrachtung erfolgen,
sobald eine Nachfolgenutzung absehbar ist und entsprechende Nutzungspläne vorlie-
gen. Ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist kein Satzungsrecht, son-
dern ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB). Der Be-
standsschutz bleibt auch bei einer Änderung des Konzeptes bestehen.
Judith Wilde Verfasser/in, Fachdienst
Judith Wilde Fachdienstleitung
Natalie Jakubik Wirtschaftsförderung
Markus Hund Bürgermeister
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